Deutsches Ford und Re-Import aus Italien
Hallo alle
meine Frage ist folgendes, ich habe ein For Focust 1,6 TDCI Bj: 10/2007 von einem Händler über ein Auktionshaus online gekauft (ich bin selber Händler). Wie ich das Auto abholen wollte hab ich gemerkt das das Auto ein Re-import aus Italien ist. Bei der Artikelbeschreibung wurde das aber nicht angegeben.
Jetzt möchte ich das Auto wieder zu Recht zurückgeben, es kommt auch wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung. Die Auktionshaus meint sobald es kein Sachmängel gibt Beispiel: Ein Deutsches Focus hat ESP und DPF ein Italienisches nicht. Dann ist es kein Mängel und sie nehmen es nicht zurück.
Meine Frage ist woher oder wie bekomme ich die Austattuns unterschiede diese Länder.
und wie steht es mit dem Gesetz, gibt es bei Privat verkäufe und b2b unterschiede?
Ich bin der Meinung wenn die Artikelbeschreibung nicht die wahrheit entspricht ist doch kakke?
Stand in der Anzeige, daß es kein Re-Import ist?
ich habe das fahrzeug über einem händler-auktionshaus ersteigert daher konnte ich das auto vorher nicht besichtigen, auch wenn ich ein händler bin musste ich auf die artikelbeschreibung vertrauen, normalerweiss steht es auch immer drinnen wenn es sich um einen re-importwagen handelt, aber bei mir stand nichts.
also ich finde es ist eine grobe Täuschung auch wenns b2b verkauf ist. oder?
Haben Dir die Antworten hier nicht gefallen???
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/328...
Hier muss man unterscheiden zwischen BGB (Verkauf an Endverbraucher, "Privatleute", B2C, C2C) und HGB (Verkauf an Gewerbetreibende, "Gewerbliche", B2B, C2B).
Grundsätzlich gilt bei Verkauf an "privat", dass merkantile Wertminderungen vor dem Kauf genannt werden müssen und dies direkt und auch Laien in ihren Auswirkungen verständlich sein muss. Also auch beschönigende oder allgemein gehaltene Klauseln oder Hinweise unzulässig sind und ggf. den Vertrag anfechtbar machen und ihn dann auch zerbröseln lassen.
Darunter fallen Dinge wie zB. die Unfallbeschädigungen oder auch die Nutzung als Taxi oder Fahrschulfahrzeug.
Was jedoch NICHT darunter fällt, sind Leihwagen (Autovermietung), sogenannte "Poolfahrzeuge", also die üblichen Firmenwagen auch bei permanent wechselndem Fahrer, oder auch die sogenannten "Re-Importe".
Die "Re-Importe" unterscheiden sich ausschließlich in der Ausstattung und sind damit genauso individuell zu betrachten und als Käufer zu überprüfen, wie jedes "deutsches" Fahrzeug mit eben auch höchst unterschiedlicher Ausstattung. Je nach dem, wie der "Erstkäufer" das Fahrzeug für sich bei der Bestellung konfiguriert hat.
Im HGB gibt es keinen besonderen Schutz des Käufers, es gilt eine ziemlich große Vertragsfreiheit. Immerhin ist der Käufer ein Fachmann, ein Profi.
Ein Sachmangel liegt hier ohnehin nicht vor, es handelt sich
- um keinen Defekt,
- es war vorher bereits erkennbar,
- ...,
Von sämtlichen Dinge, die alle erfüllt sein müssen, um überhaupt ein Sachmangel zu sein, ist hier nicht einer erfüllt.
Im B2B kann die Sachmängelgewährleistung vollständig ausgeschlossen werden und wird sie auch immer, einfach mal in die AGB schauen, ich kenne keinen Händler, der das nicht drin hat.
Diese Geschichte, dass pauschalisierte Ausschlüsse oder irgendwelche Dinge tief in den AGB stehen und dann deshalb nicht gültig wären, gibt es auch im BGB, also wenn der Käufer "privat" ist.
Von den allgemeinen Gesetzen und pauschalen Gegebenheiten und Deiner Schilderung nach, ist es Dein Auto - und wird es auch bleiben.
Aber wie immer kommt es auf viele Details an, die eine Wandlung wider dem Üblichen vielleicht dann doch möglich machen.
doch ich finde super das sich viele über mein problem gedanken machen. ich hatte nur keine antwort gekriegt daher hab ichs unter frage stellen erneut versucht.
Ich kann keine 'Täuschung' erkennen.
Angeboten wurde ein Ford Focus. Ver- bzw. gekauft ebenfalls ein Ford Focus. Ob der re-importiert oder im Schwarzwald handgeschnitzt wurde, ändert zunächst mal nichts an dem Sachverhalt, daß der angebotene Ford Focus verkauft wurde. Also liegt ja wohl kaum eine Täuschung vor.
Sachmängelhaftung scheidet ebenfalls aus, denn die Sache hat keine Mängel, bzw. falls doch, werden die hier nicht genannt und auch nicht gerügt.
Bleibt das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Fehlen zugesicherte Eigenschaften?
in der artikelbeschreibung stand gar nichts auch nicht das es ein re-import ist, wie es abholen wollte und erstmal angelassen hab war alles auf italienisch (die software), ich schaute in das serviceheft auch alles in italienisch.
das kann doch nicht sein das b2b keine rechte hat bei so einem fall von grosse Täuschung oder?
wo oder wie kann ich die aussttung zwischen deutsches und re-import aus italien vergleichen?
gibt es dafür eine stelle oder ähnliche, bei ford könnte man mir nicht behelflich sein.
von mir eine 1. Hill
Es gibt schon Rechte im B2B, zB. dass ein Vertrag gilt ist ein Recht, das beide Seiten einklagen können, oder dass man nicht betrügen darf, das StGB wirkt immer.
Allerdings gibt es im B2B keine der sogenannten "Verbraucher-Rechte", ganz einfach deshalb, weil keiner der beiden Vertragspartner ein "Verbraucher" im juristischen, gesetzlichen Sinn ist - jemand, der den Gegenstand als Verbrauchsgegenstand oder auch Gebrauchsgegenstand benutzt, sondern dieses Produkt für eine unmittelbare gewerbliche Tätigkeit nutzt.
Wenn man aus einem Verbraucherrecht (das Recht von "Privaten") ein Käuferrecht machen will, dann wird man auf die Nase fallen, denn das gibt es nicht.
Spielt jedoch hier alles keine Rolle.
Die Eigenschaft eines "EU-Fahrzeug" ist bei einem Gebrauchtfahrzeug KEIN besonderer Minderwert oder von besonderer Benachteiligung, der genannt werden muss - auch nicht mal gegenüber "echten privaten" Käufern, einem Endverbraucher.
Bei einem Neuwagen muss es genannt werden, WEIL es häufig zu erheblichen Einschränkungen bei der Garantie und / oder auch Gewährleistung kommt, aber nur wegen diesen beiden Gründen.
Ansonsten liegt ausschließlich ein Unterschied in der Ausstattung vor und davon ist jeder Gebrauchtwagen betroffen, das ist keine Besonderheit eines "EU-Fahrzeugs".
Der Begriff "EU-Fahrzeug" stellt auch keinen besonderen Hinweis dar, da jeder Hersteller andere Ausstattungen in den Ländern hat.
Es gibt etliche Hersteller, bei denen ist das "EU-Fahrzeug" oder auch "Re-Import" deutlich BESSER ausgestattet ist, als ein "deutsches" Fahrzeug. Nicht nur "Spielzeug" wie Leder und Schiebedach, sondern auch "tiefere" Technik wie Mehrzonen-Klimaautomatik statt einfacher Klimaanlage, Xenon statt Halogen oder irgendwelche Assistenzsysteme ohne jeden Mehrpreis bereits in der einfachen Basisausstattung.
Dass "EU-Fahrzeug" etwas "minderes" oder "geringeres" ist, stimmt mehrheitlich NICHT. Eine Argumentation, dass eine Benennung erfolgen muss, weil damit auf Nachteile einer schlechteren Ausstattung hingewiesen werden muss, wird eine absolute Lachnummer werden.
Eine Liste der kompletten Ausstattung bekommt man für einen Ford selbstverständlich bei Ford und nicht bei Honda.
Allerdings für einen italienischen Ford selbstverständlich bei Ford Italien oder auch einem italienischem Vertragshändler. Ford Deutschland ist da tatsächlich so involviert wie Honda.
Nur so als kleine, weitere Starthilfe auf dem Weg zu einem Autohändler:
Ford ist genau so viel deutsch, wie Kia, Toyota oder Tata
Ford ist ein Ami, der auch in Europa Produktionsstätten betreibt, von denen eine in Deutschland steht - mehr nicht.
Ford-Deutschland ist eine Vertriebsorganisation, exakt das Gleiche wie Kia-Deutschland, Toyota-Deutschland, ...
Danke für deine antwort hosenmatz.
klar ist ein re-import nicht anders ist wie ein deutsches, aber die realität sieht ganz anders aus wie du das beschreibst, wenn ich ein re-import verkaufen möchte hab ich als händler ein hinweisspflicht gegenüber dem käufer (gesetzlich vorgeschrieben), was meinst du was erste reaktion v om käuferist "nein danke wir wollen ein deutsches", oder bei telefon-anfragen "ist es ein deutsches auto?".
daher stellt dies eine minderwertung eines re-imports für mich weil das mir fast täglich passiert und ich als auto-händler kein re-import aus prenzip nicht kaufe um weiterzuverkaufen.
ein online händler auktionsportal weiss das genauso gut wie ich, deshalb werden re-imports im auktion hingewiesen. leider war das bei mir nicht der fall und ich fühl mich betrogen weil wenn der hinweiss wäre autoherkunft re-import hätte ich gar nicht mit geboten.
schönen vatertag an alle väter
Dann verlinke doch mal bitte in dieses Gesetz bzw. §.
Da habe ich ich immer das gleiche Problem, jeder kennt das Ding, keiner kann es mir zeigen, wo es steht, vielleicht bist Du der Erste der nicht nur davon erzählen kann, sondern es auch zeigen kann.
Was die Realität angeht, da gibt es zwei höchst unterschiedliche Realitäten gleichzeitig nebeneinander:
Es gibt real sehr viele Fahrzeuge, die sind als "Re-Import" um einiges besser ausgestattet als das gleiche Fahrzeug von einem deutschen Vertragshändler.
Und das sind nicht nur irgendwelche Exoten, sondern zB. auch Fahrzeuge, die in Wolfsburg vom Band laufen.
Natürlich existieren auch die Realität, dass es einige Kunden gibt, die einen "Re-Import" meiden wie der Teufel das Weihwasser - frag mal nach warum, Du wirst erstaunt sein, was da größtenteils für ein völliger Quatsch kommt.
Kann man auch hier in diesem Forum nachlesen:
Da werden die Schrauben nicht richtig fest gezogen, die sind aus dünnerem Blech, die rosten schneller, ...
"Re-Import" ist ein Thema, bei dem es erheblich mehr "überliefertes Wissen" als reale Tatsachen gibt. Dass hier die deutschen Hersteller, die offiziellen deutschen ("General")-Importeure und deutschen Vertragshändler auch eher bei den Fabeln als bei den Wahrheiten anzutreffen sind, dürfte nachvollziehbar sein.
Die "Diskussion" um E10 wird auch ganz massiv von der Mineralöl-Industrie angeheizt - man kann nicht leichter 5-6 Cent pro verkauftem Liter als echten Reingewinn einstreichen.
Dass sich aufgrund dieses "Wissens" auch Unterschiede in der Zahlungsbereitschaft eines Kunden ergeben, ist unbestritten.
Allerdings ist es ebenso unbestritten, dass dieses Verhalten keinen tatsächlichen begründeten technischen Hintergrund hat und somit NICHT zu den Pflichtangaben in einem Kaufvertrag oder Angebot gehören.
Wenn es für Dich eine erhebliche Relevanz hat, wieso fragst Du denn nicht den Verkäufer, wie es Deine Kunden bei Dir machen?
Du wirst erhebliche Schwierigkeiten haben, Deine persönlichen, individuellen Wünsche und Vorlieben als verbindliches Gesetz durchgedrückt zu bekommen.
Für mich stellt es auch einen nicht akzeptablen Minderwert dar, wenn ein Auto weniger als 300 PS hat, aber ein Gesetz, was mich vor derartigen Fahrzeugen "schützt" gibt es auch nicht.
Die Leistungsangabe ist keine Pflichtangabe, ich muss danach fragen. Unterlasse ich das und bekommen ein leistungsschwaches Fahrzeug kann ich es auch nicht zurückgeben.
Viele Händler geben die Motorleistung an, einige nicht, aber diese Einigen verhalten sich nicht gesetzwidrig und machen sich nicht regresspflichtig.
Wenn es eine Pflichtangabe wäre, dann würden Deine Kunden doch nicht extra fragen. Du hast hier auf eine FÜR DICH PERSÖNLICH sehr relevante Frage verzichtet, weil DU darauf wert legst. Das ist kein Fehler des Verkäufers.
Dass Deine Kunden auch auf diese Eigenschaft einen besonderen Wert legen, liegt doch an DEINER Ausrichtung DEINES Geschäftsbetriebes.
Wäre es ein allgemeines "Problem", gäbe es doch keine "Re-Importe", aber es gibt sie und es ist aufgrund der Nachfrage ein riesen Markt.
hier ist der link zu dieser urteil.
http://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/finanzen-steuern-recht/handwerk-beruf-recht/hinweis-auf-eu-reimport-fahrzeug-ist-pflicht/?searchterm=None
zu dem satz "Wenn es eine Pflichtangabe wäre, dann würden Deine Kunden doch nicht extra fragen"
möchte ich gerne antworten, die kunden fragen um sicher zu sein das sie nicht nochmalls übers ohr gehauen werden. weil gerade viele kfz-händler auf diese pflicht-angabe verzichten, was meinst du warum es so viele gerichtverhandlungen gibt.
ich bin mir daher nicht sicher ob ich ein gerichtsverfahren eingehen soll. mein anwalt sammelt zur zeit beweise. ich möchte daher noch warten.
danke für deine ehrliche meinung
Hallo alle
meine Frage ist folgendes, ich habe ein Ford Focus 1,6 TDCI Bj: 10/2007 von einem Händler über ein Auktionshaus online gekauft (ich bin selber Händler). Wie ich das Auto abholen wollte hab ich gemerkt das das Auto ein Re-import aus Italien ist. Bei der Artikelbeschreibung wurde das aber nicht angegeben.
Jetzt möchte ich das Auto wieder zu Recht zurückgeben, es kommt auch wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung. Die Auktionshaus meint sobald es kein Sachmängel gibt kann müssen es nicht zurück nehmen. Beispiel: Ein Deutsches Focus hat ESP und DPF ein Italienisches nicht.
Meine Frage ist woher oder wie bekomme ich die Austattungs unterschiede diese Länder.
und wie steht es mit dem Gesetz, gibt es bei Privat verkäufe und b2b unterschiede?
Ich bin der Meinung wenn die Artikelbeschreibung nicht die wahrheit entspricht ist doch kakke?
vielen dank im voraus für eure Antworten