Darf man vor der eigenen Garage dauerhaft Parken, wenn ein Teil auf dem Fahrradweg steht
Darf ein VW Bulli mit Anhängerkupplung vor der eigenen Garage dauerhaft Parken, wenn der Bulli ca. 0,50 Meter in den Fahrradweg ragt. Der Fahrradweg wir auch für Grundschulkinder zur Schule befahren. Dabei ist es schon mal vorgekommen, dass ein Kind an die Anhängerkupplung gekommen ist und zu Fall gekommen ist.
Nicht eine Sekunde bzw. nicht einen Millimeter.
Bei derartiger Situation ist das Abschleppen zu Deinen Kosten vollständig berechtigt - Gefährdung Dritter, und bei derartigen Vor-, genauer Unfällen, bist Du sogar zu 100% haftbar.
Vermeidbare Gefährdung Dritter mit Sachbeschädigung,
Betriebsgefahr gegenüber nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern,
besondere Schutzmaßnahmen gegenüber Minderjährigen,
...,
hier gibt es gleich mehrere Ding, die jeder allein schon den Apfel schält.
Gesetz hin, Gesetz her , das man so nicht parkt , sollte einem schon der gesunde Menschenverstand (falls vorhanden) sagen.
ich glaub da gibt es keine alternativen...
Ein Fahrradweg ist kein Parkplatz.
Auch dann nicht wenn es nicht um das ganze Fahrzeug sondern nur um ein "Stück" davon geht.
Wenn man dort parken dürfte wäre es ein Parkplatz und kein Fahradweg.
Warum fährst Du nicht IN die Garage?