Anmeldung eines KFZ aus England, mit Lenkrad rechts, in Deutschland
Gibt es Vorschriften,die zu beachten sind, vor der Ummeldung?? Umbauten, Erneuerungeno.ä.
Die vorderen Abblendscheinwerfer müssen umgerüstet werden, denn in England zeigt das asymmetrische Abblendlicht nach links, statt rechts.
Bei sehr alten Autos (vor ca. 1960) müssen die Rücklichter einzeln abgesichert werden. In England hingen beide auf einer Sicherung, was in Deutschland verboten ist. Aber das ist auch bei den meisten alten Autos in England bereits nachgerüstet.
Bei Autos ab Baujahr 1961 muß außerdem eine Diebstahlsicherung nachgerüstet werden, falls nicht vorhanden, im Regelfall reicht eine Panzerzündspule aus. Ab ca. Baujahr 1965 ist auch in England ein Zund- Anlaßschloß obligatorisch.
Die 'Lucas 70' oder 'Pilot' Scheinwerfer, bei denen das Abblendlicht über einen Widerstand, statt über einen zweiten Glühfaden geschaltet wird, sind in Deutschland verboten und müssen ausgetauscht werden.
Die 'Knock Off Spinners', also die zwei- bzw. dreiflügeligen Zentralverschlüsse, mit denen die Drahtspeichenräder vieler englischer Sportwagen befestigt sind, sind in Deutschland verboten und müssen durch das Sechskantäquivalent ersetzt werden.
Bei Autos von vor 1968 müssen hinten zwei rote Katzenaugen nachgerüstet werden. Katzenaugen wurden zwar in England erfunden und die englischen sind erhablich besser, als die deutschen, aber die vor 1968 verwendeten entsprechen nicht den Richtlinien des lichttechnischen Instituts in Karlsruhe.
Bei Autos von vor 1973 braucht man für die rote Kontrolleuchte fürs Fernlicht (falls so bestückt) eine Ausnahmegenehmigung, ab 1973 ist sie auch bei englischen Autos einheitlich blau. Die orange Kontrolleuchte für die Nebelrückleuchte/n darf mittlerweile laut EU Richtlinie beibehalten werden (früher war in Deutschland nur grün zulässig). Letzteres wissen aber anscheinend nicht alle TÜV Prüfer, daher muß man manchmal auf dem Punkt bestehen.
In manchen Bundesländern (nicht allen) muß der Tacho eine Kilometerskala haben. Sicher weiß ich das von Nordrhein-Westfalen. Ich weiß auch sicher, daß das in Bayern und Baden-Württemberg nicht nötig ist. In Hessen und Schleswig-Holstein reicht es, beim Meilentacho bei 30, 50 und 100 km/h eine Markierung drauf zu kleben. Wie es in Neufünfland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, aber man ist bei solchen Sachen dort in der Regel liberaler, als in der alten Gartenzwergrebublik. Auf jeden Fall keine schlafenden Hunde wecken, sondern abwarten, wie sich der TÜV dazu stellt.
Sicherheitsgurte wurden in England erst ab Mitte der Siebzigerjahre Pflicht, ältere Autos (ab Baujahr 1968 sind sie in Deutschland Pflicht) haben allerdings Befestigungspunkte, so daß eine Nachrüstung recht einfach zu machen ist. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß die meisten Autos ab Baujahr 1964-65 Befestigungspunkte für Gurte vorne haben, von offenen Sportwagen mal abgesehen. Auch hier ist festzustellen, daß die meisten auch in England bereits nachgerüstet sind. Bei meinem kürzlich erstandenen Triumph Acclaim mußte ich allerdings hinten welche einbauen, was zwar nicht Pflicht ist, aber ich hoffe auf einen schöneren Tod, als von den Kurzen erschlagen zu werden. Befestigungspunkte hinten gibts, seit das in einigen Ländern in der EU Pflicht wurde, also ca. 1975, wie bei deutschen Autos auch. Vereinzelt gab es sie allerdings auch schon früher, wie z. b. bei Jaguar bereits ab 1965, wegen Export USA.
Die englischen Zubehör-Holzlenkräder sind in Deutschland verboten und müssen ausgetauscht werden.
Ebenfalls in Deutschland verboten sind Brooklandsscheiben, Seitenauspuff nach rechts, 'ungenügend' abgedeckte Räder und englische Anhängerkupplungen.
Ebenfalls sollte man beachten, daß die in England montierten Reifen den richtigen Geschwindigkeitsindex haben. Das ist wegen dem Tempolimit in England nämlich nicht notwendig, in Deutschland aber schon. Und wer will schon gleich mal vier neue Reifen kaufen, wenn er sich gerade ein Auto gekauft hat?
Das nenne ich mal eine kompetente Antwort!
Respekt!
LG.
Das ist doch mal eine Antwort, vom allerfeinsten. Werd ich mir aufheben.... Danke auch!
Koennen Autos mit dem Lenkrad rechts (fuer Linksverkehr) in Deutschland vom TUV zugelassen werden?