Habe ich beim Autokauf ein Widergaberecht trotz Barzahlung
im Kaufvertrag steht nix drin das er weder unfallfrei ist noch einen unfall hatte.Er hat bloß persönlich gesagt das es kein Unfallwagen ist!Muß eines von beiden im Vertrag stehen?
Ich habe mir am Wochenende ein Auto gekauft und dieses Bar bezahlt. Nun habe ich mitbekommen das ews vielleicht doch nicht das richtige war und der Kauf etwas übereilt war.Habe ich die Möglichkeit das Auto innerhalb der nächsten 14 Tage zurückzugeben und mein Geld wieder zubekommen?Muß ich mit Abzügen seitens der Verkäufers rechnen?
Bitte um schnelle Antwort!
Danke
Nein er muss ihn nicht zurück nehmen mit deiner Begründung.
Wie schon erwähnt nur bei Versteckten Mängel oder massiven verschwiegenen Mängeln. 100 KM plus ein neuer Halte sind schon 500 bis 800 verlust.
Sorry aber der Händler kann ja nix dafür das du einen Fehler gemacht hast bzw voreilig gehandelt hast.
Musste mal deinen Vertrag durchlesen was drin steht abe ansich einfach hin und Geld wird nicht gehen. Der Wagen hat nun einen halter mehr und mehr KM drauf. Du wirst ihn wohl nur mit verlust wieder an den Händler los und es ist ja nunmal kein technisches Problem oder versteckte Mängel sondern deine schuld also wird er wenig Rücksicht darauf nehmen
Klares Nein!
Bei einem Privatverkauf sowiso nicht, außer es wurde ein gravierender Mangel verschwiegen!
Bei Kauf von einem Händler auch nicht. Eine Rückgabe des Fahrzeuges ist nur mit Zustimmung des Händlers möglich. Ein Recht auf Rückgabe besteht nicht!!
Außer es wurde wie oben auch ein gravierender Mangel verschwiegen.
Der Händler kann das Fahrzeug zurücknehmen, die Konditionen dafür bestimmt er in diesem Falle allein!
Sorry aber mehr is nicht!
Die Frage ist nur ob er den Wagen zurück nehmen muß innerhalb der 1. 14 Tage!?Aber soviel mehr kann er doch nict abziehen oder ich bin gerade mal 100km damit gefahren!
wäre ein gravierende Mangel das das Auto ein Unfall hatte?Sowas muß doch im Vertrag stehen oder?
Zu Punkt 1: Er muss nicht!!
Zu Punkt 2: Wenn ein Unfallschaden vorliegt und das Fahrzeug laut Kaufvertrag als unfallfrei verkauft wurde ja, dann muss er es zurücknehmen!
Also man sollte selber darauf bestehen das es drin steht um im falle eines falles einen Vertragsbruch vorweisen zu können. Du hast noch nicht viele Autos gekauft kann das sein ?
Aber fakt bleibt, er muss ihn nicht zurücknehmen und wenn nix drin steht über unfall oder nicht selbst dann nicht wenn er Totalschaden ist weil mündlich ist wieder der wind...da war was und nun weg
Wenn der Wagen keine verschwiegenen Mängel hat, gilt der Kaufvertrag als rechtswirksam. Es ist nicht Sache des Autohändlers, für Fehlentscheidungen des Kunden aufzukommen. Aber wenn es ein netter Händler ist, nimmt er evtl. den Wagen für gutes Geld in Zahlung, wenn dafür ein anderes Auto aus seinem Sortiment gekauft wird.