Auto in UK kaufen, dort fahren, aber in DE zulassen
Hallo zusammen,
ich wickel gerade einen Auftrag in England ab. Jetzt möchte ich mir dort ein Auto kaufen und für die Dauer des Auftrags auch dort fahrt.
Jetzt würde ich das Fahrzeug aber gerne gleich in Deutschland zulassen, da ich auch keinen Wohnsitz in England habe.
Gibt es dort Probleme wg HU, ASU usw.?
Umgerüstet ist das Auto dann schon.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Was genau ist dann "schon umgerüstet"?
Lenkrad und Scheinwerfer
Für eine deutsche Zulassung brauchts auch in Deutschland zugelassene Scheinwerfer.
Mit Linksverkehrscheinwerfern gibts in .de keine Zulassung.
Gibt es das Fahrzeug als Linkslenker auch in .de, sollte die Zulassung kein Problem sein.
Ich sehe da keine Probleme, wenn die Zulassung eines EU Imports genauso abgewickelt wird, wie eine deutsche Auslieferung. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle würde Klarheit schaffen.
Es wären Rechtsverkehrscheinwerfer. Von der technischen Seite gibt es keine Probleme bei der Zulassung.
Meine Frage ist jetzt:
Ich kann ja einfach mit dem Kaufvertrag, Versicherung, etc. zum Straßenverkehrsamt gehen und das Auto zulassen. Ich brauche das Auto ja nicht vor Ort zu haben, ABER wie bekommt das Auto seinen TÜV? Kann das Straßenverkehrsamt anhand von den FAhrzeugpapieren einfach die Plakette auf das Nummernschild kleben?
Ohne gültige HU (beinhaltet seit 2010 die AU) brauchst bei keiner Zulassungstelle eine Zulassung zu beantragen.
Erst bestandene Hauptuntersuchung, dann Zulassung.
Gefahren werden kann in .de mit Kurzzeitkennzeichen, dazu brauchts nur die Papiere und einen Versicherungsnachweis.
Es geht doch aber um einen Neuwagen ab Fabrik. Die haben doch (zumindest in Deutschland) automatisch TÜV, oder?
Wieso nicht ein Auto in Deutschland gekauft, ist doch viel billiger, keine Probleme bei der Zulassung, kein Begehen von Straftaten.
Straftaten????
Was für Straftaten?
hosenmatz schreibt "Wieso nicht ein Auto in Deutschland gekauft, ist doch viel billiger, keine Probleme bei der Zulassung, kein Begehen von Straftaten."
Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wegen den berüchtigten 185 Tagen.
Beträgt die Hauptnutzung eines Fahrzeugs mehr als 185 Tage in 12 aufeinander folgenden Monaten, dann muss es in diesem Nutzungsland zugelassen werden. Wenn nicht, dass ist das Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Es werden im Nutzungsland schließlich keine Steuern bezahlt und versichert ist es dort auch nicht. Dass irgendwo anders bezahlt wird, ist nett, aber gilt nicht.
Ist der Wagen jedoch weniger als 185 Tage alt, dann ist er steuerrechtlich ein Neuwagen - weniger als 186 Tage oder weniger als 5.000 Kilometer. Bei Neuwagen werden bei der "Einfuhr" nach Deutschland die Mehrwertsteuer von 19% fällig.
Kaufst Du einen Neuwagen (gem. Zoll- bzw. Steuer-rechtlicher Definition) im Ausland, dann benötigt die Zulassungsstelle zur Zulassung die Bestätigung vom (deutschen) Zoll oder (deutschen) Finanzamt, dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde,
UND
eine Bestätigung von einem technischen Sachverständigen einer deutschen Prüfstelle, dass das Fahrzeug den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht (Scheinwerfer, Tacho, Rückleuchten)
Mehr als 185 Tage (6 Monate), dann ist ein Kauf in GB sinnvoll, da dann bei Einfuhr die deutsche MwSt. entfällt.
Aber das geht nur im Zusammenhang mit einer (vorhergehenden) Zulassung in GB.
Weniger als 186 Tage sind bei Einfuhr die 19% MwSt. fällig.
Um eine Vorführung bei einer Prüfstelle wirst Du ohnehin kaum herumkommen, egal ob gleich oder später.
Wenn er einen Auftrag in England abwickelt, aber seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist das mit der 185 Tage Regelung nicht anwendbar - der Wagen muß in Deutschland zugelassen sein.
Richtig. Ich habe nämlich einen Wohnsitz in UK.
Die Zulassung des Fahrzeugs hat nichts mit dem Wohnsitz des Halters zu tun.
Melderecht (Person) und Zulassungsrecht (Fahrzeug) sind zwei voneinander unabhängige EU-Vorschriften, einzige Gemeinsamkeit ist die Gültigkeit der 185/186 Tage-Regelng.
Das es ohne Wohnsitz Probleme mit der Zulassung gibt, mag ja so sein, aber das EU-Zulassungsrecht lässt nicht aushebeln, weil man sich in GB nicht anmelden will.
Das auch schon "verfrühte" oder "unnötige" Anmelden ist schließlich nicht verboten. Das wird schließlich durch die EU-Niederlassungsrecht uneingeschränkt ermöglicht.
Aber auch wenn die Person ihren Lebensmittelpunkt mehr als 185 Tage in GB (einem EU-Mitgliedsland) hat, muss sie sich dort anmelden.
Man kann nicht das Fahrzeug "legal" in Deutschland anmelden "müssen", nur weil man melderechtlich eine Gesetzwidrigkeit begeht.
...
Aber wozu die ganze Aufregung, wenn die 186 Tage nicht erreicht werden, dann ist eben die MwSt. in Deutschland fällig.
Das ist ein Steuersparmodell, was nicht unbekannt ist, aber nicht funktioniert, weil es auch den deutschen (Finanz)-Behörden nicht unbekannt ist.
Aber ich will doch gar keine Steuern sparen?? Das ist ein Firmenwagen und da spielt die Mwst. keine Rolle.
Ich will nur nicht den Wagen in DE kaufen, 2000 km nach EN fahren und in ein paar Monaten wieder zurück..
Wenn der Wagen in D zugelassen werden soll, muss der hier in einer technischen Prüfstelle, eventuell auch der Zulassungsstelle, vorgeführt werden. Das übliche GB-Fahrzeug entspricht nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen.
Ansonsten übliche Umbauten an einem "echten" GB-Fahrzeug:
Scheinwerfer - mit Xenon an sich kein Problem, die lassen fast immer per Hebel von Rechts- auf Links-Verkehr umstellen.
Tacho könnte problematisch sein, ist es meist aber nicht, weil neben den Meilen noch km/h aufgedruckt sind.
Rückleuchten bei asymetrischer Aufteilung von Nebelschlußleuchte/Rückfahrlicht.
Möglichkeit wäre - wenn es dieser Hersteller / Händler macht - ein deutsches Fahrzeug zu kaufen und sich in GB ausliefern zu lassen.
Dann handelt es sich um ein Fahrzeug, was den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht (an der FIN erkennbar) und bekommt eine deutsche Zulassung ohne Vorführung nur anhand der Papiere. Wie "normal" in Deutschland gekauft und auch bezahlt, nur eben andere Lieferstelle.
Als Linkslenker dann auch keine Schwierigkeiten später im deutschen Verkehr.
Technisch ist das alles kein Problem, da es sich um ein Auto "deutscher Bauart" handelt und wie schon geschrieben quasi nur in England ausgeliefert (und zunächst auch genutzt) werden soll.
Also - wenn ich das oben gesagte richtig verstehe kann man das ganze so zusammenfassen:
Sofern es sich um ein "Deutsches" Fahrzeug handelt welches nur eben in GB ausgeliefert wird ist eine Zulassung in D gegebenenfalls auch nur nach Papieren ohne Vorführung des Wagens in D möglich.
Das jedoch nur für max 185 Tagen Nutzung des PKWs in GB - wobei dann aber bei der Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer fällig wird.
Bei einer Nutzung des PKWs in GB über die 185 Tage hinaus muß ab Tag 186 der Wagen dann auch in GB zugelassen werden.
Dafür entfällt bei einer späteren Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer.
Ist das soweit richtig verstanden?
Aber - wenn dieses in D zugelassene Fahrzeug nun nach 185 Tagen in GB angemeldet wird, wie ist das dann mit den "deutschen" Lichtern?
Und dem Tacho - der hat ja nur KM und keine Meilen?
Muß das dann auch noch auf GB-Standard ungerüstet werden?
Dann wäre das je ein ziemliches hin und her - nach max. 185 Tagen die Zulassung von D auf GB ändern, auf englische Beleuchtung/Meilentacho umrüsten - dann später bei der Einfuhr nach D wieder auf D-Standard zurückrüsten...
Da sollte man die Dauer des Aufenthaltes in GB schon relativ genau abschätzen können um zu checken ob das alles Sinn macht?
Puh - das ist für den Laien echt eine komplizierte Nummer. Vielen Dank für die Ausführliche Erläuterung!
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Sofern es sich um ein "Deutsches" Fahrzeug handelt welches nur eben in GB ausgeliefert wird ist eine Zulassung in D gegebenenfalls auch nur nach Papieren ohne Vorführung des Wagens in D möglich.
[/Zitat]
Nicht nur ggf. ohne Vorführung, sondern sicher. Es handelt sich um eine "normalen" Neufahrzeugkauf und -Zulassung, wie sie tausendfach täglich durchgeführt wird, es handelt sich nur um einen anderen Liefer- bzw. Übergabeort.
Dank EU-Recht ist das alles kein Problem, es gibt keine Handels-Grenzen, ich bin praktisch überall "zu Hause". Einzige Problem wäre der Fahrzeughändler, der mit dem Verfahren überfordert ist.
Aber geht man in eine Werksniederlassung von BMW oder Mercedes (oder andere), dann merkt man nur den "falschen" Aufenthaltsort daran, dass die Zulassung ein paar Tage länger dauert wegen dem notwendigen Postweg von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen.
...
[Zitat]
Das jedoch nur für max 185 Tagen Nutzung des PKWs in GB - wobei dann aber bei der Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer fällig wird.
[/Zitat]
Richtig
...
[/Zitat]Bei einer Nutzung des PKWs in GB über die 185 Tage hinaus muß ab Tag 186 der Wagen dann auch in GB zugelassen werden.
[/Zitat]
Nein, hier existieren mehrere mögliche Stolperfallen.
Eine Zulassungspflicht existiert ab dem Tage, ab dem sicher ist, dass die 185 Tage innerhalb 12 Monaten überschritten werden.
Somit ist schon klar, dass man am 185. Tag da rein läuft, denn das Fahrzeug hätte an diesem Tag das Land für die nächsten mindestens 185 Tage verlassen müssen.
Aber, diese 185 Tage gelten nicht unbedingt am Stück, sondern sind einzeln zusammen zu zählen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Man durchschlägt diese Schwelle auch dann, wenn man immer nach 4 Wochen für 2 Wochen nach Hause fährt.
Diese 185 Tage starten nicht bei jeder Einreise neu, sondern beginnen ab DER ERSTEN Einreise zu zählen und "löschen" sich erst nach 12 Monaten.
Und,
wenn bereits bei der Einreise absehbar ist, dass diese Frist überschritten wird, dann muss das Fahrzeug sofort (innerhalb 3 Arbeitstagen) in dem Land angemeldet/zugelassen werden.
Rettungsanker ist da natürlich das Problem der Strafverfolgungsbehörden auch nachzuweisen, ab wann einem diese Fristüberschreitung bekannt war und eine Zulassung bereits vor dem Stichtag 185 hätte erfolgen müssen.
Ein vorhandener Arbeitsvertrag über eine Frist von 9 Monaten ist dann natürlich hässlich, dann ist nachweisbar, dass dies bereits am ersten Tage bekannt gewesen ist.
Wie "scharf" das in GB überwacht wird, ist mir nicht bekannt. Aber in Österreich passen die Ordnungsbehörden (oder Nachbarn) sehr gut auf. Da haben schon einige deutsche Studenten ziemlich lange Gesichter gemacht. Über die Immatrikulationsbescheinigung ist der Nachweis über die Aufenthaltsdauer im Land leicht möglich und wird auch dort gemacht.
In Ö kostet diese Nummer 2.500 Euro Bußgeld, das Fahrzeug wird bis zur Zahlung sichergestellt, was auch noch mal Geld kostet und muss dann sofort (am nächsten Tag) außer Landes gebracht oder umgemeldet (in Ö zugelassen) werden.
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[Zitat]
Dafür entfällt bei einer späteren Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer.
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Nur wenn man ein ausländisches Fahrzeug, also mit (ehemals) ausländischer Zulassung nach Deutschland einführt.
Habe ich "deutsch gekauft" und nur in GB ausliefern lassen, dann hat man bereits beim "deutschen Kauf" auch die deutsche MwSt. bezahlt.
Dieses "deutsch gekauft" ist von Formellen das Gleiche, als wenn man heute sein zugelassenes Fahrzeug beim seinem (deutschen) Händler abholt und morgen nach GB einreist, zB. als Tourist mit seinem eigenen Fahrzeug.
Nur wird eben das Fahrzeug direkt nach GB geliefert und "nur" die Zulassung (Papiere und Kennzeichen) reist nach GB ein. Ob die Kennzeichen nun in Köln oder in London an den Wagen angeschraubt werden und ob der Wagen ein paar Tage vor den Kennzeichen in GB war, ist dabei unerheblich.