Was muß ich machen damit mein Chevy K3500 mit Zwillingsbereifung und Doppelkabine eine LKW Zulassung
Mein Chevy ist 7,2m lang und 2,55m breit die Ladefläche ist ca. 30,0 cm länger als die Doppelkabine, was kann ich machen damit ich vom finanzamt eine LKW Zulassung bekomme ohne die Fenster zuschweißen zu müssen, der Chevy wurde Abgelastet und hat nun eine Zuladung von ca 700 kg und stimmt es auch dass man über 3,5t Fahrtenschreiberpflichtig ist und somit nur noch ca. 80 Stundenkilometer schnell fahren darf?
Die Zulassung hat überhaupt nichts mit der Einstufung seitens des Finanzamts zu tun, ferner vergibt das Finanzamt keine Zulassungen.
Es gibt außerdem keine LKW-Besteuerung, sondern ledigliche eine PKW-Besteuerung und eine nicht-PKW-Besteuerung.
Entscheidend für die Besteuerung ist einzig und alleine die Nutzung. Wird das Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung benutzt, wird es auch als nicht-PKW besteuert. Wird es nicht zur gewerblichen Güterbeförderung benutzt, wird es als PKW besteuert, egal als was es zugelassen ist.
Und ja, ab 3,5t zulässigem Gesamtgewicht braucht man einen Fahrtenschreiber und ein Kontrollgerät zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, es sei denn, das Fahrzeug wird ausschließlich nichtgewerblich genutzt, oder fällt unter die anderen Ausnahmeregelungen (Abschlepper, Feuerwehr, Krankenwagen, Bundeswehr, etc.).
Die 3,5t sind übrigens als Gesamtzuggewicht zu verstehen. Hat das Fahrzeug eine AHK, ist ein Fahrtenschreiber bereits dann Pflicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges plus der zulässigen Anhängelast über 3,5t beträgt.
Auch durch Wiederholung nicht richtig:
Nein, die Art der Besteuerung hat nichts mit der Nutzung zu tun.
Die Art der Besteuerung (PKW/Sonstige) richtet sich ausschließlich nach den technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs.
Die technischen Anforderungen des Finanzamtes sind allerdings andere und "höher" als die der Zulassungsstelle.
Hier hilft ausschließlich die Nachfrage beim Finanzamt, welche Anforderungen gelten und die dann erfüllen.
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Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt für LKW ÜBER 3,5 Tonnen 80 km/h, bis 3,5 Tonnen 100 km/h.
Autobahnen oder Autobahn-ähnliche Straßen unbegrenzt bzw. Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
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Beim Thema "Fahrtenschreiber" gibt es verschiedene Dinge zu beachten und auch auseinander zu halten:
- Ausrüstungspflicht des Fahrzeugs:
LKW über 3,5 Tonnen müssen mindestens einen Fahrtenschreiber haben, über 7,5 Tonnen ein EU-Kontrollgerät.
Ebenso, wenn das Gesamtgewicht eines Zuges über 3,5 Tonnen (zGG LKW plus zGG Anhänger) liegt muss ein Fahrtenschreiber vorhanden sein.
Hierzu reicht nicht erst die tatsächliche Situation aus, sondern bereits die reine Möglichkeit dazu und die Möglichkeit ist schon dann gegeben, wenn der LKW mehr als 2,8 Tonnen zGG hat UND mit einer Anhängerkupplung ausgestattet ist.
Ist das Fahrzeug als LKW zugelassen (Zulassung, Steuer ist unerheblich) und hat eine zGM über 2,8 Tonnen und hat eine AHK, dann muss ein Fahrtenschreiber vorhanden sein,
- oder man hat eine Ausnahmegenehmigung, die Zulassungsstelle hilft weiter.
- Einhaltung der Sozialvorschriften ("Lenk- und Ruhezeiten"):
Wird ein Fahrzeug GEWERBLICH zum Transport von Waren oder Personen eingesetzt und hat ein zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen, dann müssen
a) die Sozialvorschriften eingehalten werden, und
b) ein Nachweis darüber geführt werden
Ist ein technisches Aufzeichnungsgerät vorhanden (Fahrtenschreiber oder EU-Kontrollgerät), dann muss dieses benutzt werden, ist keines vorhanden, dann muss ein Fahrtenbuch mit den notwendigen Informationen geführt werden.
Ausnahme wenn ausschließlich Fahrten im Umkreis von 50 km um die übliche "Zentrale" durchgeführt werden oder im Rahmen der sogenannten "Handwerkerregelung":
Transportgut ist das für die übliche Tätigkeit notwendige Werkzeug und Klein- bzw. Ersatzteile, die unmittelbar bei der Arbeitsausführung verbaut werden UND die Fahrtätigkeit nicht die Haupttätigkeit darstellt, also weniger als 4 Stunden/Tag beträgt.
(übliche Arbeitszeit pro Tag ohne Überstunden sind 8 Stunden, somit müssen es weniger als 4 Stunden Fahrerei sein, damit es nicht die Haupttätigkeit an dem Tag wird)