Hallo Wer hat mall Erfahrung gemacht wann ein Privat Käufer kommt und sich als Gewerbetreibende
Hallo
Wer hat mall Erfahrung gemacht wann ein Privat Käufer kommt und hat sich als Gewerbetreibende Ausgegeben und Fahrzeug Gekauft wo es von ADAC Kaufvertrag Unternehmer an Unternehmer steht Ohne Gewährleistung
Wann sich ein Private vorstellt als Gewerbliche muss Verkäufer nach Gewerbe schein Fragen oder Verlangen Kopie oder reicht nur der original unterschrift von Käufer.
Was ist wenn Käufer nach einige zeit hat schaden mit der erworbenes Fahrzeug bekommt aber die nicht bei verkauf beschädigt gewesen ist sondern einstanden nach einige zeit und kommt zu eine Prozess wie Sicht das aus für Verkäufer.
Bitteschön ne Lieferung für dich:
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!!!!!!!!!!!
???????????
sorry verstehe deine frage nicht?
was willst du uns damit sagen??????????
wie war deine frage noch????????
Ist doch relativ einfach zu verstehen:
Der Verkäufer wollte nur an Gewerbetreibende verkaufen, damit er die Gewährleistung komplett ausschließen kann. Nun hat sich eine Privatperson als Gewerbetreibender ausgegeben, das Fahrzeug gekauft und will nun Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
Die Lösung ist recht einfach:
Das Gesetz geht nach Tatsachen aus, niemand wird aufgrund einer Behauptung "privat" oder "gewerblich", sondern ist, was er ist.
Ein "Privater" bleibt privat, auch wenn er sich als "gewerblich" ausgibt, umgekehrt genauso. Somit ist der Käufer hier (wahrscheinlich) eine Privatperson.
Allerdings hat der Käufer KEINE Ansprüche aus der Gewährleistung, da der Kaufvertrag aufgrund einer Täuschung von ihm abgeschlossen wurde und somit der Kaufvertrag unwirksam ist.
Da der Kaufvertrag unwirksam (ungültig) ist, nicht existiert, geht alles auf Anfang zurück: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises, keiner hat in diesem Fall hier gegen den anderen Schadensersatz- oder andere Ausgleichsansprüche.
Der Käufer nicht, weil er die Täuschung durchgeführt hat, der Verkäufer nicht, weil er nicht ausreichend die gewerbliche Tätigkeit des Käufers geprüft hat. Beide haben etwas falsch gemacht, beide haben keine Ansprüche.
Etwas anders würde es aussehen, wenn zB.
- der Verkäufer den Käufer überredet hat, sich als Gewerblicher auszugeben, dann liegt die "Schuld" beim Verkäufer und der Käufer hätte Ersatzansprüche, oder
- der Käufer "glaubhaft" nachgewiesen hätte, er wäre Gewerblich, zB. durch Vorlage von Briefpapier, Visitenkarten mit Geschäftsaufdruck, einem Zeugen, der das bestätigt, ... und der Verkäufer konnte aufgrund der vorgelegten Nachweise auch ohne eigne Überprüfung davon ausgehen, dass der Käufer "gewerblich" ist.
Dann hätte der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings nur auf den tatsächlich entstandenen Schaden, der nachgewiesen werden muss.