Suche Käufer, die ebenfalls negative Erfahrungen mit dem Autohaus Hagen in Berlin gemacht haben
Habe gebrauchtes Fahrzeug erworben,
welches innerhalb von 10 Tagen 2 mal
ausfiel
Suche Kontakt mit anderem Käufer, brauche Hilfe zur Rückabwicklung des Kaufes
Und du meinst das das Autohaus das mit purer Absicht gemacht hat!
Um was für Ausfälle handelt es sich denn da!
Offiziell ist es so wenn dreimal Seitens des Händlers nachgebessert wurde und keine Besserung in sicht ist darfst du das Auto Wandeln!
Da bringen dir auch andere Kunden nichts denn sowas sind meisst fürs Autohaus ungglückliche Einzelfälle!
Worin besteht denn die negative Erfahrung mit dem Autohaus? Bislang wird nur die negative Erfahrung mit einem Auto dargestellt.
Habe ein Gebrauchtfahrzeug erworben.
Dieses hatte nach 2 Tagen einen Totalausfall der Batterie, Zelle defekt..kann passieren.
Nach 4 Weiteren Tagen war ich sicherheitshalber in einer Werkstatt wg. Geräusche am Rad und da wurde das Fahrzeug als betriebsunfähig erklärt, wg.alter u. poröser Reifen sowie defektem Radbremszylinder. Desweiteren wurde ich auf austretendes Öl am Motor und angerostetem Auspuff hingewiesen. Das alles im Urlaub, mein wohnsitz ist ein anderer als der Sitz des AH ( ca. 400 km Entfernung) Das Autohaus lehnt die Rücknahme des Fahrzeuges ab. Ich bin aber auf ein Fahrzeug angewiesen. Suche Käufer mit ähnl. Problemen
Habe ein Gebrauchtfahrzeug erworben.
Dieses hatte nach 2 Tagen einen Totalausfall der Batterie, Zelle defekt..kann passieren.
Nach 4 Weiteren Tagen war ich sicherheitshalber in einer Werkstatt wg. Geräusche am Rad und da wurde das Fahrzeug als betriebsunfähig erklärt, wg.alter u. poröser Reifen sowie defektem Radbremszylinder. Desweiteren wurde ich auf austretendes Öl am Motor und angerostetem Auspuff hingewiesen. Das alles im Urlaub, mein wohnsitz ist ein anderer als der Sitz des AH ( ca. 400 km Entfernung) Das Autohaus lehnt die Rücknahme des Fahrzeuges ab. Ich bin aber auf ein Fahrzeug angewiesen. Suche Käufer mit ähnl. Problemen
Mit solchen Mängeln muß man bei jedem Gebrauchtwagen rechnen. Reifen, Ölverlust und angerosteten Auspuff hätte man ja bereits bei der Besichtigung leicht feststellen können.
Die vermeintlichen Probleme, insgesamt eher normaler Verschleiß und einige unwesentliche Kleinigkeiten, hat wohl jede/r Gebrauchtwagenkäufer/in bereits erlebt, und sie gehören zum normalen Risiko jedes Gebrauchtwagenkaufs.
Nur kann ich beim besten Willen keine negative Erfahrung mit dem Autohaus erkennen. Also bislang sind das immer noch Erfahrungen mit einem Auto, nicht mit einem Autohaus. Worin besteht denn die negative Erfahrung mit dem Autohaus?
Wurde dem Autohaus die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben?
Erfahrung von anderen Autofahrern sind unerheblich, jedes Verfahren wird immer einzeln betrachtet. Nur weil ein Anderer belöffelt wurde, muss es bei Dir nicht auch so sein, nur weil andere nicht belöffelt wurden, ist es bei Dir dadurch nicht ausgeschlossen.
Recht auf Wandlung (Rückabwicklung) besteht dann, wenn ein Gewährleistungsmangel nach zwei Nachbesserungsversuchen immer noch vorhanden ist.
Somit muss der Wagen dem Verkäufer mindestens 2x zur Mängelbeseitigung zur Verfügung gestellt werden.
Nicht jeder Mangel ist ein Gewährleistungsmangel, es betrifft nur Dinge, die
bei der Übergabe des Fahrzeugs schon vorhanden waren
damit fällt die Batterie raus, wäre der Mangel, hier Zellenschluss, bereits vorhanden gewesen, hätte man überhaupt nicht den Motor starten könnenjedoch nicht erkennbar waren
damit fallen die Reifen raus, porös und alt ist erkennbarund die nicht auf übliche Abnutzung oder Alterung zurückzuführen sind
damit fallen mit ziemlicher Sicherheit die Anrostungen am Auspuff raus
mit großer Wahrscheinlichkeit der Ölverlust am Motor
und eventuell auch der Radbremszylinder
Wichtig wäre zu wissen, wie alt das Fahrzeug ist und wie viele Kilometer bereits gelaufen.
Das zwischen Deinem Wohnsitz und dem Händler 400 Kilometer sind, ist nicht dem Händler anzulasten. Eventuell notwendige Transportkosten sind zwar im Rahmen einer Gewährleistung vom Verkäufer zu übernehmen, dürfen ihn aber nicht unzumutbar benachteiligen.
Zu dem "unzumutbar" gibt es definierende Gerichtsurteile, die diese Grenze bei 8% vom Kaufpreis (bei Gebrauchtfahrzeuggeschäften) festgelegt haben. Sind die Transportkosten größer, dann darf der Verkäufer die Mängelbeseitigung komplett ablehnen.
Bitte selber ausrechnen, ob ein Speditionstransport (Fahrzeug wurde als nicht verkehrssicher beschrieben) über 800 Kilometer (hin und zurück) diese 8% vom Kaufpreis übersteigen oder nicht.
Es steht jedem Käufer natürlich frei, diese Kosten selber zu tragen.
...
Es besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung noch eine zweite Möglichkeit zur Wandlung, durch Anfechtung des Kaufvertrages.
Ein Kaufvertrag ist ungültig, wenn er nicht erfüllt ist. Also Eigenschaften im Vertrag genannt wurden, die nicht vorhanden sind, die sogenannten "zugesicherten Eigenschaften" wie Kilometerstand, Farbe, Ausstattung (Leder im Angebot - kein Leder im Fahrzeug, Klimaautomatik im Angebot - manuelle Klimaanlage ohne Automatik im Fahrzeug) und vergleichbares.
Oder Eigenschaften nicht genannt wurden, die hätten genannt werden müssen, die sogenannten Pflichtangaben. Darunter fällt der verschwiegene oder auch nur beschönigend beschriebenen Unfallschaden, unabhängig, ob der Verkäufer davon wusste oder nicht.
Oder bei "arglistiger Täuschung". Dinge, die schon haarscharf oder auch satt an einem Betrug sind. Darunter fallen zB. zurückgedrehte Kilometerstände, auch hier völlig unabhängig, ob der Verkäufer davon wusste oder nicht.
Aussagen von Werkstätten an Urlaubsorten sind auch mit Vorsicht zu betrachten und deren Aussagen ggf. unabhängig zu überprüfen.
vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich habe mich tatsächlich beim Kauf täuschen lassen, hinsichtlich Km-Stand, Baujahr des Fahrzeuges.
Im Kaufvertrag wurden die tatsächlichen Angaben erfasst und nicht die des Angebotes.
Ich hatte den Kaufvertrag bei Unterzeichnung anlässlich einer Verkaufsaktion nicht gelesen. Ausgehändigt wurde mir dieser anlässlich der Ünergabe ca. 3 Wochen später.
Einen Beweis kann ich nicht erbringen, auch nicht für andere Zusagen.Eine Probefahrt war seitens des AH nicht möglich. Fahrzeugdokumente habe ich nicht erhalten.
Zu guter Letzt habe ich eine Klausel unterschrieben in der ich für Sachmängel selber aufkomme. Ich möchte das Fahrzeug eigentlich nur noch loswerden, da spielt das AH nicht mit. Zur Gewährleistung erklärte das AH sich erst bei Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereit. Nun suche ich einen anderen Betroffenen der beim AH gekauft hat mit ähnl. Erfahrungen
Zitate aus dem Kommentar:
"Im Kaufvertrag wurden die tatsächlichen Angaben erfasst und nicht die des Angebotes."
Daraus ergeben sich zwar Rechte, aber nicht so, wie erwünscht.
Wurdest Du aufgrund eines falschen ANGEBOTES getäuscht, dann steht Dir natürlich ein Schadensersatz daraus zu, aber das sind "nur" Reisekosten, da Du unter Täuschung (oder auch nur Irrtum in der Anzeigenerstellung) diese Anfahrt niemals gemacht hättest.
Kaufvertrag nicht lesen ist natürlich haarsträubend, das knickt viele Möglichkeiten.
Die Klausel über Ausschluß der Sachmängel ist albern. Es kann kein zivilrechtlicher Vertrag (Kaufvertrag) komplette Gesetze (hier BGB) für unwirksam erklären.
Entweder man hat gem. den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien irgendwelche Gewährleistungsansprüche oder nicht, völlig unerheblich, was in einem Vertrag geschrieben steht oder nicht.
"Zur Gewährleistung erklärte das AH sich erst bei Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereit."
Das ist natürlich eine dreiste Sache, die mächtig nach hinten losgehen kann. Die Richtung gutes Geld dem schlechten Geld hinterher werfen.
Hier fühlt sich das Autohaus sehr sicher, dass auch ein Anwalt nichts ändern kann. Daher der Vorschlag zu einem zu gehen, der Dir die Aussichtslosigkeit auf Deine Kosten erklären kann, damit sie endlich Ruhe haben.
Ist allerdings auch oft genug nur ein Versuchsballon, um andere abzuschrecken.
Eine halbwegs verbindliche Aussage wird nur ein (Fach)-Anwalt machen können Schon deshalb, da der den Kaufvertrag dann vor sich hat und damit die Details lesen kann, von denen Du nicht mal vermutest, dass sie wichtig sein könnten.
Anhand der beschriebenen Mängel ist da aber aus bisheriger Einschätzung (von hier anhand der nur wenig genannten Daten) nicht sonderlich viel vorhanden.
Aber wie ich bereits schon hingewiesen habe, es gibt noch eine andere Möglichkeit weit außerhalb, völlig unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, den kompletten Kaufvertrag wegen Mängel (am Kaufvertrag) anfechten / für unwirksam erklären.
Aber auch hier muss ein Fachmann/frau das Ding vor der Nase haben und wird Detailfragen zum Ablauf stellen.
Das mit den anderen Betroffenen kannst Du knicken, selbst bei 100 Anderen, die das Gleiche erlebt haben und alle vor Gericht gewonnen haben, ist das nicht auf Dich übertragbar und kein Beweis oder auch nur Anhaltspunkt, dass Du auch beschubst worden bist.
Vielleicht bist Du sogar viel schlimmer beschummelt worden und hast deutlich mehr Rechte als alle anderen bisher.
Vielleicht hat der gelernt und nach 100 Verurteilungen seine Strategie und Kaufvertrag verändert, zwar auch neben den gelten Rechten, aber sämtliche bisherigen Anschuldigungen und Verurteilungen passen nicht zu dem Neuen, Deinem Vertrag.
Du musst selber da durch, mit Deinem Vertrag und Deinem Auto, die Anderen nutzen nichts, deren Geschichten sind deren Geschichten, kosten nur Zeit und lenken meist noch von der eigenen Situation ab.
Niemand wird verurteilt, weil er schon mal etwas verzapft hat, sondern weil er jetzt etwas neben der Spur war.
Oha - Die rechtliche Seite hat Dir hosenmatz ja schon ausführlich erklärt.
Bleibt nur noch zu sagen das Du es dem Autohaus aber auch extrem leicht gemacht hast!
Fehler 1.
Es hat wohl kein optischer Check stattgefunden - bei dem der verölte Motor, der verrostete Auspuff und die alten Reifen leicht zu erkennen gewesen wären.
Fehler 2:
Eine Probefahrt wurde verweigert und Du hast den Wagen trotzdem gekauft?
Hast Du Dich nicht mal gefragt warum die keine Probefahrt wollten?
Meistens ist sowas ein Anzeichen das es etwas zu verbergen gibt.
Fehler 3:
Und zuguterletzt noch einen Vertrag unterschreiben ohne ihn durchzulesen?
Ohne zu Überprüfen ob die darin gemachten Angaben auch mit den Dir zugesagten Eigenschaften übereinstimmen?
Alleine damit hast Du Dir einiges kaputtgemacht!
Der Verkäufer kann immer sagen das er sich vorher bei den mündlichen Zusagen vertan hat und die Fehler dann im Vertrag korrigiert hat.
Diesen "Korrekturen" hast Du durch Deine "blinde" Unterschrift quasie zugestimmt.
Zu beweisen das diese Änderungen Dir nicht bekannt waren dürfte daraufhin eher schwer sein!
Ich hoffe das Du beim nächsten Fahrzeugkauf nicht mehr so blauäugig an die Sache rangehst!
Für jetzt wünsche ich Dir das Du noch einigermassen ungerschoren da wieder rauskommst.
Alles liebe,
Blecky
Vielen Dank, ja Ihr habt alle Recht, ich habe blauäugig dem Verkäufer vertraut.
Natürlich habe ich mir den Wagen angesehen, bin extra aus dem Norden nach Berlin zu der Verkaufsaktion gereist.
Motorraum war optisch wie neu, Begründung das Probefahrt wegen der Fülle der ausgestellten Fahrzeuge nicht möglich ist war glaubhaft. Jede Begründung seitens des AH war einleuchtend.
Musste mich gerade von meinem Opel trennen, wg. Motorschaden und brauchte dringend preisgünstig einen Neuen und hatte noch 3 Std. Zeit bis der Sonderverkauf des AH beendet war.
Ausgehändigt erhielt ich die Papiere erst 3 Wochen später, da ich erst da wieder in Berlin war.
Danke für eure Wünsche.
sollte sich doch noch jemand finden, der einen Kaufvertrag mit diesem AH abgeschlossen hat, bitte melden; Danke
Ja, solche "Zeitprobleme" auszunutzen und Druck aufzubauen ist ein bekannter Trick der Branche!
"Sie müssen sich aber schnell entsccheiden sonst kann ich dieses Superangebot nicht aufrechthalten"....
So wird Druck auf den Käufer aufgebaut und er greift vielleicht schneller zu als normalerweise!
Aber eine Probefahrt ist einfach absoluter Standard, - das weiß auch jeder Verkäufer!!
Wenn ein Verkäufer mir also die Probefahrt trotzdem verweigert - egal wie glaubwürdig die Begründung auch klingen mag - dann ist das ein deutliches Signal den Laden schnellstens zu verlassen!
Du schreibst Du hast Dir den Wagen angesehen - bitte sei nicht böse, aber vielleicht solltest Du bei Deinem nächsten Autokauf jemad mitnehmen der mehr Erfahrung hat und weiß worauf man zu achten hat?
Denn die Fehler waren zumindestens teilweise (Öl, Auspuff, Reifen) eigentlich sehr einfach zu finden!
Und Bitte Bitte Bitte - beim nächsten Mal die Daten im Vertrag mit den Zusagen abgleichen BEVOR Du etwas unterschreibst!
Nochmals - viel Erfolg bei Deiner Rückabwicklung und mehr Glück beim nächsten Autokauf!
Blecky
Ahh, ja, das wußte ich nicht!
Da wäre es natürlich jetzt interessant zu wissen ob es sich tatsächlich um eine solche Versteigerung gehandelt hat.
Die benutzten Begriffe "Verkaufsaktion" und "Sonderverkauf" deuten für mich nicht unbedingt auf eine Versteigerung hin.....
Vielleicht schreibt der Fragestelle ja noch was dazu...