Kann eine KFZ-Werkstatt unnötig ersetzte Teile zurückfordern wenn sie nicht bezahlt wurden
Eine KFZ-Werkstatt hat ohne einen ausdrücklichen Auftrag Verschleißteile ( Wischerblätter )ersetzt. Da diese bereits 8 Wochen (2500km ) zuvor von der selben Werkstatt ersetzt wurden ( in Auftrag gegeben ), haben wir sie nicht bezahlt, Die Werkstatt verlangt nun die ersetzten Teile zurück und möchte die ursprünglichen wieder einsetzen, die Werkstatt selbst gibt zu die Teile unnötiger weise ersetzt zu haben, Müssen wir die Teile zurücktauschen lassen ? oder können wir darauf bestehen sie zu behalten ?
Zu der Bude würd ich im Leben nicht mehr hin fahren. Denen würde ich telefonisch mitteilen, wo sie sich ihre Wischerblätter hinstecken können und Ende der Durchsage.
Ob man dort hinfahrt oder nicht mehr ist einanders Thema.
Aber laut ABG der KFZ-Innung gehören die Teile bis zur vollständigen Bezahlung der Werkstatt.
Demnach musst du sie zurück geben, sonst kann die Werkstatt mahnen und Pfänden.
mfg kai
Die Besitzrechte sind eindeutig. Die Werkstatt verschenkt ja keine Teile, solange also nichts von Euch für die Teile bezahlt wurde (und ihr das Geld nicht zurückbekommen habt) gehören die Teile weiterhin der Werkstatt.
danke für die Info
danke für die Info
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Das die Werkstatt da Mist gemacht hat ist klar, aber warum diese Frage?
Bezahlen wollt Ihr die Wischblätter nicht, aber behalten schon????
Hallo????
Wo gibt es denn sowas?
Wenn ich etwas nicht haben will dann gebe ich es zurück und lasse mir eben das alte Teil wieder einbauen.
Fertig!
Wenn ich jedoch das neue Teil behalten will, dann bezahle ich es auch!!!
Es sei denn die Werkstatt sagt mir von sich aus das ich das Teil ohne Bezahlung bahalten darf weil es ja Ihr Fehler war.
Aber da noch rumfeilschen ob die das Teil zurückfordern können, nee, ich denke da wird mit der "Geiz ist Geil"-Mentalität ja wohl echt übertrieben!
Blecky
Solange die Teile nicht bezahlt sind, gehören sie der Werkstatt.
Also hinfahren und die Neuen gegen die Alten tauschen lassen oder die Wischer bezahlen.
Gruss M.
An Blecky:
Ich denke Du hast was falsch verstanden,
Die Frage bezog sich auf die Besitzrechte, und diese wurde beantwortet, Die Frage nach dem "behalten" stellt sich mir, da doch niemand sicherstellen kann, dass ich auch diejenigen Blätter wiederbekomme die die Werkstatt ausgetauscht hat,
ich laufe Gefahr, dass ich "irgendwelche" Blätter als "meine orginalen" erhalte, um ehrlich zu sein, da sind mir natürlich die neuen lieber,
wie auch immer, wir lassen die Blätter tauschen
ich hoffe Du bist damit einverstanden
Hallo Superurmel,
Ja, das Problem stellt sich natürlich.
Vielleicht solltest Du die Werkstatt beim Rücktausch mal ganz dumm fragen wie es kommt das sie deine "alten" Wischer noch herumliegen haben, weil sowas landet doch üblicherweise im Müll.
Und da Deine Wischer ja erst 8 Wochen alt waren, würdest Du es nicht einsehen das man dir irgendwelche alten abgenutzten Teile anbauen würde.
Wenn die Werkstatt auch nur im Ansatz etwas taugt dann bieten sie Dir eine akzeptable Lösung an.
Eigentlich hätte die Werkstatt von vorneherein sagen müssen "Sorry, unser Fehler, selbstverständlich behalten die neuen Wischer Kostenfrei!"
In jedem Fall würde ich die Wischleistung der Wischer nach erfolgtem Tausch noch in der Werkstatt mit der Scheibenwaschanlage testen.
Wenn es sauber wischt, dann sind vielleicht nicht Deine alten Wischer, aber zumindestens brauchbare Teile angebaut worden. Wenn die teile nicht sauber wischen dann direkt nochmal Terz machen.
Ansonsten - nun, nach reiflicher Überlegung kann ich mich mit Deiner Vorgehensweise des Rücktausches einverstanden erklären..... ))
Allerdings, nach Abschluß der Wischeraktion würde mich diese Werkstatt nicht wiedersehen.
Blecky
Diese Werkstatt scheint von der Sorte "Egoistischer Saftladen" zu sein.
So etwas ist mir auch schon mal in ähnlicher Form passiert.
Klar, die Wischer selbst gehören noch der Werkstatt, sofern man sie nicht bezahlt. Allerdings wurden hier fälschlicherweise quasi neue ersetzt. Ob die Werkstatt nun 2 oder 8 Wochen alte Wischerblätter aus- oder einbaut, ist eigentlich egal, sie kann sie sowieso nur noch gebraucht offerieren, wenn überhaupt.
Andererseits muss sich supermurmel Zeit nehmen, hinfahren und trägt die Benzinkosten, was ich ganz und gar nicht einsehen würde. Ich würde noch mal anrufen und sagen, dass Du Dir die Zeit nehmen würdest, Dein Stundensatz allerdings 60 Euro beträgt und das Spritgeld ebenfalls bezahlt werden muss. Ansonsten sollen die bei Dir an der Haustür vorbeikommen und die Wischer austauschen. Neuwertige gegen neuwertige versteht sich - so ein Blödsinn!
Bitte noch den Namen der Werkstatt hier erwähnen, danke!
Gruß, DJ
Danke für die Antworten,
Wir haben die Blätter rücktauschen lassen, zzgl. einer schriftlichen Bestätigung des Autohauses, dass es sich um die ursprünglichen handelt, ebenso eine korrigierte Rechnung, die mir allerdings auch nur auf nachfragen ausgehändigt wurde,
Auf das Geld zu verzichten war übrigens nie ein Thema für die Werkstatt, nachdem wir dem Austausch wiedersprochen haben, kam prompt die Antwort dass wir sie dann zurückgeben sollen.
Die "orginalen" Blätter im übrigen arbeiten sehr gut
was die wohl mit den Blättern machen die jetzt kurzzeitig verbaut waren ? hmmmm... ich hab da so ne Ahnung
Fahrtkosten, nunja, das Thema wollte ich nicht ansprechen, da für uns keinerlei Mehraufwand entstanden ist, die Werkstatt lag auf dem Weg, extra hingefahren sind wir nicht
Name der Werkstatt, steht in meiner Bewertung ( die einzige derzeit )
Gruss und Danke nochmal an alle
Richtig ist die ET /Ersatzteile) oder auch sonstige Leistungen können von der Werkstatt zurück gefordert werden; falls Sie aber die Wischerblätter weggeworfen haben oder verloren gegangen sind müssen Sie diese dann doch bezahlen.
MfG
w.heßler
Richtig ist die ET /Ersatzteile) oder auch sonstige Leistungen können von der Werkstatt zurück gefordert werden; falls Sie aber die Wischerblätter weggeworfen haben oder verloren gegangen sind müssen Sie diese dann doch bezahlen.
MfG
w.heßler
PS eine kulante Werlstatt würde sich wegen ein paar Wischerblätter nicht so anstellen; ein Dauerkunde der wegen Inspektionen und sonsige Reparaturen immer kommt bringt solche Kleinigkeiten unterm Strich immer rein. Wo bleibt die Toleranz?
Hallo,
natürlich müssen die Wischerblätter zurück gegeben werden, oder bezahlt werden. Dass die Wischerblätter erst 2500 km drauf haben, sagt aber nichts darüber aus, ob Sie nicht doch defekt waren. Einmal über Eis oder Schmutz und Sie können Schlieren bilden.
Mache der Werkstatt den Vorschlag, dass Sie die Wischerblätter bei dir innerhalb 1 Woche wieder abholen können oder du Ihnen die notwendige Zeit für das "bringen" in Rechnung stellst.Die Werkstatt scheint aber kein interesse zu haben dich als Kunden zu behalten, sonst würden Sie nicht diesen Aufwand betreiben.
Mach dir deine Gedanken darüber.
Gruß
AMS-Wallberg
Kfz-Meisterbetrieb und Fachwerkstatt für Autogas Umbau
Hallo Fahnder,
das ist korrekt, dass Alter und Laufleistung, nichts zwingend über den Zustand aussagen müssen,
nur hätten wir das nicht vorher selbst merken müssen ?
bei der derzeitigen Witterung ?
und nach dem Rücktausch ( s.a. meine letzte Antwort ) können wir auch keine Beschädigung feststellen, sie arbeiten sehr gut,
"Die Werkstatt scheint aber kein interesse zu haben dich als
Kunden zu behalten, sonst würden Sie nicht diesen Aufwand
betreiben."
Gebe ich Dir recht,
nur wie müsste denn dann ein Kunde für diese Werkstatt aussehen ?
Fakt ist:
a) der Austausch wurde ohne unsere Zustimmung vorgenommen
b) Die Werkstatt hat auf mehrfaches Nachfragen eingeräumt dass
der Austausch womöglich gar nicht notwendig war
c) Wir selbst nichts festgestellt haben ( weder vorhher noch
nachher ), da Wischer im Sichtbereich sind, denke ich, können
wir schon selbst beurteilen ob sie gut funktionieren
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass der Kunde:
a) Nicht in Auftrag gegebene Ersatzteile bezahlen soll
b) Finanziell für Fehler der Werkstatt geradestehen soll
Ganz ehrlich, damit kann ich mich persönlich nicht wirklich anfreunden
Und welchen eigenen Aufwand hatte die Werkstatt denn wirklich ?
Wir sind ja selbst dahingefahren
und sie haben die kurzeitig verbauten Blätter ja wieder zurück
Wir wollen die Sache nicht hochkochen
Es mag ein Einzelfall sein,
Es ist immer ein Teil gegenseitiges Vertrauen mit im Spiel
.... aber diese Dinge kommen nun mal immer wieder vor
app.
die Reaktion der Werkstatt Mitarbeiter nachdem sie aus dem eigenen System die Rechnung der erst kürzlich ausgetauschten Blätter gezogen haben, ließ nicht viel Raum für Fehlinterpretationen
Und noch etwas um auch eine Gedanken anzuregen (nicht ernst gemeint)
Bei jeder Auftragserteilung für eine Regelinspektion frag eine Werkstatt ausdrücklich nach "Wischerblätter austauschen?"
Und auf den Umschlägen für die eingerichteten Naschtschalter,
ist auf der Rückseite "Wischblätter erneuern" als eigenes
Feld zum ankreuzen vorhanden, damit dies vom Kunden ausdrücklich bestätigt werden muss/soll
Mach dir mal Gedanken, warum das so ist
Gruss und Danke für Deine Antwort
Hey,
da kocht die Werkstatt aber unter Volldampf. Von der Fragwürdigkeit ein ohne Auftrag gewechseltes Teil wieder zurückzufordern mal abgesehen, sehe ich ein grundsätzliches juristisches Problem. Eigentum des verbauten Teiles ist mit dem Verbauen auf den Fahrzeugeugeigentümer übergegangen. Nicht ohne Grund gibts oft genug bei den Werkstätten das Gefährt erst nach Begleichung der Reparaturrechnung zurück (ne art widerrechtliche Beugehaft über den Wagen). Wie der Händler da seinen Anspruch hätte durchsetzen wollen, wenn der Tausch nicht schon freiwillig durchgeführt worden wäre, hätte mich sehr interessiert, zumal er ja eine unerlaubte Handlung durch das nicht genehmigte Austauschen vorgenommen hat.
Dem Themenstarter ging es wohl kaum darum, sich ein Neuteil zu erschleichen, denn sein altes Tauschteil war ja neuwertig und ohne seinen ausdrücklichen Willen gewechselt. Ich sehe eher das fragwürdige Vorgehen der Werkstatt und mögliche Abwehrmaßnahmen oder Verhaltensstrategien , bei einem derart dreisten Verhalten der Werkstatt im Vordergrund.
Habe Zweifel, ob sein Anspruchbegehren das Teil zurückzubekommen auch nur Ansatzweise durchzusetzen gewesen ist. Von dem imageschädlichen Kundenverhalten einmal ganz abgesehen und möglichen Rückforderungsansprüchen des geschädigten Werkstattkunden völlig zu schweigen.
Gegenrechnungen und alternative Verhaltensweisen wurden hier ja schon angeregt. Ich wäre auch nicht zur Wekstatt gefahren, falls ich überhaupt dem Rücktausch zugestimmt hätte, selbst wenn mein Weg täglich an der Werkastatt vorbei gewesen wäre. Und Zeit hätte ich nicht vor Mitternacht bei mir zu Hause gehabt, bin ja schließlich viel unterwegs.
dany