Sofern die Garantie abgelaufen ist, bezahlt der Fahrzeughalter. Läuft noch die Fahrzeuggarantie, dann einen spezialisierten Gutachter nehmen und nach einem fahrzeugseitigem Fehler suchen lassen, denn Opel liegt da vorerst nicht falsch.
An eine elektromechanische Feststellbremsanlage sind sehr hohe Sicherheitsanforderungen mit doppelter, unabhängiger Signalgebung und gegenseitiger Verriegelung gestellt, bevor das Teil öffnen darf. Das wird auch alles überprüft, bevor eine emFBA überhaupt eine Zulassung bekommt und verbaut werden darf.
Hier müssten zwei voneinander unabhängige Systeme gleichzeitig einen falschen Befehl, den zur Öffnung gegeben haben, was eigentlich nicht möglich sein kann. Als so unmöglich gilt, dass es faktisch auszuschließen ist und pauschal von einer Fehlbedienung ausgegangen wird.
Damit dreht sich die Beweislast und man muss dem Hersteller nachweisen, dass es sich um einen Garantiedefekt handelt.