Das Auto wurde als Privatverkauf, verkauft. Hafte ich für Reparaturkosten?
Ich habe mir das Auto gekauft und nach einige zeit, als Privatverkauf, verkauft. Der Wagen war voll fahrbereit. Nach ca. 2 Wochen meldet sich der Käufer und sagt, per Tel., das Das Auto befindet sich in der Werkstatt. Einspritzpumpe defekt und fordert von mir 2000 Euro für Reparatur. Sonst geht er zu Polizei und macht die Anzeige als betrug.
Per Telefon habe ich gesagt das das Auto wurde von Privat verkauft, Garantie und Rückgabe sind ausgeschlossen.
Was soll ich machen?
Du kannst als Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, musst dies aber auch erklären. Hast du das im Kaufvertrag nicht getan, hat der Käufer einen Anspruch auf Mängelbeseitigung deinerseits, wenn sich der Mangel für ihn erst 2 Wochen nach Kauf gezeigt hat (er also nicht bei Kauf schon davon wusste).
Andere Möglichkeit: Du hast die Gewährleistung und Garantien zwar ausgeschlossen, hast aber wider besseren Wissens Mängel verschwiegen. Ist das nachweisbar, kann der Vertrag nicht mal mehr wirksam sein.
Hast du die Gewährleistung und Garantien hingegen wirksam ausgeschlossen und Angaben zum Fahrzeug und seinem Zustand nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, hat der Käufer keine Chance. In diesem Fall kannst du seine Forderung aus den genannten Gründen ablehnen.
Siehe auch:
Ignorieren, zu 90% ist dies das derzeitig übliche Spiel, um Geld zu machen. Das mit der Drohung einer Betrugsanzeige ist ein typisches Kriterium dafür.
In den anderen 10% der Fälle, wo der Käufer einen tatsächlichen Defekt hat, hat der Käufer aufgrund seines hier vorhandenen Verhaltens keine Chance auf Erstattung - selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.
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So grundsätzlich sollte man bei derartigen Dingen einfach um die Übersendung der Reparaturrechnung um eine sachverständliche und juristische Prüfung der Ansprüche, wie auch die Überprüfung auf einen versuchten Betrug, zu ermöglichen.
Ebenso um die kurzfristige Bereitstellung des Fahrzeugs bitten, bei der unmittelbar nach Erhalt der Reparaturrechnung eine umfassende gutachterliche Inaugenscheinnahme der ausgeführten Reparatur durchgeführt werden wird.
Gleichzeitig ankündigen, dass bei unberechtigt entstehende Kosten selbstverständlich der Verursacher dafür in Haftung genommen wird.
Alles schriftlich per Einwurf-Einschreiben an den Käufer.
Wie ich schon geschrieben habe "Der Wagen war voll fahrbereit." Von Mängeln habe ich nichts gewusst. Ich habe den Wagen gekauft, einmal geliehen und verkauft. Einspritzpumpe ist ein teil des Motors. Von außen kann man nicht sehen, ob da innen was kaputt oder verstopft ist. Deshalb hatte ich nichts zu verbergen.
Ich bedanke mich für ihre Hilfe. Ich bin beim Rechtsanwalt gewesen und er hat mich auch beruhigt. Er wird das für mich klären. Der Kaufvertrag war genau das richtige, denn mit dem habe ich mich abgesichert.
Noch mal Danke an alle!
http://www.adac.de/_mm/pdf/Kaufvertrag-Verkauf-von-Privat_33300.pdf