Aus frankreich ein auto in deutschland anmelden aber wie?
wir bekommen von der oma meiner frau in frankreich ein auto und möchten es in deutschland anmelden was brauchen wir alles ?
Servus Suche benutzen!!! mfg Vwfreak
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/112...
hallo makusmichael,
anbei mal die voraussetzungen wie es in meinem zulassungsbezirk gehandhabt wird:
- Überführung eines Neu-Fahrzeuges nach Deutschland
Es gibt kein einheitliches Kennzeichen, das sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gültig ist. Die Überführung muss deshalb wie folgt durchgeführt werden:
- Überführung bis zur deutschen Grenze
Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze müssen Sie in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. "ww"-Kennzeichen verwenden. Dieses Kennzeichen, das 15 Tage gültig ist, erhalten Sie beim französischen Fahrzeughändler.
Es gilt nur in Frankreich.
- Achtung -
Sie dürfen nicht mit einem französischen "ww"-Kennzeichen hier in Deutschland fahren!
2. Weitere Überführung ab der deutschen Grenze
Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze müssen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden. Fahrzeughändler können für ihre eigenen Zwecke auch ein rotes Dauerkennzeichen verwenden.
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie bei den Kfz-Zulassungsbehörden der Landratsämter oder des Stadtkreises Karlsruhe erwerben.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt.
Tipp:
Besorgen Sie sich also kurz vor der Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie an der deutschen Grenze an das Fahrzeug anbringen!
- Achtung -
Sie dürfen nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen bzw. Roten Kennzeichen in Frankreich fahren!
2. Zulassung in Deutschland
Begeben Sie sich hierzu zur zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz maßgebend).
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen:
* Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
* elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
* Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
* Personalausweis oder Reisepass
* EG-Typgenehmigung / EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten des TÜV nach § 21 STVZO bzw. Datenbestätigung des Herstellers
* Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
* elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
* Kaufvertrag oder Originalrechnung
* ausländische Fahrzeugpapiere (evtl. ausl. Kennzeichenschilder)
* Fahrzeug muss zur Identifizierung vorgeführt werden
Wieso in Deutschland zulassen?
Kostet bestimmt viel mehr!
Lass das Auto in Frankreich weiterlaufen und fahre es als Leihwagen Deiner Oma..
Da kann keiner was machen - selbst wenn Du mit dem Wagen geblitzt wirst - die Polizei wirft das einfach weg, weil nicht durchsetzbar!