Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit TüV-Mängelbericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe am 7.10.08 einen gebrauchten Polo gekauft, der abgemeldet ist. Der Tüv war fällig im September 08. Der Besitzer hat am 19.9.08 den Wagen beim TüV vorgeführt mit dem Ergebnis eines Mängelberichts - erhebliche Mängel- (Bremse hinten/Domlager vorne)-er durfte aber wieder vom Hof damit fahren!!!!
Ich wollte den Wagen heute wiederzulassen, was mir jedoch verweigert wurde, da er im Sept. TüV-fällig war, erhebliche Mängel hat(???)
und somit ohne neue TüV Plakette angeblich nicht wieder zugelassen werden darf, da TüV abgelaufen.( wegen der Sicherheit)
Auf meine Frage wie ich mit dem Wagen zur Reparatur in die Werkstatt kommen soll antwortete man mir, ich solle ein Kurzzeitkennzeichen nehmen!!
Komisch, da bestehen keine Zweifel wegen der Verkehrssicherheit ????
Kann das richtig sein????
Ich liege doch mit der Mängelkarte in dem 1-Monats-Zeitraum zur Beseitigung der Mängel, und muss das Fahrzeug auch mit Mängelbericht wiederzulassen können oder nicht??????
Auf eine schnellstmögliche Antwort wartend und im Voraus dankend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christiane
Das ist ganz einfach: Kein TÜV -> keine Zulassung. Kein "wenn", kein "aber". Es ist einfach so.
Da hat der "Zulassungsmensch" Recht.
Ohne gültigen TÜV & AU keine Zulassung.
Ärgerlich, aber ist leider so.
Ohne gültigen TÜV keine Zulassung.
Frag mal in der Werkstatt ob die Deinen Wagen nicht mit der Werkstatteigenen roten Nummer oder auf einem Anhänger abholen können.
Möglicherweise ist das für Dich kostenlos wenn Du den Wagen hinterher dort reparieren läßt.
Hallo Christiane
Die 1-Monatsfrist ist nur interessant bei bestehender Anmeldung.
Wenn ein Fahrzeug neu angemeldet werden soll dann geht das nur mit gültigem TÜV!
Dir wird also nichts anderes übrig bleiben als dir dieses Kurzzeitkennzeichen zu besorgen um zur Werkstatt zu kommen - oder Du lässt den Wagen vom ADAC dorthin transportieren - aber erst fragen was das kostet!
Blecky
hallo wollesinner,
ich kann mich meinen vorschreibern nur anschließen, hinsichtlich des kurzzeitkennzeichens und der verkehrssicherheit ist für dich nur eines wichtig die zulassungsbehörde läßt dich vor zuteilung des kurzzeitkennzeichens ein merkblatt unterschreiben in diesem versichert der fahrzeugführer, dass sein fahrzeug verkehrssicher ist.
ich weiß das ist unbefriedigend, aber die zulassungsbehörden wissen ja auch, dass ein auto wenn es nicht angemeldet ist nur mit kurzzeitkennzeichen bewegt werden kann.
aus diesem grund sichert sich die zulassungstelle formal ab und überträgt die verantwortung auf dich hinsichtlich der verkehrssicherheit.
dies wird gemacht weil es schon leute gab die ihr verkehrsunsicheres kfz mit kurzzeitkennzeichen bewegt haben, einen unfall hatten und die versicherung nicht zahlen wollte, die netten leute wollten dann die zulassungsbehörde auf schadensersatz verklagen um dies auszuschließen gehen die zulassungstellen teilweise wie oben vor.
Die Zulassungsstelle hat das Recht und die Pflicht schon bei sichtbaren und vermuteten Mängeln am Fahrzeug, die Zulassung zu verweigern und eine Vorführung beim TÜV, DEKRA usw. zu verlangen. MfG rama