Ich bin deutscher mit deutschem führerschein alte klasse 3
Mir wurde ein Fahrverbot von 3 monanten auferlegt aber insgesamt darf rund 11 monate auf meinen Führerschein warten dabei muß ich erwähnen das ich im Eu- ausland lebe und arbeite
da man mir den Führerschein nicht wieder gab obwohl dieses fahrverbot nur in Deutschland gilt, kommt das für mich einem Berufsverbot gleich da ich selbständig, darf das sein nach EU recht??
würde mich sehr für eine Antwort freuen
hallo hunter 69,
dein fahrverbot gilt in deutschland und somit sind auch die deutschen behörden für den vollzug des fahrverbotes zuständig. das heißt die zuständige straßenverkehrsstelle bzw. führerscheinstelle zieht deinen führerschein ein.
in der regel droht ein fahrverbot ja nur dann, wenn deine verkehrsübertretung nicht unerheblich war.
hier kannst du dich mal für weitere infos einlesen
http://www.gerotax.de/infos/taxifahrer/fahrverbot.asp#Verwahrung
http://www.finanztip.de/d/verkehrsrecht/Fahrverbot.htm
Wenn Du Deinen Führerschein in Deutschland abgeben mußt, darfst Du auch im Ausland nicht fahren. Allerdings mit den 3 und 11 Monaten , das verstehe ich nicht so ganz!?!
MfG
rama