Auf der Straße Parken obwohl Garage vorhanden ist?
Mein Nachbar besitzt zwei Autos und zwei Garagen. Trotzdem parkt er immer an meinem Gartenzaun entlang an dem ein öffentlicher Parkplatz angrenzt und an dem ich mit meinem Zweitwagen parke. Er stellt sich nicht an die Seite und stoppt kurz nachdem bei mir der Gartenzaun anfängt. (zuerst kommt der öffentliche Parkplatz, dann fängt mein Gartenzaun an). Wenn ich jetzt mit meinem Auto ausparke, muss ich mehrmals hin und her fahren um überhaupt aus dem Parkplatz zu kommen, die Straße ist vielleicht 5 Meter breit (genau weiß ich es nicht) und danach kommt ein angrenzendes Grundstück mit einer Betonmauer. Darauf angesprochen hab ich ihn nocht nicht, da es ein Arzt ist und ich mich nicht für dumm verkaufen lassen möchte. Darf er so knapp nach einem öffentlichen Parkplatz parken? Oder muss er sein Auto in die Garage parken?
Hallo Sasha88
Zuerst einmal sind Ärzte ganz normale und zugängliche Menschen.Sie kochen ihren Tee auch nur mit Wasser.Arrogante Menschen findest Du in jeder Berufsgruppe.
Zu Deinem Parkproblem-Ist die beschriebene Stelle eine öffentliche Strasse ohne Parkverbot,darf er und jeder andere selbstverständlich dort parken.
An Deiner Stelle würde ich ihn auf Dein Problem hin ansprechen und ihn bitten zu Deinem Auto etwas mehr Rangierabstand zu lassen.Dabei macht immer der Ton die Musik.
MfG
Klar ist es zumutbar,zwei mal zu rangieren, aber ich finde nicht, bei einem Fahranfänger wie ich es bin. Und nochmal darauf zurück zu kommen, er ist auch nur ein Mensch, er kam mir auch schon mit einem Satz "Mit uns Bauern redet er als Doktor nicht" da wir auf dem Land wohnen.
Gut dieser Spruch ist wirklich äusserst übel!
versuch ihn dennoch ein weiteres mal höflichst auf Dein Problem aufmerksam zu machen und es genau zu erklären...
Vielleicht hilft es auch ihn darauf aufmerksam zu machen dass Du Angst hast noch irgendwann sein Auto beim Rangieren zu beschädigen...
Viel Erfolg!
Danke schön für eure Antworten. Vielleicht spreche ich ihn mal darauf an. Mehr als wie keine Antwort zu bekommen, tu ich nicht. Dann rangiere ich halt weiter, bleibt mir ja nichts anderes übrig.
vielleicht solltest du den herrn doktor mal erinnern an:
StVo §§:
1 Abs 2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
12 Abs 6: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten (im Zusammenhang § 39 Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt)
Wenn der mir doof kommt, würde ich dem auch doof kommen!
Und wenn er nicht antwortet und auch nicht reagiert parkst du halt vor seinem Haus, das soll auch manchmal helfen
Das bedeutet also, er müsste 3 m nach dem öffentlichen Parkplatz erst stehen bleiben dürfen? Des sind aber wenn es hoch herkommt, vielleicht 1,5 m wenn nicht sogar weniger.