Zahnriemen - Motorschaden
Ich habe bei einem VW-Passat BJ 94 bei ca. 340.000km den Zahnriemen wechseln lassen. Nun ist nach 27000 km der Zahnriemen gerissen, bzw. bei Ansicht einer VW_Werkstätte wurde festgestellt, dass der Zahnriemen schief gelaufen ist.. Wielang und wieso konnte die Werkstätte nicht feststellen. Ich habe nun den Schaden bei der Werkstätte besichtigen lassen, die den Zahnriemen eingebaut hat. Der Mechaniker hat nun festgestellt, dass das Lager der Einspritzpumpe kaputt gegangen ist.. Aus diesem Grund läuft die Welle an der die Einspritzpumpe hängt unwucht, dies verursachte angeblich wiederum das Reißen des Zahnriemens, und somit wäre dies kein Gewährleistungsschaden. Ausserdem meinte der Mechaniker, dass es bei einem Auto mit 350.000km ohne weiteres vorkommen kann, dass die Einspritzpumpe das Zeitliche segnet. Nun dazu meine Frage: Hätte die Werkstätte mich aufmerksam machen müssen, dass die Einspritzpumpe ebenfalls ein Kriterium ist, und es besser wäre sie zu tauschen, da ansonten dieser oder jener Schadensfall auftreten könnte.
Bitte sendet mir Eure Meinungen dazu.
Hallo Gottfried99,
kein KFZ- Mechaniker oder KFZ- Meister der Welt kann Schäden vorhersagen! Wenn er das könnte würde er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Allerdings sollte jedem Autofahrer bekannt sein, das bei einem 14 Jahre alten Fahrzeug mit 350.000KM auf dem Tacho sehr vieles kaputt gehen kann. Hinweise von Werkstätten auf eventuelle, vielleicht,später auftretend Mängel und Schäden, werden von uns Kunden doch oft nur als Geldschneiderei abgetan. Außerdem besteht die Möglichkeit das der Einbau einer neuen Einspritzpumpe den Wert des Fahrzeuges übersteigt. Außerdem kann der Zahnriemen auch durch viele andere fehlerhafte Teile beschädigt werden und reißen. Sollte man die alle auf Verdacht erneuern?
Die nächste Frage ist, wieviel Zeit lag zwischen dem Einbau des Zahnriemens und dem Reißen des Selben?
Eine Gewährleistungspflicht(keine Garantie) besteht für die Arbeitsleistung für max.12 Monate.(auf den Tag genau.) Aber man sollte die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen genau kennen.
MfG. rama
Bei der Laufleistung und dem kilometerstand würd ich (soleid es mir Tut) sagen das es einfach pech war!
Sollte Allerdings wie mein Vorredner schon sagte die Gewährleistung noch nicht abgelaufen sein, würd ich sagen das ein Gespräch mit der Werkstatt mal Stattfinden sollte.
Meiner Erfahrung nach, tun diese auch viel wenn mann schon lange dort Kunde ist! Denn kein Autohaus kann es sich leisten Gute Kunden zu verlieren und machen daher auch oft viel auf Kulanz.
Aus der Erfahrung heraus:
Wenn du es wirklich genau wissen willst woher der Defekt etzt wirklich kommt musst du einn Sachverständigen daraf ansetzen.
Ansonsten ist es mit Zahnriemen meiner Erfahung nach so:
Wenn der Zahnriemen schief eingebaut worden wäre, oder die Spannrolle defekt, oder eine Umlenkrolle defekt, oder etwas anderes falsch / Schief aufgelegt worden wäre,
dann hätte der Zahnriemen sicherlich keine 27000 Km durchgehalten sondern wäre nach Ca 2-7000 Kilometern hinüber gewesen.
Bei dem was da an Schaden auf dich zukommt würde ich wirklich darüber nachdenken das Fahrzeug zu wechseln.
Naja, daß nach 350000km so ein Motor mal die Biege machen kann, damit ist wohl zu rechnen. Ich denke ausnahmsweise mal nicht, daß man der Werkstatt da einen vorwurf machen kann. Zahnriemenwechsel bedeutet nicht, daß man hinterher einen generalüberholten Motor hat.