Neuer Keilriemen zerstört Zahnriemen, Motorschaden. Garantieanspruch?
3 Monate nach Austausch der Lichtmaschine und des Keilriemens reißt dieser und Teile geraten offenbar zwischen Zahnrad und Zahnriemen bei meinem Fiat Ducato Wohnmobil und führen zu einem Motorschaden. Das stellt eine Begutachtungsstelle in Österreich fest. Meine Werkstatt behauptet, das sei nicht möglich, weil der Zahnriemen koplett abgedeckt sei. Der Zahnriemen war übrigens auch vorschriftsmäßig vor 40 000 km gewechselt worden? Zwei Fragen: 1. Kann der Keilriemen tatsächlich den Zahnriemen zerstören?
2. Kann ich Garantieansprüche geltend machen?
Ad 1. Wenn Teile des Keilriemens sich zwischen Zahnriemen und -scheiben wuzeln, dann kann der sehr wohl kaputt gehen. Er kann sogar dadurch kaputt gehen, daß, wenn sich der Keilriemen schlagartig verabschiedet, durch die plötzliche geringere Belastung des Motors so ein Ruck durch die Kurbelwelle geht, daß der Zahnriemen reißt. Ja, der Zahnriemen ist normalerweise mit Plastikabdeckungen geschützt. Sind diese Verkleidungen durch den gerissenen Keilriemen zerstört worden?
Ad 2. Kaum.
Schwierig, schwierig.....
Wenn es eine Begutachtungsstelle in irgendeiner Form schriftlich festgehalten hat, könnte ein beratendes Gespräch bei einem Rechtsverdreher helfen.
Problematisch wird´s natürlich, nachzuweisen, dass der Keilriemenriss durch unsachgemäßen Einbau zustande kam.
Vielleicht kann man ja auch über einen Vergleich mit der Werkstatt verhandeln...
Viel Erfolg