Neuer VW Golf Variant TGI - Wartung in VW Werkstatt oder freier Werkstatt
Hallo!
Ich habe mir einen neuen VW Golf Variant TGI (Erdgasantrieb) als EU-Neuwagen bestellt. Wird wohl im August da sein. Nun frage ich mich, ob ich Durchsichten/Ölwechsel etc. in einer VW-Werkstatt durchführen lassen muss oder auch in eine freie Werkstatt gehen kann.
Ein bisschen habe ich mich schon informiert und laut gültiger Rechtssprechung kann man wohl auch eine freie Werkstatt wählen, wenn die alle Inspektionen nach Herstellervorgaben durchführt. Die Neuwagengarantie bliebe dann davon unberührt.
Ich habe bei dem Wagen auch gleich die Garantieverlängerung für das 3.,4. und 5. Jahr bis 150000km dazugebucht.
Wenn ich es jetzt richtig überblickt habe, bleibt das einzige Risiko, dass VW sicher keine Kulanz bei einem Schaden nach der Garantielaufzeit zeigen würde, wenn ich das Auto nicht bei VW habe warten lassen.
Damit könnte ich wahrscheinlich leben, da ich ja in den ersten 5 Jahren trotzdem auf der sicheren Seite bin. Würde den 2. Tüv, der nach 5 Jahren dran ist, auch einfach einen Monat vorher machen lassen, so dass eventuelle Mängel dann noch in der Garantiezeit liegen.
Ein fraglicher Punkt wäre für mich noch, ob eine freie Werkstatt über das nötige Know-How bezüglich Erdgas verfügt.
Gibt es weitere Aspekte, die es zu bedenken gilt und die mir bisher noch nicht aufgefallen sind?
Besten Dank!
Dazu wünsche ich dir viel erfolg.
ich persönlich würde das auf gar keinen Fall machen.
Auf der sicheren Seite bist Du nur ,wenn im Serviceheft ein VW Stempel drinnen ist und die Fristen nicht überschritten wurden.
mfg.
Lies dir bitte genau die Garantiebedingungen von VW durch, denn wenn die darauf bestehen das die Wartungen bei VW gemacht werden und du hast die in einer anderen Werkstatt machen lassen, dann kann es sein, dass VW bei evtl. Garantieansprüchen dann keine gewährleistet! Ansonsten kann ja jeder das machen was er für richtig hält.
Das wird sowieso kompliziert.
Ansprüche kannst Du nicht bei VW, sondern nur bei dem EU-Händler stellen.
Da erwarte mal nicht zu viel Kulanz vom Hersteller.
Die Garantiearbeiten müssen nach den Herstellervorgaben gemacht werden, ansonsten ist fast alles Nebensache.
Die übliche Neuwagengarantie von 2 Jahren bleibt uneingeschränkt bestehen, wenn Inspektionen und Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgabe ausgeführt wird.
Zeitraum beachten, Toleranz bei Zeitvorgaben ("jährlich") beträgt +/- 2 Wochen
Laufleistung beachten, Toleranz bei Laufleistung ("alle 15.000 km") beträgt +/- 500 Kilometer
Ob die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt oder bei einer "freien" Werkstatt ausgeführt werden, ist unerheblich. Allerdings müssen "freie" Werkstätten bestätigen, dass sie dies "nach Herstellerangabe" gemacht haben.
Bei der Garantieverlängerung kommt es darauf an, ob man die Garantieverlängerung extra bezahlt hat, oder kostenlos dazu bekommen hat:
Hat man die extra bezahlt, also als eigene Rechnungsposition in der Fahrzeugrechnung aufgeführt, dann gilt auch die freie Werkstattwahl. Auch dann, wenn in den Garantiebedingungen eine Pflicht zur Vertragswerkstatt genannt wird.
Hat man die Garantieverlängerung nicht bezahlt, sondern "kostenlos" dazu bekommen, dann gilt Pflicht zur Vertragswerkstatt, wenn diese in den Garantiebedingungen gefordert wird.
Reparaturarbeiten bzw. Nachbesserungen im Rahmen der Fahrzeuggarantie führen ausschließlich Vertragswerkstätten aus.
Reparaturarbeiten bzw. Nachbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmangelhaftung führt ausschließlich der verkaufende Händler aus.
Bei Importen üblicherweise der ausländische Händler nach den dort, "seinen" national geltenden Gesetzen. Kann man somit üblicherweise vergessen.
Eine besondere Problematik dürfte hier allerdings die Gasanlage darstellen.
Hier eine Nicht-Vertragswerkstatt finden, die tatsächlich "nach Herstellervorgabe" Wartung und Inspektion ausführt und dies auch verbindlich bestätigt, dürfte nicht ganz so einfach sein.
Achso, einen weiteren Aspekt gibt es da auch noch:
Freie Werkstätten führen sicherlich Wartungs- und Inspektionsarbeiten schon nach Herstellervorgabe durch, allerdings gibt es häufig noch mehr Dinge, die diese freien Werkstätten nicht machen.
Sämtliche Dinge, die "heimlich" ausgeführt werden, Updates von Steuergeräten, sogenannte "stille Rückrufe" oder sonstige sogenannte "Produktverbesserungen" erhält man ausschließlich in einer Vertragswerkstatt, jedoch nicht in einer "Freien".
Das nötige Know How haben sicherlich nur VW-Vertragswerkstätten, da die auf evtl. Neuerungen geschult sind. Aus m einer Sicht empfehlenswerter. Mann kann ja der Spaßens halber vor seiner Entscheidung zu einer Freien Werkstatt mit Inspektion nach Herstellervorgabe? zu wechseln, mal bei VW anfragen ob ma dann die Garantie verliert oder nicht. Dann geht man auf Nummerle sicher.
Was VW oder ein anderer Hersteller dazu sagt, ist gänzlich egal, denn es gibt da Gesetze und BGH-Urteile.
KFZ-GVO ("Gruppenfreistellungsverordnung"),
BGH, 25.09.2013, Az: VIII ZR 206/12,
BGH, 12.12.2007, Az: VIII 187/06,
...
Das scheint mir nicht zu stimmen. Die Garantie ist eine EU-weite Garantie, die innerhalb der EU bei jedem Vertragspartner eingelöst/in Anspruch genommen werden kann.
Vielen Dank für die kompetente Antwort! Das hilft mir sehr weiter.
Die Garantieverlängerung habe ich extra bezahlt. 750 Euro für die zusätzlichen 3 Jahre.
Eine Überprüfung der Gasanlage ist meines Wissens nach nur in den TÜV-Abständen von Nöten, so dass ich eigentlich nur den TÜV in der Vertragswerkstatt machen lassen müsste, normale Inspektionen aber ev. auch in einer freien Werkstatt.
"Überprüfung" gibt es ja zwei Arten,
- die "amtliche" mit ein paar Prüfpunkten im Rahmen der normalen HU ("TÜV") und die Druckbehälterprüfung alle 10 Jahre
- die allgemeine Kontrolle bei der üblichen Inspektion/Wartung mit Reinigung von Filter, Wasserabscheider, ... (sofern vorhanden und vorgegeben).
Wobei VW da in den letzten Jahren immer wieder mal aufgefallen ist, dass die CNG-Tanks keinen sonderlichen Korrosionsschutz haben und ausgetauscht werden mussten.
http://www.erdgasfahrer-forum.de/viewtopic.php?t=8882&postdays=0&postorder=asc&start=0
Wie die Situation bei den aktuellen Tanks ausschaut, immer noch Stahlflaschen, besserer Korrosionsschutz oder nicht korrodierende Alu/Kunststoff-Tanks in Komposit-Technik, kann ich nicht sagen.
Der Golf 7 TGI hat aktuell keine Stahlflaschen, sondern seit einem reichlichen Jahr CFK-Flaschen verbaut (Kunststoff-Komposit), so dass da keine Rostprobleme auftreten sollten. Das war für mich ein kaufentscheidendes Kriterium. Habe eigentlich mit dem Octavia G-Tec geliebäugelt, aber der hat immernoch Stahlflaschen verbaut.
Dann haben sie ja reagiert.
Obwohl schon irgendwie komisch: VW und Opel ganz massive Probleme mit den Stahlflaschen und zB. Mercedes oder Fiat hatten nie irgendwas in der Richtung.
Bei Komposit-Flaschen auf die Herstellervorgaben zu den Prüffristen und Lebensdauer beachten. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben wie bei Stahl.
Oft üblich sind 5 Jahre Prüffrist und 15 Jahre Lebensdauer, es kann aber der Fahrzeug- bzw. Flaschenhersteller auch andere Fristen für sein Produkt vorgeben.