Hallo,
mein Freund hat sich vor ca. 5 Monaten einen gebrauchten ca. 10 Jahre alten BMW Kombi gekauft. Das Auto war nun mehrmals wegen verschiedener Sachen in der Werkstatt. Nun ist der Anlasser kaputt gegangen. Das Auto wurde bereits repariert, allerdings wurde diesesmal eine Rechnung ausgestellt. Fällt dieser defekte Anlasser nicht in einen Sachmängelfall? Oder hat die Werkstatt rechtlich doch nicht falsch gehandelt, eine Rechnung auszustellen?Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da der Betrag doch nicht gerade zu den kleineren gehört. Vielen, vielen Dank schon einmal im Vorraus.