Soll ich mein neues Auto durch einen freien Autohaendler bestellen lassen?
Moechte mir den neuen Ford Fiesta Trend kaufen.Bin auf der Suche im Internet auf einen freien Autohaendler gestossen.Dieser bietet Neue deutsche Wagen auf Bestellung.Auslieferung soll dann bei einem Fahrzeugvertragshaendler erfolgen.Dieser wuerde für mich auch die Verschrottungspraemie beantragen.Nur leider
ist es aus dem Vertrag(den ich mir zuschicken ließ)nicht ersichtlich welcher Vertragshaendler es ist.In diesem Vertrag ist auch keine Unterschrift meines Vertragspartners vorgesehen.Außerdem wie ist das auch mit den Garantieanspruechen?Wer koennte mir da Informationen dazu geben.Wie serioes ist das ganze?
Solche Händler treten nur als Vermittler auf und vertreiben verschiedene Marken,die Auslieferung erfolgt dann durch irgendeinen Händler der Marke,der irgendwo an einem anderen Ort in Deutschland liegt und zu dem man dann auch hinfahren muss,um das Auto anzuholen.ZB. wird das Auto in Dortmund vermittelt ,die Auslieferung erfolgt evtl. über einen Händler in Hessen oder Bayern.
Da gibt es bessere Möglichkeiten.Ich stand auch vor der Wahl,habe aber Abstand genommen und direkt bei einem Händler der Marke gekauft,wo der Wagen auch sofort verfügbar war.
Nachsatz zur Garantie:
Wenn das Fahrzeug später angemeldet ist,wird eine Kopie der Zulassungsbescheinigung II (mit ihrer Adresse an die Ausliefernde Firma geschickt,die diese dannn an Ford weiterleitet,damit sie bei jedem anderen Händler ihre Garantieansprüche anmelden können.
Die Auslieferung soll in Raum Köln erfolgen.Er macht Rabate von 21%,was die Händler vor Ort noch längst nicht geben.
Ich habe auch bei einem Händler gekauft,den ich nicht kannte.Vorsicht ist immer geboten,besonders bei hohen Rabatten.Desshalb habe ich ein eisernes Prinzip: Keine Vorkasse-bezahlung des Fahrzeugs in bar bei Übergabe der Papiere und des Fahrzeugs!
Das möchte er auch nicht,bezahlt soll bei der Übergabe des Fahrzeugs beim Vertragshändler.
Unter den Bedingungen kann man es machen,wenn der Vermittler damit einverstanden ist,besteht auch kaum ein Risiko.
Und was ist mit den Garantieansprüchen,es steht nirgens,dass die mitgeschickten"Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes" Gegenstand des mit mir zu schlißenden Vertrages werden.
Schenken tut Dir keiner was. Wenn schon ein Neuwagen, dann vom Autohaus. Bei allem anderen, weißt Du nicht, wo der Pferdefuß ist und bei der Qualität, die die Autohersteller seit 20 Jahren so abliefern, ist der Garantiefall sowieso unvermeidlich. Wenn Du dann von einer dieser Wald- und Wiesenbuden gekauft hast, weißt Du nicht, was Dir dann blüht.
Ein Neuwagen vom Vertragshändler ist heutzutage unseriös genug. Ich würde meinen Schutzengel nicht herausfordern.
Nein ist er wohl nicht.
Danke für die Antworten,werde doch Abstand davon nehmen.