Ruckeln beim Fahren Volvo V40
Hallo zusammen. Ich habe einen Volvo V40, 160 Ps, turbo, Jahrgang 2000, Benziner, 200'000 km.
Seit einiger Zeit hab ich das Problem, dass mein Auto beim Fahren ruckelt und sich "verschluckt". Anfangs dachte ich, es könnte an unreinem Kraftstoff liegen, dann hat aber die Motorenleuchte, die glaub ich irgend etwas mit der Krafstoffregulierung zu tun hat, zu leuchten begonnen. Ich hab mein Auto bezüglich dieses Problems (während dem regulären Service) schon einmal in der Werkstatt gehabt. Die hatten dann ein Problem mit ihrem Analysegerät und deshalb mal provilaktisch Kerzen und Zündspule gewechselt. Dummerweise hat dies, ausser einem Loch auf meinem Bankkonto, keine grosse Veränderung gebracht. Nach meinem Urlaub bringe ich nun mein Fahrzeug definitiv wegen dieses Problems in die Werkstatt. Um mir einen kleinen Wissensvorsprung zu schaffen, wäre ich äusserst dankbar, wenn mir jemand sagen könnte ob das aufleuchten dieser Lampe eine standartmässige Reparatur nach sich zieht und in welchem preislichen Rahmen (auswechseln eines Teils) oder ob dies der wunderbare Beginn einer endlosen Werkstattodysee ist.
Ein hilfloser Laie dankt im Voraus!
Sind die Zündkabel mal geprüft worden???
Das Aufleuchten der Lampe zieht normalerweise eine vernünftige Fehlerdiagnose per Diagnosegerät nach sich. Bevor die da weiterhin auf Verdacht Teile tauschen, würde ich darauf bestehen!
Wenn der Fehler bei einem Reparaturauftrag (Werkvertrag) nicht behoben werden kann, kann der Wagen (unter bestimmten Voraussetzungen) in den Ursprungszustand zurückversetzt werden ohne das du teure und offenbar unnötig getauschte Teile bezahlen musst...
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das mit den Zündkabeln muss ich anhand der Servicerechnung nachprüfen (bin aber leider grad nicht zuhause).
Was bedeutet in den Ursprungszustand zurückversetzten? Wie kann dann das Ruckeln verschwinden, ist der Fehler möglicherweise elektronisch? Kürzlich wurde mir ebenfalls der Alternator und die Servopumpe ersetzt, hat dies eventuell einen Zusammenhang?
Wieso werden eigentlich Teile der ZÜNDANLAGE ersetzt, wenn doch bereits Probleme im Zusammenhang mit der SPRITVERSORGUNG im Raum stehen ??!!
Im Übrigen würde ich keine Reparaturrechnung bezahlen, wenn der beanstandete Fehler nicht behoben wurde; und falls man dann das Auto als Pfand zurückbehalten will, sollte man tunlichst auf den Originalrechnungen (eigene UND auch Ausfertigung für den Reparaturbetrieb) vermerken, dass nur "unter Vorbehalt" gezahlt wird. Dann hast Du sehr gute Chancen, Dein Geld bzw. einen größeren Teil davon im "Nichterfüllungsfall des Reparaturauftrags" zurück zu bekommen.
Aber back-to-topic - zu Deinem Problem:
Hört sich für mich an wie eine Mangelversorgung mit Sprit -- entweder zu geringe Fördermenge und/oder Förderdruck.
Als Erstes mal den Systemdruck der Einspritzanlage UND auch den Vorförderdruck der Spritpumpe checken lassen. Oftmals hat die Benzinpumpe zu hohe Lagerreibungswiderstände und fördert nur noch ungenügend (Vorförderdruck zu gering) - oder aber der Druckminderer an der Einspritzanlage macht Zicken (wenn Vorförderdruck OK - Systemdruck zu niedrig) ... Sehr oft macht auch das Benzinpumpenrelais durch Kontaktabbrand auf sich aufmerksam .. dann setzt die Pumpe kurzzeitig mal aus oder kann wegen mangelnder Stromversorgung (Kontaktwiderstand der Arbeitskontakte des BePu-Relais') nicht mit Nennleistung laufen => Fördermenge und -druck zu niedrig => Motorruckeln
Viel Erfolg bei der Fehlereingrenzung!
Juristisch ist ein Reparaturauftrag an einem Kfz ein sog. Werkvertrag, der den Erfolg schuldet und nicht bloß das Tätigwerden (§ 631 BGB ff.) . D.h. (ohne das jetzt in aller Ausführlichkeit darzulegen) das für den nicht erbrachten Erfolg (heiles Auto) auch keine unnötig getauschten Teile bezahlt werden müssen. Für dich ergeben sich aus einer mangelhaften Werksausführung nämlich diverse Rechte (Minderung, Rücktritt, Nacherfüllung etc.). Wenn die Werkstatt nicht leisten kann oder will bleibt der Rücktritt. In diesem Zusammenhang heißt "in den Ursprungszustand zurückversetzen", dass die Neuteile wieder durch die originalen alten ersetzt werden, beide Parteien also so gestellt werden wie sie vor dem Auftrag waren. Da du nun aber bezahlt und die Arbeit abgenommen hast, dürfte sich nachträglich nichts mehr machen lassen.
Ah ok, bezüglich der Zurückversetzung hab ich nun Licht ins Dunkel bekommen. Die gesamte juristische Abhandlung bringt mir aber wohl leider nicht allzuviel, da ich aus der Schweiz bin. Ist aber gut zu wissen, dass es sowas gibt - wenigstens irgendwo in Europa
Bezüglich der Problematik des Ruckelns bleibt mir wohl nichts anderes übrig als der Werkstatt oben beschriebene Empfehlung abzugeben und dann das Beste zu hoffen...
Ich danke jedenfalls für die Rasche Hilfe/Beratung. Immerwieder eine Bereicherung auf dieser Seite!!!
Die sollen als erstes mal die Kompression der einzelnen Zylinder messen.
Dann erübrigt sich eventuell eine weitere Fehlersuche.