Wer weiß wo eine heckbefestigung beim Murano ist? Und sagt es mir bitte :)
Wenn ich die Heckklappe auflassen muss gibt es keine befestigungsmöglichkeit für einen Gurt.
Kann mir jemand helfen?
Da es grundsätzlich unzulässig ist, mit offener Heckklappe zu fahren (Abgase, Abstrahlrichtung Heckleuchten, Ladungsicherung, ...), gibt es üblicherweise keine Befestigungen für Gurte an der Klappe um es doch zu machen.
Im Baumarkt, Auto- oder Fahrradzubehör suchen, ob man einen üblichen Spanngurt findet, der mit seiner Öse in die Verriegelungsmechanik der Heckklappe passt.
Zit. Automatikfreak: "Da es grundsätzlich unzulässig ist, mit offener Heckklappe zu fahren (...)". Das ist mir neu.
Das Thema interessiert mich auch: In §22 StVO Ladung) ist das so nicht zu finden.
Bitte um Aufklärung!
"Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein"
§35e Abs.4 StVZO und das war es schon.
Ein paar haben wir aber noch, denn da gibt es noch:
§10 FZV / §23 Abs.1 StVO
hinteres Kennzeichen, Winkel und Lesbarkeit
§47c StVZO
Eindringen von Abgasen
§49a, StVZO
Abstrahlwinkel und Erkennbarkeit lichttechnischer Einrichtungen, hier wird es u.a. die Kennzeichenbeleuchtung und mittlere Bremsleuchte betreffen
häufig dann in der Praxis anzutreffen:
§66a Abs.6 StVZO
Vollständige Winkelerkennbarkeit der Leuchten durch Ab- oder Verdecken zB. der Heckklappe selbst nicht mehr gegeben.
§22 StVO
Ladungssicherung wegen nicht ausreichender Befestigung nach hinten und seitlich, sowie anderen, losen Ladungsgütern, die durch die geöffnete Heckklappe herausfallen können.
Da würde mich mal die Definition des Begriffes "Tür" nach der StVZO interessieren? Hast du die mal parat, Automatikfreak? Ich bezweifele, dass der Gesetzgeber die Heckklappe in die Vorschrift des §35e StVZO einbezieht. Die Heckklappe dient schließlich nicht dazu, wie die anderen Dinger an den Seiten, Personen ein- und aussteigen zu lassen, sondern es handelt sich um eine bei entsprechenden Autos vergößerte Kofferraumklappe. Gehen wir noch einen Schritt weiter und nehmen einen Pick-Up. Ist da die Heckklappe auch eine Tür? Oder nur dann, wenn ein Hardtop auf der Pritsche ist?
Missverstehe mich bitte nicht, alles Andere, was du anführst hat natürlich seine Berechtigung. Es geht mir nur um das "grundsätzlich", und das können wir nur durch Klärung des Inhalts des §35e(4) StVZO feststellen.
Der Verfasser der ersten Antwort ist den Beweis schuldig geblieben, dass die Heckklappe per Definitionem eine Tür im Sinne der Verordnung sei.
Ich halte dagegen und behaupte: Die Heckklappe ist keine Tür i.S.v. §35e StVZO, darf also grundsätzlich auch während der Fahrt geöffnet bleiben, sofern alle anderen genannten Voraussetzungen wie Ladungssicherung, Sichbarkeit der Beleuchtungseinrichtungen und des Kennzeichens erfüllt sind und, das möchte ich noch ergänzen, keine Verletzungsgefahr durch scharfkantige Bauteile besteht.
§ 47c StVZO lautet nicht "Eindringen von Abgasen", sondern "Ableitung von Abgasen" und hat bezüglich der Fragestellung keinerlei Bewandnis.