Darf ich innerorts auf einer 1-spurigen Strasse auch auf der linken Seite in einem Parkhafen parken?
Die Strasse ist einspurig, jedoch keine Einbahnstrasse. 2 Autos haben nebeneinander aber keinen Platz. Auf der einen Seite ist die Bordsteinkante (rechter Fahrbahnrand), auf der anderen Seite sind Parkhäfen. Darf ich in diesem Fall links der Fahrbahn in diesen Parkhäfen parken, quasi Fahrzeug mit Richtung Gegenverkehr? Oder ist der §12 Abs. 4 einschlägig?
Das sind keine Parkhäfen, sondern Ausweichbuchten für Fahrzeuge bei Gegenverkehr; da einspurige Fahrbahn.
Da würde eine Parkerlaubnis dem Sinn und Zweck dieser Buchten diametral gegenüberstehen .. also: Is nix mit Parken!
So würde ich das auch sehen das die "Parkhäfen" lol;)
Nicht zum Parken gedacht sind sondern dafür da sind an dem Gegenverkehr schadfrei vorbeizukommen!
mfg Pologti64
... der hat zu viel Tiefgang für solche "Parkhäfen" - da verschrammt er sich nur den Kiel. xD
Vll. hat er noch nen Kutter? :-))