Kann ich ein Auto kaufen, vier Wochen später meinen alten verschrotten und dann die Umweltprämie k
Möchte jetzt ein Angebot für ein Neufahrzeug nutzen, mein Altfahrzeug ist aber erst in 4 Wochen ein Jahr auf mich zugelassen. Kann ich dann in 4 Wochen mein ALtfahrzeug verschrotten und dann die Prämie beantragen?
Danke
Hallo
wenn es sie dann noch gibt und ein Jahr voll hast
Gruss HoAcc
Du solltest noch warten,bis die 12 Monate voll sind:
Staatliche Umweltprämie beim Kauf eines Neu- oder Vorführwagens.
Ab sofort zahlt Ihnen der Staat im Rahmen des neuen Konjunkturpaketes eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro, wenn Sie Ihr altes Auto verschrotten und im Gegenzug einen umweltfreundlichen Neu-, Vorführ- oder Werkswagen (Abgasnorm Euro 4 oder höher - erfüllen alle aktuellen Modelle- kaufen und diesen bis 31. Dezember 2009 zulassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt ist und mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen ist.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte der Umweltprämie der Bundesregierung noch einmal zusammengefasst:
* Gültig ist die Umweltprämie für Erwerb und Zulassung eines Neu- oder Jahreswagens ab dem 14. Januar 2009. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.
* Die Umweltprämie gilt für Privatpersonen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter/in und der Person, auf die der Neu- oder Jahreswagen zugelassen wird.
* Als Altfahrzeug gelten mindestens 9 Jahre alte Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 9 Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Das Altfahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen gewesen sein.
* Als Neufahrzeug gilt ein Fahrzeug, das zum ersten Mal in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Emissionsvorschrift Euro-4 erfüllt. Zu den Neufahrzeugen im Sinne der Richtlinie zählen auch Jahreswagen. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
* Jahreswagen sind Pkw, die - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sind.
* Die Verschrottung muss zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 durch den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung belegt werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Betreibers des Demontagebetriebs zu erbringen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.
* Alle weiteren Voraussetzungen für die Gewährung der stattlichen Umweltprämie finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
* Detailierte Informationen zur Umweltprämie auf der Webseite des BAFA
Schnellentschlossene profitieren außerdem noch bis zum 30. Juni 2009 von der bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Steuerbefreiung bei Neuwagen. Sie müssen ein Jahr lang keine Steuer zahlen. Erfüllt das Fahrzeug die Abgasnormen Euro-5 oder Euro-6, gilt die Befreiung sogar zwei Jahre lang - in jedem Fall aber nur bis Ende 2010.
Klar kannste. Sie wird halt nur nicht bewilligt.