Und auf die Kundenfrage, ob sie ein Meisterbetrieb wären, würden die natürlich auch ehrlich mit "nein, ich bin kein Meister, ich arbeite ohne Betriebsgenehmigung, sowie auch ohne Betriebshaftpflicht" antworten. Der Betrug besteht allein schon aus der Existenz einer Werkstatt, was die Nachfrage nach "Meisterbetrieb" mit ja beantwortet.
Ja, und das sind zB. durch die Bank sämtlich alle VW- und Audi-Vertrags-"Werkstätten". Da steht bei allen Betrieben oben "Servicebetrieb", "Audi-Service", ... dran und dann reparieren die illegal.
Könnte allerdings auch daran liegen, dass die VW-Marketingabteilung vor einigen Jahren mit der Einführung des "VAG-Service" auf die glorreiche Idee gekommen war, dass eine "Werkstatt" viel zu primitiv für ihre Kunden ist und ein "Service" etwas viel Besseres sei, weil ein "Service" sich schließlich ganzheitlich um alles am Fahrzeug kümmert und nicht nur so alberne Schraubertätigkeiten ausführt, die man in jeder popeligen Werkstatt bekommt.
Vielleicht sollte ich auch mein Klingelschild von "Ing.-Büro" auf "Schulabbrecher-Bude" ändern, müssten mich eigentlich VW-Fahrer mit Aufträgen zuschütten.
Richtig, Ausnahmen sind möglich bei Abschlüssen als "staatlich geprüfter Techniker" (2 Jahre Technikerschule frühestens nach 5 Jahren Gesellenzeit), oder auch ein Dipl.Ing (altes Diplom (Technische Universität) oder heute Master-Abschluss), ein "kleiner" Ing. (Technische Fachhochschule oder Bachelor) wiederum nur mit 3 Jahren Gesellenzeit.
Das wäre sogar für ein AFD-Wahlplakat zu überspitzt.
Den (Handwerks-)Meister vergeben keine staatlichen Stellen, sondern die Handwerkskammern. Und die Latte für die "Quereinsteiger" liegt deutlich höher als für das "Eigengewächs".
"...die er erwartet"?
Vielleicht sollte dazu erläutert werden, was der Kunde als Basis für seine Erwartungshaltung hat:
Erstens zur Erwartungshaltung:
Seit Mitte der 90er besteht die Meisterausbildung ausschließlich aus Kursen zur Unternehmensführung: Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Steuer-, Sozial-, UVV-, und BG-Bestimmungen, Ausbildungsrecht und Pädagogik.
Zweitens zur Erwartungshaltung:
Seit 2003 gibt es die sogenannte "Altgesellenregelung" (§7 Handwerksordnung), nach der ein Geselle nach 6 Jahren Berufserfahrung mit 4 Jahren eigenverantwortlicher Entscheidungen (Arbeitsausführung ohne ständige Kontrolle eines Meisters) den Meisterbrief ohne jede Meisterschule oder Meisterprüfung rein auf Antragstellung erhält und eine zu 100% echte Meisterwerkstatt eröffnen kann.
Derjenige ist dann kein (Handwerks-)Meister, sondern ein Altgeselle mit Meisterbrief. Er hat keine Berechtigung zum Tragen des Titels "Meister", sondern hat eine Ausübungsberechtigung um als Meister eine Werkstatt zu betreiben.