Falsch geparkt - wie spät darf der Bußgeldbescheid kommen?
Ich habe in einer Fußgängerzone im Monat März und Februar ca. 6 mal geparkt, obwohl dies laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Leider war mir das zum Zeitpunkt des Vergehens unbekannt.
An meinem Auto war weder ein Hinweis (Knöllchen) noch Spuren von Kreide an den Reifen.
Die Bußgeldbescheide wurden mir erst nach 5 Wochen zugestellt, sodass ich jetzt erst nicht mehr dort parke. Muss das Ordnungsamt eine Frist einhalten, um den Fahrer über das falsch Parken zu informieren? Ich habe Einspruch gegen die Bußgeldbescheide erhoben, da m. E. der Staatsbürger rechtzeitiger informiert werden muss über ein Parkverbot, auf welches nicht einmal ausdrücklich mit einem Schild hingewiesen wurde.
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Immer diese Experten.........
Fußgängerzonen sind genial zu beparken.
Viel Platz....keine anderen Fahrzeuge....
Parkraum im Überfluss direkt im Zentrum.....was kann es schöneres geben....
und wenns nur ein Knöllchen ist.......
drauf gesch..... Parkhaus ist in manchen Städten teurer......
Sooooooo und nu geh ich lachend in den Keller..........
Es gibt keine zeitliche Begrenzung dafür. Auch dann nicht wenn ein Privatperson dich dort aufgeschrieben hat und nicht die Polizei dann kann die Zustellung der Ordnungswidrigkeit bis zu drei Monaten betragen.
Schon merkwürdig, dass jemand nicht weiß oder zumindest ahnt, dass man in einer Fußgängerzone (Nomen es Omen!) nicht parken darf.
Lernt man in der Fahrschule, steht so auch in der StVO, zu Zeichen 242: Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen. Da muss absolut kein Parkverbotszeichen stehen, denn wo ich nicht reinfahren darf, darf ich auch nicht parken.
Aus dem gleichen Grund stehen da auch kein Tempolimit, Überholverbot oder sonstige Verbote dran. Allenfalls Freigaben für bestimmte Zeiten des Lieferverkehrs oder frei für Fahrräder.
Da muss auch kein Knöllchen am Auto sein, um eines zu bekommen. Ich habe auch schon ein Auto, das auf meinem gekennzeichneten Personalparkplatz vorm Haus stand (letzter Platz einer öff. Parkreihe), schlicht fotografiert und mit Datum und Uhrzeit ans Ordnungsamt gemailt. Der Fahrer erfuhr auch erst vom Knöllchen, als es bei ihm ankam. So hat man es mir bei OA geraten.
Soll das ein Scherz sein? Ganz ehrlich, das finde ich schon richtig dreist und der Widerspruch wird eh nix bringen, das werden sie zahlen.
"Anwalt ist Advokat's Liebling"!!!
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, ausgenommen hierbei sind OWi's im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogendelikten, da sind 6 Monate die Frist.
Konkret kommt es nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, sondern wann er erlassen wurde. Akteneinsicht - da würde ich in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen, da zur besseren Beurteilung ob Verjährung eingetreten ist oder nicht und wegen einer erforderlichen Akteneinsicht. Die erhält meiner Meinung nach nur der Anwalt.
yo und nach dem du hinter dir abgeschlossen hast - schmeiss den schlüssel weg.
Eine gute Idee. Aber vorher geb ich dann noch meinen Lappen ab :-), nie wieder Parkplatz suchen. ..........