Reifen mit anderer Tragzahl u. Geschwindigkeit als eingetragen
Im KFZ-Schein sind für die Reifen "205/55R16 94V" eingetragen. Ist es zulässig, dass KFZ mit Reifen der Tragzahl "91" und der Höchstgeschwindigkeitskennzahl "H" zu betreiben?
Die erste Antwort (mittlerweile gelöscht) ist leider völlig falsch.
Die Reifen mit den geringeren Indices dürfen legal nicht verwendet werden. Die Geschichte mit dem Geschwindigkeitsaufkleber am Tacho gilt ausschließlich für M+S Reifen, wenn keine mit dem entsprechenden Geschwindigkeitsindex für das Fahrzeug erhältlich sind.
Nein ist nicht zulässig.
Du darfst nur Reifen fahren die eine höhere Traglast und Geschwindigkeit zulassen, nicht jedoch niedriger.
Ausnahmen mit der Geschwindigkeit gibt es nur für Winterreifen.
Hier dürfte es Probleme geben, da der Traglastindex von 91 niedriger wie der jetzige 94er ist. Demzufolge können die Reifen die Tragkräfte eventuell nicht aufnehmen, womit es auch keine Abnahme und damit legale Verwendung gäbe.
Das heruntersetzen des Geschwindigkeitsindexes ist weniger tragisch. Im Moment verbaut V=240km/h. Neuer Index wäre H=210km/h. Liegt die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über 210km/h müsste ein gut sichtbarer Aufkleber im Tachobereich angebracht werden (mit max. 210).
Sofern diese Reifen noch nicht eingetragen sind, wird hierzu sowieso eine gesonderte TÜV-Abnahme nötig. Von der Seite her also gleich mit dem TÜV-Prüfer sprechen ob es möglich ist oder nicht.