Spritfresser neues Urteil: was sagt ihr dazu?
Las gestern in der Westfälischen Rundschau folgenden Artikel(Zitat):Die Daimler AGmuss einem Autokäufer Schadensersatz zahlen,weil der Wagen mehr verbrauchtals vom Hersteller angegeben.
Der Kläger fährt einenDiesel-Kombi der Mercedes E-Klasse-Laut Hersteller soll das Aotu im Stadtverkehr 10,2ltr.,außerorts 7,6ltr.verbrauchen.Tatsächlich schluckt der Mercedes laut neutralem Gutachten 9,1% mehr Sprit.Der Besitzer hatte sogar einen Mehrverbrauch von 15% bemängelt.Daimler muß nun Schadenersatz in noch nicht festgelegter Höhe zahlen,dazu 5000 für Wertminderungund die Rechtsberatung des Klägers.
Experten glauben nicht,dass viele Autobesitzerähnliche Ansprüche anmelden Können.Sie bemängeln aber,dass dasübliche Verfahren den Verbrauch zu messen,fernab der Realität sei.(Ende des Zitats)
auch wenn ich mit meinen autos immer die werksangabe erreicht oder sogar unterschritten habe, ist das sicherlich ein verbraucherfreundliches urteil mit signalwirkung.
dennoch muss man den herstellern mal zugute halten, dass verbräuche sehr individuell in der täglichen praxis entstehen und von zig faktoren abhängen. wer mit viel zuladung ständig stadt fährt, die vollausstattung besitzt und auch kräftigt nutzt (verbraucher), der verbraucht eben auch mal mehr als im prospekt steht.
entsprechend schwierig ist es auch den realverbrauch zu ermitteln, weil der bei jedem anders aussieht.
na wenn man sich mal das verfahren zur ermittlung des wunschverbrauchs ansieht, weiß man schon, warum die werte nicht stimmen können, und in der realität sogar bei normaler fahrweise bis zu 50% mehrverbrauch zu stande kommen.
kleiner tip:
fahrzeug auf prüfstand, ohne irgeneinen eingeschalteten verbraucher, keine last und der test dauert nur wenige sekunden. es entfallen dinge wie abrollwiderstand, luftwiderstand, belastung des motors durch das eigengewicht des fahrzeugs...
Hallo,
also ich denke mal nicht, dass sich dieses Urteil auf die breite Masse ausdehnen lässt. Der Verbrauch hängt von ettlichen Punkten und Faktoren ab und wie der Endverbraucher das Fahrzeug nutzt. Es sind doch auch schon ettliche Reportagen gelaufen ( AutoMotorSport TV, SAT1,Kabel1 usw. ) wo erst der "Testfahrer" in seinem Stil gefahren ist und danach die selbe Strecke mit entsprechenden "Spritspartips", oder aber das Testfahrten gemacht wurden und der Durchschnittsverbrauch unterschritten wurde, oder aber eine Strecke fahren mit nur 2 Gängen fahren und der andere fuhr normal......
Es ist doch auch klar, dass wenn jemand z.B. Innerorts nur Kurzstrecke fährt und der Wagen nie Betriebstemperatur erreicht, dann niemals auf z.B. 10Liter kommt ( 2 KM zum Bäcker, 1KM zum Supermarkt, 500 Meter zum Wochenmarkt ..).
Ausserdem gibt es doch ettliche andere Punkte, wie frühes Hochschalten,richtiger Reifendruck,richtig eingestelltes Fahrzeug ohne Mängel in der Einspritzanlage und Elektronik, wenige Verbraucher im Betrieb( Sitzheizung,heizbare Heckscheibe, Klimaanlage, Radio usw. ).
Ich denke es könnte nur ein Problem geben, wenn ein Hersteller bewusst die Werte extrem niedrig angibt um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und es dann ein Massenproblem ist.Auch wenn man das mal alles weiter denkt, eigentlich müsste es im Prospekt ja dann auch heissen BasisAusstattungsverbrauch und Verbrauch mit Vollausstattung, weil bekanntlich Gewicht auch den Verbrauch treibt, oder aber nur mit Reifen der und der Marke....
Es war sicherlich hier ein Einzelfall und ich denke wenn nun viele Versuchen den gleichen Weg zu beschreiten, dass die auf die Nase fallen werden, weil es nicht die Technik ist, sondern der jenige der die Technik bedient..
Ich kann nur sagen, ich liege mit allen bisherigen Autos im angegebenem Verbrauchsbereich und mit einigen Hilfsmitteln zum Teil deutlich drunter, aber da will der Markt eh nichts von wissen.
Manch einem ist es auch egal wie viel er verbraucht und noch zu dem Urteil, was passiert wenn der Käufer beim Kauf dann in Zukunft eine Begleitinfo bekommt in Form von : der Tatsächliche Verbrauch kann bis X%-Abweichen, denn da werden sich dann die Hersteller absichern.
Ein durchaus schwieriges Thema und noch schwieriger es auf die Masse an zu wenden.Ausserdem kann man ja noch weitere Produkteigenschaften bemängeln die manche Fahrzeuge dann nicht einhalten ( Papier ist eben nach wie vor geduldig ), zahlt Mercedes eigentlich auch einen Wertausgleich wenn bei den A und B Klassen die Türen und Heckklappen neu kommen weil die alten Durchgammeln ??
Geht doch nichts über den guten alten soliden Stern
Danke für deinen interessanten Beitrag
Wer sich für einen Mercedes entscheidet und hinterher mit dem Messbecher tankt hat wohl irgendwie seine Prioritäten nicht im Griff. Ein Kauf eines Mercedes geschieht in der Regel mit dem Bauch und nicht aus verbrauchstechnischen Gründen. Vermutlich wäre er mit einem 3.0l Lupo besser bedient gewesen.
Im Übrigen erhält man bei einem Neuwagen niemals die entgültigen Verbrauchswerte, sondern erst nach einer gewissen Einfahrzeit, und selbst dann ist der Verbrauch immer noch von x Faktoren abhängig, abgesehen von außerorts oder innerorts, wie zB dem Fahrer, der Witterung, den Fertigungstoleranzen etc.
Ich habe weder für den Kläger (vermutlich ein notorischer Nörgler) noch für das Gerichtsurteil (die Gerichte haben sich mit weißgott Wichtigerem zu beschäftigen) Verständnis.
Grundsätzlich klingt diese Entscheidung verbraucherfreundlich. Da die geforderte Messtechnik jedoch sehr kostspielig ist, vom Rechtsweg gar nicht zu reden, werden wohl Besitzer, die derartige Ansprüche anmelden, die Seltenheit sein.
Im Endeffekt gilt weiterhin: Beim Autokauf das Hirn einschalten, vergleichen und informieren und so zumindest ganz böse Überraschungen vermeiden!
danke für alle Antworten,sehr interessant!
danke,interessante Meinung
Danke für deinen interessanten Beitrag
Für mich absolut unverständlich, schließlich sollte jeder Käufer wissen dass die genormten ECE Verbrauchswerte lediglich der Vergleichbarkeit dienen können....