Darf man als Schwangere auf einem Behindertenparkplatz parken?
Ich als Schwangere hab vor dem Krankenhaus auf dem Behindertenparkplatz geparkt, da ich zur Hebamme mußte. Ich habe dafür einen Strafzettel mit 35 Euro erhalten. Mir sagte man das ich als Schwangere dort parken darf. Ist das rechtens?
Als Schwangere darf man NICHT auf einem Behindertenparkplatz parken.
Ist allein für Behinderte mit einem entsprechenden Ausweis!
Hallo "Maddl",
ist eine Schwangerschaft eine Krankheit oder eine Behinderung? Ich denke nicht, denn dann wären wir alle das Produkt einer Krankheit Wer will das schon :-((
Mal im Ernst, auch nicht alle Behinderten dürfen auf einem Behindertenparkplatz stehen/parken. Man muss schon ein "G" im Ausweis haben (G = gehbehindert), denn ein Einarmiger oder Gehörloser kann i.d.R gut laufen ...
m.f.g.
Raucher
Sei froh, dass Dein Auto nicht auch noch abgeschleppt wurde; das wäre wesentlich teurer gekommen.
PS: Schwangerschaft ist keine "Behinderung" ... wie schon von einem Vorredner treffend formuliert
Ansonsten müssten ja Behindertenparkplätze für MINDESTENS die Belegungsstärke der kompletten Gynäkologie vor'm Krankenhaus vorgehalten werden kopfschüttel
Nimm' den Strafzettel, rahm' ihn Dir ein und zeig' ihn dann ma' als kleine Anekdote Deinem Kind, wenn es einmal lesen kann ... bezahl' das Ticket aber vorher, sonst gibt's noch mehr Ärger.
@ Raucher,
- das Merkzeichen
"G" = Gehbehindert
berechtigt noch nicht zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes!
Es muß eines der Merkzeichen
"aG" = außergewöhnlich gehbehindert
"H" = Hilflos
"Bl" = Blind
gegeben sein,
sonst ist es Essig mit dem Behindertenparkplatz.
Ansonsten kann ich mich meinen Vorrschreibern nur anschließen!
Blecky
Moin "Blecky",
dann muß sich tatsächlich etwas geändert haben, denn in meinem Verwandtenkreis gibt es jemanden mit amputierten Unterschenkel, der durfte bisher immer auf diesen Parkplätzen parken. Allerdings hat er auch einen Aufkleber und einen "Parkausweis" im Auto fest installiert. Er hat nur ein "G" in seinem Ausweis...
Allerdings sehe ich bei blinden und hilflosen Personen nicht die reale Gelegenheit, dass diese allein mit dem Auto zum einkaufen fahren... m.f.g. Raucher
Da hat er Glück gehabt das der Ausstellende Beamte für den Parkausweis wohl nicht so genau hingesehen :-)))
Denn das mit dem Ag, H, Bl kenne ich seit ca. 1987.
Es gab aber vorher die Regel das 100% Grad der Behinderung (Früher MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu solch einem Parkausweis berechtigen.
Das wurde dann abgeschafft weil z.B. ein gehörloser durchaus 100 % Behinderung haben kann, aber deshalb trotzdem nicht auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist.
Vielleicht fällt die Parkberechtigung Deines Bekannten auch unter den Bestandsschutz.
Das mit dem H bzw. dem Bl ist übrigens gar nicht so unüblich, denn die Parkgenehmigung gilt in diesem Falle für das Auto in dem die Blinde oder Hilflose Person transportiert wird - z.B. durch einen Freund....
Alles liebe,
Blecky