Welche Rechte hat ein KfzHalter, wenn ich Darlehemsnehmerin für das Kfz bin
Das Besitzverhältnis ist eindeutig. Was geklärt werden muß, ist wer der Eigentümer ist.
Ich habe für einen guten Freund ein Kfz gekauft und eine Finanzierung abgeschlossen. Der hat das Kfz an seinen Lebensgefährten weitergeben. Somit kamen eininge Protokolle immer zu mir. Weil der Lebensgefährte bei sich am Wohnrot nur mit Anwohnerausweis parken kann, habe ich über die Fin.-Bank den Kfz-Brief ans StvA versenden lassen (auftrag konnte ja nur ich als Darl.-Nehmerin geben), damit das Kfz auf den Lover umgemeldet wird. Dieser hat seit Ummeldung keine Steuer = 1 Jahr bezahlt, Kfz war zum entsiegeln freigegeben und die Vers.-Prämie per 1.7. auch nicht bez. und Vers.-Vertrag hat zum 30.8. gekündigt. Somit habe ich am 3.9. das Kfz sicherstellen lassen und der Entsiegelung zugeführt. Jetzt verklagt mich der gute Freund im Namen seines Lovers auf Herausgabe des Kfz, Übernahme aller entstandenen Kosten und das weiter Ratenzahlung läuft /die Raten waren das einzige was bez. war)
Jetzt meine Frage: welche Rechte hat der Halter???
Also nimm mirs mal bitte nicht übel aber man schließt doch keinen Autokauf mit Finanzierung für einen Freund ab. Da wird sich dein "Freund" und sein Lover ja jetzt schön ins Fäustchen lachen.
Hallo "Schussel",
in deinem Bericht werden einige Dinge durcheinander gebracht. Ein Darlehensnehmer (du) hat im Prinzip keine Rechte an dem Fahrzeug, wenn der Darlehensnehmer nicht der Besitzer des KFZ ist.
Es sollte im Prinzip 3 Verträge geben, die da lauten:
Darlehensvertrag, Kaufvertrag und der Eintrag im Fahrzeugbrief, wobei letzteres kein wirklicher Vertrag ist, aber dennoch wichtig!
Der Besitzer des finanzierten Fahrzeugs steht im Brief, den nennt man im Volksmund auch Halter. Wer Steuern, Versicherung und den Kaufpreis des Fahrzeugs bezahlt, ist dabei eigentlich unerheblich.
Es wäre jetzt erst einmal zu klären, wem das Fahrzeug gehört, also das "Besitzverhältnis".
Wenn der Freund oder der Freund des Freundes der Halter des KFZ ist, hast du schlechte Karten! Allerdings mußt du dir dann auch keine Gedanken über die hohen Gebühren / Rechnungen machen, die durch das "aus dem Verkehr ziehen" des PKW entstanden sind.
Wer ist der Besitzer, dass ist die wichtigste Frage?!
Wenn du der Besitzer im rechtlichen Sinne bist, dann kannst du der Klage entspannt entgegen sehen, denn eigentlich kannst du eine Klage einreichen ... und zwar wegen Unterschlagung!
Da zeigt es sich mal wieder, traue keinem ... allerdings gehört auch eine gehörige Portion "Blauäugigkeit" dazu, solche Dinge zu unterschreiben.
Viel Glück, denn auf hoher See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand ...
m.f.g.
Raucher
Moin Moin,
ich sehe da keinen Unterschied, sonst hätte ich folgendes nicht geschrieben:
Zitat" Der Besitzer des finanzierten Fahrzeugs steht im Brief, den nennt man im Volksmund auch Halter.
Wer Steuern, Versicherung und den Kaufpreis des Fahrzeugs bezahlt, ist dabei eigentlich unerheblich.
Es wäre jetzt erst einmal zu klären, wem das Fahrzeug gehört, also das -Besitzverhältnis-."
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Zitat: "Wenn der Freund oder der Freund des Freundes der Halter des KFZ ist, hast du schlechte Karten!"
m.f.g.
Raucher
Da gebe ich dir vollkommen Recht !
Ich habe etwas überlesen und mich kompliziert ausgedrückt ...
m.f.g.
Raucher