KFZ-Werkstatt :Durchführung nicht in Auftrag gegebener, unnötiger Arbeiten... Rechnung
Durchführung nicht in Auftrag gegebener unnötiger Arbeiten...
Hallo Leute,
Ich war vor ca. 3Monaten mit meinem Fahrzeug in der Werkstatt. Vertragswerkstatt.
Das Problem war, das bei meinem Fahrzeug ab ca. 120-130 km\h immer die Öllampe aufleuchtet.
Werkstatttermin eins ...dort wurde mir gesagt, das mit dem Ölstand alles in Ordnung ist, es wurde dennoch ein wenig Öl nach gekippt und der „Ölschalter“ ausgetauscht, was wohl meist den Fehler verursacht mit der Anzeige.
Ok dachte ich mir Fehler behoben. Rechnung bekommen 108,33 € bezahlt.
Schließlich ein paar Tage später wieder auf der Autobahn gewesen, bei ca. 120-130 km\h wieder Öllampe leuchtet auf... wieder zur Werkstatt gefahren und berichtet das der Fehler nicht behoben wurde.
Werkstatttermin zwei …. es wurde der Ölfilter und ein O-Ring ausgetauscht, hat nichts gebracht und am ende kam man darauf, das dass Öl was im Fahrzeug war wohl nicht die richtige Dicke hatte und somit wurde ein Ölwechsel von 4,3 L 5W-30 Longlife Öl durchgeführt.
Rechnung bekommen 146,45 €
Nun meine Fragen:
- Alle Arbeiten wurden ohne mich vorher zu Fragen einfach ausgeführt und Teile ausgewechselt, erneuert. Ich wurde dann im Nachhinein immer nur darüber Informiert was gemacht wurde, ist das so rechtens?
- Sämtliche Arbeiten bis auf den Ölwechsel sind ja unnötig gewesen wieso soll ich die also bezahlen, nur weil die Werkstatt einfach mal ausprobiert alles zu erneuern um den Fehler zu finden?
Es sind doch Durchführungen nicht in Auftrag gegebener unnötiger Arbeiten oder nicht?
Jetzt soll ich insgesamt 254,78 € dafür zahlen, das ein Ölwechsel durchgeführt wurde.
vielen Dank schon einmal,
mfg
Mich würde zunächst interessieren, welches Öl vorher drin war und wie lange. Außerdem, ob das auf einem im Motorraum angehängten "Ölzettel" vermerkt war.
Dem "Ölschalter" einen solchen Fehler zuzuweisen ist
nicht verkehrt.
Den Ölfilter zu wechseln, ohne auch das Öl zu erneuern - eher ungewöhnlich.
Sehr wahrscheinlich alles korrekt.
zu 1) Die Arbeiten sind von Dir beauftragt gewesen.
Bei einem "Fehlersuche und Beseitigung" muss nicht jeder einzelne Schritt und Bauteil nachgefragt und gesondert beauftragt werden.
Da es sich auch nicht um kostenintensive Arbeiten oder Bauteile gehandelt hat, ist auch seitens der Werkstatt eine Rückfrage und Freigabe nicht notwendig.
zu 2) unnötige Arbeiten müssen nicht bezahlt werden.
Zu beachten ist dabei der Begriff "unnötig". Dieser darf jedoch nicht nachträglich bewertet werden, sondern muss zum dem Zeitpunkt seiner Entscheidung bewertet werden.
Wenn ein Fehler nicht zweifelsfrei feststellbar ist, dann ist die "Reparatur" der fachlich am wahrscheinlichsten erscheinenden Fehlerquelle absolut richtig und muss vollständig bezahlt werden.
Für die Komplexität eines Fehlers haftet nicht die ausführende Werkstatt, sie haftet ausschließlich für eine fachgerechte Ausführung der von ihr ausgeführten Arbeiten.
War die Fehlersuche fachgerecht (Aufwand, also Arbeitszeit), die Entscheidung was der Fehler ist (am wahrscheinlichsten sein müsste) und der Austausch dann korrekt ausgeführt, dann hat die Werkstatt "richtig" gearbeitet und ist entsprechend zu bezahlen.
soweit ich mich erinnern kann ebenfalls 5W-30 (hab jetzt nicht die Rechnung zu Hand und der Wagen ist auch schon verkauft). Wurde ca. 1-2Monate bevor der Fehler auftrat gemacht, Ölfilter + Ölwechsel
... Opel meinte dazu nur, ja da gibt es unterschiede in der Qualität je nach Hersteller.... hmm
Mag ja sein das man auf Fehlersuche gehen muss, jedoch nach dem ersten Werkstattbesuch hieß es ja noch, mit dem Öl ist alles ok, daran liegt es nicht!
Erst nachdem man mehrere Teile ausgewechselt hat und sich Arbeitsstunden anhäuften hieß es auf einmal es lag doch am Öl.
Und 255 € ist für mich ne menge Geld und nen Ölwechsel nicht angemessen.
Deine persönliche Meinung sei Dir unbenommen.
es ist sicherlich ärgerlich, jedoch würde ich mit der werkstatt reden und vielleicht für das nächste Mal einen "Gutschein" heraushandeln, aber relle Chancen zum Klagen hast du nicht, weil du dann nachweisen müßtest das die Werkstatt grob / arglistig getäuscht hat und versucht hat das Problem zu "verschleiern"
davon red ich doch......