VW golf Plus TSI
Wurde im Mai neu gekauft, seither war er 4 mal in der werkstatt... unerklärliches Klappern, KAbel defekt (obwohl Garagenfahrzeug - angeblich Marderbiss), hintere Tür der Fahrerseite läßt sich nicht mehr öffnen weder von außen noch von innen... die Werkstatt will die Tür wegflexen?? bei ca 6 Monate alten Fahrzeug .... hab ich ein Rücktrittsrecht??
Wegen zwei Mängel?
Dass Fehler, auch mehrere auftreten ist leider üblich, daraus ergeben sich keine "Rücktrittsrechte". Das gibt es ohnehin nur dann, wenn ein erheblicher Mangel nach mindestens zweimaligem Reparaturversuch nicht behoben wurde.
Marderbiss gibt es auch in privaten Einzelgaragen und das Fahrzeug wird sicherlich nicht ausschließlich in einer Einzelgarage gestanden haben. Hast Du dir die beschädigten Teile zeigen lassen, war da was zerbissen oder anderweitig beschädigt - aber auch hier egal, da der Mangel beseitigt wurde?
Klappern ist nichts ungewöhnliches, ist das mittlerweile beseitigt worden?
Türe ist natürlich ärgerlich, aber wenn da in der inneren Mechanik etwas ausgehakt ist, dann ist das so und muss repariert werden, was wohl auch gemacht wird. Wenn diese Reparatur nur "mit schwerem Gerät" auszuführen ist, dann ist das auch so - was soll das für ein Grund zur Rückgabe sein?
Da hast Du wohl ein Auto erwischt mit erheblichen Qualitätsmängeln. Vielleicht haben die in der Qulaitätskontrolle gepennt. War sicherlich nicht billig die Kiste aber trotz alledem kann man sich auf die Garantie berufen besonders bei der Tür. Trotzdem ist sowas bei einem Neuwagen, wo man so viel Geld hingeblättert hat und eigentlich alles stimmen sollte immer ärgerlich. Sowas mit einer nciht öffnenden Tür habe ich auch noch nicht gehört. Eine Bekannte hatte mal mit ihrem neuen Polo ein Problem mit einer abstehenden Tür, was jedoch auch auf Garantie ersetzt wurde. (vielleicht war die Teilepresse nicht richtig eingestellt) Bei mir klapperts im Toyota auch manchmal bei Kopfsteinpflaster aber nichts ist vollkommen. Würde mich bei Mängeln immer auf die Garantie berufen, bzw. wenns zu heftig wird vielleicht mal einen Anwalt /Verbraucherschutz um Rat fragen.