Auto in Hamburg kaufen und über Mutter im anderen Bundesland zulassen und versichern?
Völliger Müll. Denkt macht was gut wenn er den Karren auf seine Mutter laufen lässt, weil die schon mehr SF-Jahre hat. Wie deppert ist das denn?
Hallo zusammen,
ich möchte mir einen neuen Skoda kaufen. Das Auto soll aber über meine Mutter zugelassen/versichert werden. Ich selber lebe in Hamburg, meine Mutter im Kreis Höxter.
Das Auto würde über Skoda/VW abbezahlt werden. Ich würde ihr dann die Papiere (Kaufvertrag, FS-Schein) zuschicken.
Kann meine Mutter den Wagen dann in Höxter anmelden, obwohl ich im Kaufvertrag stehe?
Mir ist dieses ganze Konstrukt mit Halter und Versicherungsnehmer ziemlich fremd. Zudem muss die Bank, über die ich das Fahrzeug dann abbezahle auch wissen, über wen das Auto versichert ist, oder? Würden die da Probleme machen?
Natürlich mache ich das alles nur aus Kostengründen, da mein jetziges Auto auch auf meine Mutter zugelassen und versichert ist. Würde ich mich jetzt neu versichern, wären das gute 300 Euro mehr die ich an Versicherung zahlen müsste.
Ich hoffe jemand kann mir erklären, wie das von Statten gehen muss bzw. ob dieses Szenario machbar wäre. Bitte für Dumme erklären.
Vielen Dank
Es ist möglich. Der Kaufvertrag hat bei der Zulassung keine Relevanz. Man braucht nur die nötigen Papiere wie Coc-Papier, Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung von der Versicherung (früher Doppelkarte), TÜV Papiere (bei Neuwagen nicht), Fahrzeugbrief, evtl. Zulassung, Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer.
http://www.autobild.de/artikel/kfz-zulassung-1792879.html
Was die Bank anbetrifft, so ist ja ihre Mutter der Versicherungsnehmer und sie der Mitbenutzer des Autos.
Nur wie kommen sie dann von ihren Prozenten bei der Versicherung herunter? Das bleibt mir ein Rätsel.
Außerdem muss ihre Mutter sie dann noch mit als Fahrzeugbenutzer bei der Versicherung mit angeben, denn sonst stellt sich die Versicherung im Schadenfalle quer.
Ich würde das Auto auf ihren Namen zulassen und versichern, denn dann kommen sie schneller auf ein niedrigeres Versicherungsprozentniveau durch mehr schadensfreie Jahre (SF) und sparen im Endeffekt. Oder wollen sie ihr ganzes Leben das Auto auf Ihre Mutter zulassen? So ein Quatsch. Man muss doch auf eigenen Beinen stehen und sich nicht immer auf Andere verlassen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir schon weiter.
Allerdings muss ich mich schon über Ihren Abschluss wundern. Sie kennen weder mich noch meine Lebensumstände und warum ich das Auto auf meine Mutter anmelden lassen will, stand hier auch nicht zur Diskussion. Als "Quatsch" würde ich allerdings bezeichnen, dass man nicht auf eigenen Beinen stehen und sich dabei trotzdem auf andere verlassen kann. Ich frage mich wirklich, warum Fragen nicht einfach sachlich beantwortet werden können?
Nichtsdestotrotz, vielen Dank.
Das ist kein Problem, alles machbar und völlig legal.
Man muss in Sachen Auto unterscheiden zwischen
Eigentümer: Derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Er kann vollständig über das Auto verfügen.
Halter: Die Person, auf die das Auto straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird. Das Eigentum am Auto ist hierbei nicht entscheidend! Der Halter ist die Person, die das Kfz. für eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet, für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich ist und die Verwendungsnutzung zieht, somit auch bestimmen darf, wer mit dem Fahrzeug fährt. Zudem ist er Ansprechperson für alles Amtliche, das mit dem Auto zu tun hat.
Der Fahrzeugbrief ist nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, kein Eigentumsnachweis.Besitzer: Jede Person, die das Auto fährt, also in Besitz hat, ob berechtigt oder nicht.
Diese drei können ein und dieselbe Person, zwei oder auch drei Personen sein. Als Vierter käme noch ein Versicherungsnehmer infrage, der die Prämie zahlt.
Beispiel: Ich kaufe für unseren Sohn beim Händler ein Auto, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag bin ich der Eigentümer des Autos.
Es wird auf meine Frau zugelassen, sie ist Halterin, aber nicht Eigentümerin.
Sohn fährt das Auto und ist dann dessen Besitzer, aber weder Halter noch Eigentümer.
Opa zahlt die Versicherung und ist lediglich Versicherungsnehmer, mehr nicht.
Es kann sein, dass die Versicherungsprämie in diesem Fall höher ist als wenn Halter und VN identisch sind. Und es muss auch klar sein, dass alle Knöllchen etc. an die Mutter als Halterin geschickt werden, die erfährt also alle Sünden... insofern wäre auch deshalb eine Übernahme des Autos auf den, der ihn auch fährt, sinnvoll, wie oben genannt.