Neufahrzeug / altes Auto verschrotten
Hi.
Habe einen 10-Jahre alten Ford Fiesta welcher seit 4 J. auf mich zugelassen ist.
Ich habe jetzt einen Neuwagen (Ford Mondeo) bestellt, welcher wahrscheinlich Ende Juli geliefert wird.
Jetzt möchte ich meinen Fiesta, da er schon einige Macken hat, abwracken.
Dazu habe ich noch einige Fragen:
gilt die Bestätigung per Mail als definitive Zusage, dass ich die Prämie erhalte? Wie lange dauert es ca. bis ich diese Mail bekomme?
Muss ich die Verwertungsbestätigung vom Schrotthändler per Post oder per Mail nachreichen? Muss ich die Zulassung für das neue Fahrzeug nachreichen?
Muss der Schrotthändler das Altfahrzeug kostenlos annehmen?
Ist die Reihenfolge Abmeldung/Verschrottung, Verschrottung/Abmeldung von Relevanz?
Wie lange kann es dauern bis die Abwrackprämie abgezahlt wird?
so das wars erstmal
Vielen Dank schomal für die Antworten!
Gruß
nidom
Der Schrotthändler muss das Auto nicht kostenlos annehmen und verschrotten. Laut Gesetz nur der Autohändler. Eine kostenlose Autoverschrottung inklusive Autoabholung findest du aber hier: http://www.express-autoverschrottung.de
Kann Dich da leider nur auf folgende Seite verweisen:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2511166-anker
Aber vielleicht hilfts dir ja dennoch weiter...
LG!
Jo, nundas:
Besitzer von Altautos sollten mit deren Verschrottung nach der Beantragung der Abwrackprämie so lange warten, bis sie den offiziellen Reservierungsbescheid mit dem benötigten Verwendungsnachweisformular des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Händen halten.
Und das kann Wochen, wenn nicht Monate dauern.
Ganz wichtig: Das zu verschrottendes Altauto muss ZUM ZEITPUNKT DER ENTSORGUNG mindestens zwölf Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen sein.
Wer sein Auto zu früh abmeldet oder stilllegt, geht bei der Prämie leer aus!
Wie der ADAC berichtet, sind bereits mindestens 10.000-e Neuwagenkäufer in diese Falle getappt.
Hintergrund: Da das Bafa die Bescheide teilweise erst so spät verschickt, könnten Antragsteller den alten Wagen bis zur Verschrottung abmelden oder stilllegen, wenn der Neuwagen schon ausgeliefert wurde. In diesem Fall sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie aber nicht mehr gegeben.
Wer noch nicht über das Verwendungsnachweisformular verfügt, aber trotzdem sein Altauto verschrotten lässt, sollte laut GSFS unbedingt mit dem Entsorgungsbetrieb vereinbaren, dass das Formular später noch abgezeichnet werden muss.