Umrüstung auf LPG Volvo 940
Hallo liebe Volvo-Kenner.
Ich spiele mit dem Gedanken meinen Volvo 940 GLTurbo 165 PS .-BJ 1993 Laufleistung 287.000 km auf LPG Gas umrüsten zu lassen. Fahre ca . 12000 km jährlich. Worauf muss ich achten und bei welcher Fachwerkstatt kann man diesen Umrüstung (Kostenpunkt?) machen lassen. Wohne selbst im Frankfurter / Main Umkreis. Gibt es aktuelle Tipps von Euch. Wäre nett, wenn ich Anregungen bekommen könnte. Danke schön. Viele Grüße
Ein so altes Fahrzeug mit der Laufleistung noch mit einer LPG Anlage ausstatten zu lassen ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
Der zweite Punkt ist das es sich nicht lohnen wird bei einer Fahrleistung von 12000 km im Jahr.
Die Kosten werden etwa bei 2500 Euro liegen. Je nach Anlage können die Kosten auch steigen.
Bei der Suche nach einem Umrüster sollte man darauf achten das es eine Meisterwerkstatt ist. Das hat den Vorteil das diese dann auch in der Lage ist ein Steuergerät aus zu lesen oder andere technischen defekte zu beseitigen die durch eine Gasanlage entstehen können.
Am besten ist das du dir die Umrüster in deiner nähe mal ansiehst und dir ein Angebot geben läßt.
Es sollte eine Werkstatt sein die schon länger besteht, die qualitativ hochwertige Anlagen verbaut und einen Preis anbietet der Einbau und TÜV Prüfung beinhaltet. Es sollten am Ende auch alle Unterlagen über die Anlage und eine GSP vorhanden sein.
"Meisterwerkstatt" ?
KFZ-Reparaturbetriebe gehören gem. Gewerbeordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben, und das bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle. In diese wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem verwandten Handwerk die Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Eintragung auch als Industriemeister, staatl. gepr. Techniker oder Ing. aus diesem Bereich möglich, benötigen jedoch erst eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch seit der EU-Harmonisierung irgendwo um 2006 relativ problemlos erteilt wird (sofern "Ausbilderschein" vorhanden).
Bei Kfz-Werkstätten gilt die Meisterpflicht auch dann, wenn diese Arbeiten nur eine geringe Nebentätigkeit als Anhang einer Haupttätigkeit darstellt. Als Beispiel: Haupttätigkeit ist der Handel mit KFZ-Teilen und als "Service" wird auch gleich der Einbau mit angeboten, den jedoch nur sehr wenige Kunden in Anspruch nehmen und einen nur sehr geringen Umsatzanteil erbringt.
Jede Kfz-Werkstatt, die an nicht aus ihrem Eigentum stammenden Fahrzeugen (sogen. "Kundenfahrzeugen") an konstruktionsrelevanten Bauelementen herummacht ist eine "Meisterwerkstatt", "Meisterbetrieb" oder wie auch immer mit "Meister"-Bezeichnung.
KFZ-Service Betriebe unterliegen nicht der Meisterpflicht, dürfen allerdings auch keine Reparatur- und vergleichbare Arbeiten ausführen. Ausschließlich Servicearbeiten wie Ölwechsel, Reifendienst oder einfache Wartungs- und Pflegearbeiten dürfen ausgeführt werden. Sollte bei einer Wartung zB. eine Verschleißreparatur, wie ein Bremsbelagwechsel notwendig werden, ist der Meister wieder vorgeschrieben.
Dass ein "Meisterbetrieb" in dem Bereich irgendwas Elitäres wäre, ist nur auf eine Werbekampagne von (ich glaube) ATU zurück zu führen. Die haben das als Art besondere Güte für Qualitätsarbeit ihrer Filialen heraus gestellt, vermutlich weil ein "mit Fax im Büro" nicht so ein Marketing-Reißer gewesen wäre.
Danke für die Definition.
Aber keine Ahnung was sie an dieser Stelle zu bedeuten hat.
Gemeint war das die Arbeit von einem ordentlichen Betrieb ausgeführt werden soll.
An dieser Stelle bedeutet es, dass sich Deine Werkstatt-Auswahlkriterien auf die Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Minimums begrenzen, ohne denen es überhaupt keine KFZ-Werkstatt ist.
"Meisterwerkstatt!" bzw, der jetzt nachgeschobene "ordentliche Betrieb" sind keine Qualitätsaussagen, sondern nur die Erfüllung von reinen Formalien, um an Kundenfahrzeugen (Kraftfahrzeuge außerhalb des eigenen Bestands) herumschrauben zu dürfen.
Der einzige Werkstattbetrieb, der zwar auch "ordentlich" sein muss, jedoch ohne Meister an Fahrzeugen herumschrauben darf, ist eine Fahrradwerkstatt (keine Mofas, keine versicherungspflichtigen E-Bikes, das sind Kraftfahrzeuge und dafür ist wieder der Meister vorgeschrieben).
Das auseinander nehmen der antworten hattest du ja schon immer gut drauf. Ich denke die User verstehen mich auch wenn ich nicht jedes Wort im Detail erkläre und Antworten geben die unwesentlich zur Beantwortung beitragen.
Hoffst Du, dass Deine Antworten besser werden, wenn Du persönlich wirst und versuchst ohne Aussage etwas auszusagen?
Du bist weder in der Ansprache von mir, noch in Deiner Hilfe zur Fragestellung auch nur ansatzweise konkret, sondern setzt jetzt schon voraus, dass die Leute schon erahnen werden, was Du meinst.
Wieso schreibst Du nicht einfach, was Du meinst?
Wie die Erfahrung zeigt, ist ein offen zur Schau gestellter Titel "Meisterwerkstatt" oft eher als eine Warnung an die Kunden zu verstehen. Insbesondere weil seit mehreren Jahrzehnten der Titel "Meister" keine Auszeichnung einer Berufsgilde für einen von ihnen mit besondere Handwerksfähigkeiten ist, sondern die Bestätigung, dass man eine Weiterbildung im Bereich Betriebsführung erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Titel "Meister" berechtigt zur Selbständigkeit und Unternehmensgründung bzw. verantwortlichen Unternehmensführung, sowie Auszubildende einzustellen und auszubilden. Die dafür notwendigen Kenntnisse bestehen aus vielen unterschiedlichen Bereiche der Betriebsführung und der Kenntnisvermittlung bei Berufsanfängern (viel Pädagogik, "Meister" ist die Befähigung zum Berufsschullehrer). "Meister" bedeutet jedoch nicht, dass der Titelträger nun die besonders kniffeligen Sachen besser erledigen kann.
Man braucht auch keine Worte erklären, sondern einfach nur zu schreiben, was man meint.
Hättest Du das Wort "Meisterwerkstatt" erklärt, dann hättest Du erklären müssen, warum man genau darauf nicht achten braucht (ohne Meister keine Werkstatt), und bei einer Hervorhebung von diesem Begriff eher eine andere Werkstatt nutzen sollte. Wenn jemand nur damit werben kann, dass er das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, den untersten Level erfüllt, um überhaupt eine Werkstatt betreiben zu dürfen, der ist doch eher kritisch zu betrachten.
In der Theorie ist das absolut richtig, keine Werkstatt ohne Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation.
Meiner Erfahrung nach sieht die Praxis teilweise anders aus.
Da wären zu einen die illegalen "Betriebe", die ohne jede Genehmigung oder Gewerbeanmeldung arbeiten.
Sie sind oft leicht daran zu erkennen, dass sie keine Werbung oder Kennzeichnung haben und in Garagen, Hinterhöfen oder Scheunen tätig sind.
Eben die klassische "schwarze Bude"
Eine andere Variante sind angemeldete Servicebetriebe, die ja ohne Qualifikationsnachweis möglich sind.
Es ist nicht sehr ungewöhnlich, dass bei fehlender Qualifikation ein derartiger Betrieb angemeldet wird, um hinterher lustig ohne Rücksicht auf definierte Grenzen draufloszuschrauben.
Für den Kunden ohne besondere gewerberechtliche Kenntnisse kaum zu erkennen.
Ein Hinweis auf einen solchen Betrieb kann natürlich sein, dass eben nicht "Meisterbetrieb" dran steht.
Der letzte Punkt wären die Werkstätten, die legal mit einer Ausnahmegenehmigung arbeiten.
Nötig für die Erteilung einer solchen ist eine vergleichbare Qualifikation, was sich bei deutschen Ausbildungen auch halbwegs genau definieren lässt.
Nicht jedoch bei Ausländern, in deren Heimatland es keine ähnlichen Ausbildungswege gibt.
Das deutsche Handwerkssystem mit Lehrlingen, Gesellen und Meistern ist nun mal recht einmalig.
Um diese Menschen nicht unangemessen zu benachteiligen, werden durchaus auch Qualifikationen anerkannt, die nicht dem Allgemeinverständnis von "Meister oder gleichwertig" entsprechen.
Der andalusische Korkeichenschäler, der immer selbst den Erntewagen repariert hat, wäre überspitzt ein schönes Beispiel.
Von daher bin ich der Ansicht, dass der Kunde nur bei einem Meisterbetrieb sicher sein kann, dass da zumindest jemand ist, der mal die Qualifikation nachgewiesen hat, die er erwartet.
Ob das 50 Jahre her ist und seitdem keine Fortbildung besucht wurde, der Türke ohne Meister nebenan dagegen topfit und auf dem neusten Stand der Technik ist, muss jeder selbst herausfinden.
Eine Garantie für Qualitätsarbeit ist der "Meisterbetrieb" jedenfalls nicht.
Und auf die Kundenfrage, ob sie ein Meisterbetrieb wären, würden die natürlich auch ehrlich mit "nein, ich bin kein Meister, ich arbeite ohne Betriebsgenehmigung, sowie auch ohne Betriebshaftpflicht" antworten. Der Betrug besteht allein schon aus der Existenz einer Werkstatt, was die Nachfrage nach "Meisterbetrieb" mit ja beantwortet.
Ja, und das sind zB. durch die Bank sämtlich alle VW- und Audi-Vertrags-"Werkstätten". Da steht bei allen Betrieben oben "Servicebetrieb", "Audi-Service", ... dran und dann reparieren die illegal.
Könnte allerdings auch daran liegen, dass die VW-Marketingabteilung vor einigen Jahren mit der Einführung des "VAG-Service" auf die glorreiche Idee gekommen war, dass eine "Werkstatt" viel zu primitiv für ihre Kunden ist und ein "Service" etwas viel Besseres sei, weil ein "Service" sich schließlich ganzheitlich um alles am Fahrzeug kümmert und nicht nur so alberne Schraubertätigkeiten ausführt, die man in jeder popeligen Werkstatt bekommt.
Vielleicht sollte ich auch mein Klingelschild von "Ing.-Büro" auf "Schulabbrecher-Bude" ändern, müssten mich eigentlich VW-Fahrer mit Aufträgen zuschütten.
Richtig, Ausnahmen sind möglich bei Abschlüssen als "staatlich geprüfter Techniker" (2 Jahre Technikerschule frühestens nach 5 Jahren Gesellenzeit), oder auch ein Dipl.Ing (altes Diplom (Technische Universität) oder heute Master-Abschluss), ein "kleiner" Ing. (Technische Fachhochschule oder Bachelor) wiederum nur mit 3 Jahren Gesellenzeit.
Das wäre sogar für ein AFD-Wahlplakat zu überspitzt.
Den (Handwerks-)Meister vergeben keine staatlichen Stellen, sondern die Handwerkskammern. Und die Latte für die "Quereinsteiger" liegt deutlich höher als für das "Eigengewächs".
"...die er erwartet"?
Vielleicht sollte dazu erläutert werden, was der Kunde als Basis für seine Erwartungshaltung hat:
Erstens zur Erwartungshaltung:
Seit Mitte der 90er besteht die Meisterausbildung ausschließlich aus Kursen zur Unternehmensführung: Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Steuer-, Sozial-, UVV-, und BG-Bestimmungen, Ausbildungsrecht und Pädagogik.
Zweitens zur Erwartungshaltung:
Seit 2003 gibt es die sogenannte "Altgesellenregelung" (§7 Handwerksordnung), nach der ein Geselle nach 6 Jahren Berufserfahrung mit 4 Jahren eigenverantwortlicher Entscheidungen (Arbeitsausführung ohne ständige Kontrolle eines Meisters) den Meisterbrief ohne jede Meisterschule oder Meisterprüfung rein auf Antragstellung erhält und eine zu 100% echte Meisterwerkstatt eröffnen kann.
Derjenige ist dann kein (Handwerks-)Meister, sondern ein Altgeselle mit Meisterbrief. Er hat keine Berechtigung zum Tragen des Titels "Meister", sondern hat eine Ausübungsberechtigung um als Meister eine Werkstatt zu betreiben.
Ein schönes Beispiel dafür, wie schwer es sein kann, einen Meisterbetrieb von einem anderen zu unterscheiden.
Hier wird ein Meister vorgegaukelt, wo keiner ist.
Ein schönes Beispiel dafür, wie schwer es sein kann, einen Meisterbetrieb von einem anderen zu unterscheiden.
Hier ist ein Meister, auf den aber nicht explizit hingewiesen wird.
Interessante Idee, kommt wohl auf einen Versuch an. Würdest Du uns auf dem Laufenden halten, wie es ausgegangen ist?
Sag ich ja, für deutsche Staatsangehörige ist das klar definiert.
Stimmt, entspricht allerdings den Tatsachen.
Für Ausländer, in deren Heimat es keinen vergleichbaren Ausbildungsweg gibt, reicht es für eine Eintragung in die Handwerksrolle aus, eine angemessen lange vergleichbare Tätigkeit nachzuweisen.
Unter Umständen eben die eigenverantwortliche Reparatur von Erntefahrzeugen.
Es gibt Stimmen, die in dieser Regelung sogar eine Inländerdiskriminierung sehen.
Tut mir leid, aber das ist einfach falsch.
Die von Dir angeführten Fächer entsprechen nur Teil 3 und 4 der Meisterprüfung, die zugegebenermaßen für alle Berufe gleich sind. Teil 1 und 2, Fachtheorie und Praxis, gehören nach wie vor dazu, ohne die kein Meisterbrief.
https://www.gesetze-im-internet.de/kfztechmstrv/BJNR128600000.html
Wären Teil 3 und 4 die einzigen Fächer, würde es ja auch nur noch eine Form von Handwerksmeister geben, nicht jedoch den Meister in einem einzelnem Gewerk.
Frag doch mal den Dachdeckermeister, ob er gleichzeitig auch Frisör- und Metzgermeister ist.
Wohl kaum.
Der Altgeselle erhält keinen Meisterbrief, sondern nur das Recht, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
Wieder eine Werkstatt, die legal, aber ohne Meister betrieben wird, also kein "Meisterbetrieb" ist.
Also ich weiß, was ich gelernt habe und daher in der Praxis bin, und - weil ich mir einen Spaß quer durch das deutsche Berufsrecht gemacht habe - darüber hinaus noch alles auf dem Papier bin und tatsächlich dürfte.
Ich habe drei Berufsabschlüsse tatsächlich gemacht. Industrieanlagen-Installateur (Elektriker), dann Elektroniker in einer in den 70ern üblichen Stufenausbildung und danach ein Ing.-Studium Verfahrenstechnik über den sogenannten "zweiten Bildungsweg".
Durch die klar definierten Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige sind da im Laufe der Zeit allerdings noch ein paar Urkunden über staatlich anerkannte Abschlüsse dazu gekommen:
Dipl. Kaufmann (Erstes Staatsexamen Betriebswirtschaft, war bis Mitte der 90er nix, mit Anerkennung der Ex-DDR-Abschlüsse dann schon); Dipl. Jurist FH (4 Semester Jura, abgebrochen, Mitte der 90er Ex-DDR ...); Elektro-Installateur mit Rolleneintrag und Ausbildungsberechtigung (1988 wegen Dipl. Ing.) und 2004 über die Altgesellenregelung mit Meisterbrief, Werkstatt und EVU-Berechtigung.
Der eingetragene Werkstattbetrieb ist ein Ing. Büro mit ausschließlich Computern und vielen großen Zeichnungen, der Azubis als Elektro-Installateure ausbilden darf. Vermutlich, weil es einem Ingenieur gottgegeben ist, dass er in artfremden Berufen Handwerker ausbilden kann, ich habe keine andere Erklärung.
Der richtige Knaller ist allerdings mein "Dipl. Ing für Versorgungstechnik", das ist Gas, Wasser, Lüftung, und in dem Gebiet habe ich absolut nichts in einer Ausbildung oder im Studium gelernt. Als Dipl. Ing. in einem nicht sehr weit entferntem technischen Gebiet (was sich nur auf die Strecke in mm bezieht, nicht auf die technischen Inhalte) habe ich über eine Ident-Geschichte erst den "staatlich geprüften Techniker" bekommen, und dann über die Anerkennung der Ex-DDR-Abschlüsse einen Ingenieur TFH (Technische Fachhochschule, kein "Dipl.") und dann mit einem BGH-Urteil zur Diskriminierung in Berufsbezeichnungen wurde es zum Diplom Ingenieur, der das TFH nicht bei der Titelangabe nennen braucht.
Das ist Blödsinn, Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, deren Berufsabschlüsse nicht nach den Anerkennungsregularien der EU klassifiziert sind, werden immer ganz massiv herunter gestuft.
Ich widme meine Arbeitszeit hauptsächlich dem Bereich der Integration von Flüchtlingen, weil ich das für wichtig halte und über meine 30 Jahre Berufserfahrung in praktisch allen gewerblichen Bereichen sehr viele Kontakte habe und mit meiner Arbeit diesen Leuten helfen kann.
Ich habe mittlerweile etliche Beispiele für "Anerkennungen": Erst vor wenigen Wochen vermittelt einen Syrer, 33 Jahre alt mit Kochausbildung, die letzten zwei Jahre vor der Flucht war er Restaurantleiter in einem Touristenhotel (zweifelsfrei nachgewiesen). Die Kochausbildung im Bereich Gemeinschaftsverpflegung (Betriebskantinen u.ä.) beträgt in Syrien 3 Jahre, in Deutschland 3,5 Jahre, der syrische Berufsabschluss ist daher in Deutschland nicht anerkannt und er hätte das dritte und vierte Lehrjahr, sowie die Abschluss-Prüfung in Deutschland nachholen müssen. Zum 1.9. die Ausbildung angefangen, zum 30.9. wird er sie "abbrechen", weil er bei dem Betrieb zum 1.10. eine Festeinstellung als zweiter Koch (stellvertretender Leiter warme Küche) in dem Betrieb erhalten hat.
Hochbau-Ing. weder Berufs-, noch die Abitur-Anerkennung, weil er kein deutsch spricht, ist nach 3 Monaten Probearbeit Teamleiter Rohbau in einem sehr bekannten britischen Architektenbüro hier in deren Berliner Niederlassung.
Dass die Leute nichts können und hier eine hohe Qualifikation-Bescheinigung erhalten, ist für Leute außerhalb Europas leider genau umgekehrt.
Für Leute innerhalb Europas, speziell aus EU-Mitgliedsstaaten gibt es "Lücken". Durch die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Dokumenten besteht diese Lücke allerdings nicht in Deutschland oder in den EU-Bestimmungen, sondern im Heimatland, wenn der andalusische Korkendreher (ein Spanier) eine amtliche spanische Berufsbescheinigung zB. vom Bürgermeister bekommt, die er eigentlich nicht bekommen würde. Eine Bescheinigung, die dann in der gesamten EU und damit auch Deutschland durch Behörden oder Berufsorganisationen wie zB. die Handwerkskammern anzuerkennen ist.
Das hohe Preisniveau macht D natürlich deutlich interessanter als Griechenland oder Portugal. Könnten die Handwerkskammern allerdings ändern, sie bräuchten sich nur aus der gesetzlichen Sozialpartnerschaft lösen und schön müssten die nichts mehr einfach so anerkennen. Nur wären sie dann auch nicht mehr (indirekter) Gesetzgeber und könnten amtliche Gesetze wie die Handwerksordnung verfassen. Aber da ist das Hemd dann näher als die Hose und die Machtgier größer als der propagierte "Schutz der Handwerkskunst".
Du hast Recht, meine Aussage "für deutsche Staatsangehörige ist das klar definiert" war falsch.
Ich möchte sie durch: "Für auf dem Gebiet der BRD in ihren jeweiligen Grenzen erworbene Abschlüsse ist das klar definiert" ersetzen.
Deshalb bin ich mit meinem überspitzen Beispiel in den Grenzen der EU geblieben.
Die Problematik, gerade die eigentlich hochqualifizierten Flüchtlinge angemessen zu beschäftigen, ist mir nicht fremd und hat auch bei mir schon für Unverständnis und Ärger gesorgt.
Korkeichenschäler, nicht Korkendreher.
Korkeichenschälen ist eine durchaus ehrbare Tätigkeit, die hier durch die fehlende Winterhärte der dafür erforderlichen Korkeichen wenig bekannt und damit als Synonym für "Hinterwäldler" gut geeignet ist.
Wie kommst Du auf "Korkendreher", Wahlslogan der AFD oder Autokorrektur?