Parken in einer Sackgasse (ohne Wendehammer) links möglich?
Hallo, ich habe vor meinem Wohnhaus auf der linken Fahrbahnseite längs geparkt und zwar in einer Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Knöllchen bekommen, 15 €. Das ging jahrelang gut. Nur ein einziger Nachbar muß noch daran vorbei zur Einfahrt auf sein Grundstück, welcher noch massig Platz hierfür hat und keine Probleme mit meinem Wagen hat. Wir sind uns noch nie mit den Autos ins Gehege gekommen. Beide Häuser liegen auf der linken Seite der Sackgasse. Rechts gibt es keine Einfahrten oder Zugänge zu Häusern.
Ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit denn in beide Richtungen befahrbar? Darum geht es wohl. Und sind 15 € angemessen?
Auch nicht korrekt.
Zitat: In Fahrtrichtung links zu parken ist ... wenn rechts Schienen liegen erlaubt.
Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist nicht deshalb erlaubt, wenn auf der rechten Fahrbahn Schienen sind.
Tja, für welches "Vergehen" hast Du denn das Knöllchen kassiert???
Der Grund steht - oftmals als Zahlenschlüssel kodiert - auf dem "Knöllchen" drauf; Erklärung meist auf der Rückseite.
Nur mal zur Info:
Parken entgegen der Fahrtrichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; nur in Einbahnstraßen darf auch linksseitig geparkt werden (falls nicht durch entsprechende HalteverbotsZeichen bzw. abgesenkten Bordstein ebenfalls untersagt).
btw
Wenden ist auch ohne Wendehammer auf der Straße möglich; ansonsten müsstest Du ja rückwärts in die Straße ein- oder ausfahren. ... und 'ne Einbahnstraßenregelung ist bei einer Sackgasse wohl etwas suboptimal ^^
Mein zugegebenermaßen manchmal schwächelnder
Menschenverstand sagt mir, daß eine Sackgasse mit
einseitiger Fahrtrichtung wohl reiner Unsinn ist.
Das hat nichts damit zu tun, obs da eine Wendemöglichkeit gibt oder nicht. Wer reinfährt, muß
ja wohl auch wieder raus können, es sei denn, es
gibt am Ende einen Stapelplatz.
Parken auf der linken Seite ist nur in Ausnahmefällen
gestattet, zu denen eine Sackgasse nicht gehört. Von
daher war das Knöllchen zwar "hart", aber gerecht.
Ich würde der Bußgeldstelle einfach mitteilen, dass man schon jahrelang täglich an dieser Stelle so geparkt hat.
.. dann können Die sich als Gegenleistung für Deine 15,-€ Knöllchengeld wenigstens darüber ärgern, dass sie Dich für die bereits verjährten Delikte nicht mehr belangen können ^^
Aber aufffpass'n:
Die "schätzen" Dich dann und präsentieren Dir für jeden noch nicht verjährten Tag mindestens ein weiteres Knöllchen .. und kommen in der Zukunft dann auch jeden Tag gucken, ob Du auch richtig parkst. oO
Was jahrelang unbehelligt praktiziert wurde, ergibt nicht unbedingt ein Gewohnheitsrecht. In Fahrtrichtung links zu parken ist nur in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen liegen erlaubt, anderswo eine Ordnungswidrigkeit, für die 15 € zu zahlen vorgesehen sind, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Dein jahrelanges Falschrumparken hat die Politesse möglicherweise jetzt erst bemerkt, ich würde da nicht verraten, dass das schon lange so gemacht wird - zumal das Linksparken derzeit eine Art "neuer Volkssport" zu werden scheint und die Politessen darauf mehr achten; bei uns jedenfalls.
Die StVo sagt da sehr eindeutig: ..in Ein-
bahnstrassen darf links geparkt werden,
wenn auf der rechten Seite Schienen verlegt
sind. Ist es keine Einbahnstrasse, dann
darf auch trotz der Schienen nicht links
geparkt werden.
Von "entgegen der Fahrtrichtung" ist nir-
gends die Rede.
Auf welcher Fahrbahnseite geparkt werden darf, regelt §12 Absatz4 StVO:
"(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."
Relevant ist das hier:
"Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen SOWIE in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden."
Auf der linken Fahrbahnseite darf daher immer geparkt werden:
wenn rechts Schienen liegen,
in jeder Straße und damit tatsächlich "falsch herum", "entgegen der Fahrtrichtung"in Einbahnstraßen.
Ja, denn hättest Du aber auch den genauen Text schreiben sollen. Also da steht "...So-
weit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen darf links gehalten
und geparkt werden.."
Demnach auch in Straßen mit Gegenverkehr, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen.
Und in Einbahnstraßen sowieso auch ohne
irgendwelche Schienen.
Der Nonsense, daß nur in Fahrtrichtung rechts geparkt werden darf, müsste endlich mal ersatzlos aus der StVO gestrichen werden. In anderen Ländern gibts so eine Regelung nicht und es funktioniert auch.
Nur, solange es die Regelung gibt, müssen halt fleißig Knöllchen bezahlt werden.
Keine gute Idee.
Wenn man sieht, dass hierzulande kaum einer zum Heranfahren an den rechten Fahrbahnrand blinkt, würden das genau so viele ebenfalls nicht machen wenn man nun auch noch links parken erlauben würde. Vor zwei Tagen erst erlebt, als so ein Held der Straße mir entgegenkommend mal kurz ohne Vorwarnung quer vorm Auto rüberzog um links zu parken, damit der Weg zum Kippenladen dort nicht noch eine Straßenüberquerung per pedes benötigt