Parken auf freifläche vor meinen drei Garagen
Was kann ich dagegen unternehmen,daß die Freifläche vor meinen drei Garagen ständig von den Besuchern der neuen Nachbarn gegenüber benützt wird? Habe zwei kleine Kinder 6 und 11 auserdem ist in einer der drei Garagen meine Werkstadt.(schweißen,flexen)Wer haftet für schäden?
Ihnen freundlich mitteilen, daß sie das nicht tun sollen. Am besten bei einem Glas Bier in der Kneipe an der Ecke. So würde man das zumindest hier in England machen.
Da wir hier in Deutschland sind,würd ich mir einen
Nebenjob beim Ordnungsamt besorgen,und diebisch darüber
freuen wenn wieder einer parken kommt.
Nein
Der Bestatter hat recht,bleib cool.Wenn Du weist wo die
Fahrzeuge hingehören ist doch alles OK.Must Du raus,sagst Du bescheid - fahren die weg.Funktioniert bei
uns wunderbar. Mußte seit 2000 erst einmal die Polizei
bemühen.
Frohes Fest
Du schreibst so schön- unsere neuen Nachbarn-!
Man könnte doch einfach mal die neuen Nachbarn in der Straße Willkommen heißen und sich vorstellen. Zu Weihnachten doch ein guter Zeitpunkt.
Und dann bitten, das man bitte Freunden und andere Besucher darauf hinweisen möchte, das nicht vor Deinen Garagen geparkt wird, da nicht nur Deine Kinder dort spielen, sondern Du auch häufig in und vor der Garage arbeitest.
Ein rechtzeitiges, nettes, deutliches Wort ist besser als Stress und Ärger!
Frohe Weihnachten
MfG
rama
Eine zweckfremde Nutzung einer Garage, ausser zum abstellen von Kraftfahrzeugen ist nach den Landesbauordnungen unzulässig.
In einer Garage darf daher keine Werkstatt betrieben werden.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Flächen die nur als Zu- und Abfahrt zu Abstellplätzen (Garagen) gewehrtet werden können, ist ebenfalls unzulässig und erfüllen ggf. den Straftatbestand der Nötigung. Hier bitte die Polizei hinzuziehen. Danach kann man ggf. Abschleppen lassen.
Im Wiederholungfall bietet sich eine Unterlassungsklage
wegen Besitzstörung nach bürgerlichen Recht an. Hilfreich hierbei ist sind die Strassen u. Wegegesetze der jeweiligen Bundesländer, insbesondere der § 51 Abs. 2 Anwendung von Vorschriften, sagt aus, dass eine Unterlassungsklage angestrengt werden muss.