Inspektionsinterwalle beim Captiva Diesel Bj 2011
Beim Kauf meines Captiva Diesel 2,2
163 Ps im März 2012 in Leipzig wurde mir mitgeteilt, dass die erste Inspektion nach 30.000 Km oder nach einem Jahr zu erfolgen hat, je nach dem, was früher kommt. Bei der ersten Inspektion jetzt im Januar bei 21.000 Km wurde mir mitgeteilt, dass ich den Inspektionsinterwall nicht eingehalten hätte und mir dadurch der Garantieanspruch für das 3. Jahr verloren gehen würde, denn zwischenzeitlich wurde der Inspektionsinterwall durch Chevrolet auf 15.000 Km halbiert. Hat jemand ähnliches erlebt ? Und wie sollte ich verfahren ?
Garnicht verfahren, für Dich verändert sich nichts.
Du hast einen Kaufvertrag, dazu passend das Fahrzeug mit dazu passender Bedienungsanleitung und dazu passender Garantie. Das ist ein geschlossenes Gesamtpaket.
Irgendwelche Änderungen, die einen Nachteil für den Käufer bedeuten, bedürfen dem Einverständnis des Kunden. Einseitige Änderungen haben keine Wirksamkeit.
Was allerdings etwas irritierend ist:
Dir wurde mitgeteilt, dass die Intervalle bei 30.000 km bzw. jährlich sind, lässt dann aber die Inspektion 9.000 km und 2 Monate früher ausführen - warum?
Und wieso "mitgeteilt", also mündlich, was steht denn im Inspektionsheft bzw. der Bedienungsanleitung zu diesem Thema. Das wäre als einziges verbindlich, weil es die Anweisungen zu diesem Thema von Seiten des Fahrzeugherstellers und damit auch Garantiegebers sind?
Deine Irritation ist nachvollziehbar, aber ich hätte später keine Zeit für die Inspektion, die anfang März fällig gewesen wäre,also habe ich sie einen Monat vorgezogen. Nach dem genauen Studium der Betriebsanleitung habe ich jetzt festgestellt, dass der Inspektionsinterwall ab Bj 2011 tatsächlich bei 15.000 km liegt. Ich wurde also vom Verkäufer falsch informiert. Mit dieser Information habe ich mich dann an Chevrolet Deutschland gewandt und die Antwort erhalten, dass da nichts zu machen ist, nichts mit Kulanz, weil ich 6.000 km überzogen habe. Dann war das mein letzter Chevrolet und ich hoffe nur, dass kein Garantiefall eintritt.
Wenn Du die Inspektion wegen Urlaub oder was auch immer vorgezogen hast, dann ist das logisch und nachvollziehbar. War nur in der Reihenfolge Deiner Darstellung mit erst später dann früher und nun irgendwas dazwischen nicht so ganz schlüssig.
...
Dass da jetzt von Chevrolet kein Entgegenkommen vorhanden ist, ist schon verständlich. "Die" haben nichts falsch gemacht, es wäre jederzeit nachlesbar gewesen und üblicherweise liest man sich auch alle Infos zu seinem neuen Wagen durch. Allein schon einen Ölwechsel knapp 40% später als vorgegeben ausführen, ist natürlich bei der Risikobewertung dann nicht mehr so toll.
Hier bleibt nur eine entsprechende "Rücksprache" bei dem Verkäufer bzw. auch der Geschäftsleitung bei dem Autohaus, wo Du den Wagen gekauft hast. Wenn eine Haftung wegen falscher Information besteht, dann nur dort.