Kann man beim freien Händler sein Auto zurück gebeb
Hallo ich habe vor zwei Wochen mir einen Renault bei einem freien Händler gekauft nun ist die Wasserpumpe kaputt kann ich den wagen zurück bringen oder nicht. Im Vertrag steht keine Garantie und es ist ein Bastler Auto weil Sie es so schreiben da das Auto schon über 10 Jahre alt ist. Kann ich dagegen etwas machen?
Das kann man auch bei einem Markenhändler nicht.
Thema ist die Sachmangelhaftung oder auch Gewährleistung genannt. Wenn man die hat und ein Mangel nicht nach zweimaligen Reparaturversuchen beseitigt werden kann und dann auch noch erheblich ist, dann hat man das Recht auf Rückgabe.
Frage ist, ob hier eine Sachmangelhaftung durch den Händler gegeben ist, oder durch den Hinweis "Bastlerfahrzeug" (wirksam) ausgeschlossen wurde.
Ist das Fahrzeug tatsächlich im Zustand eines Bastlerfahrzeugs gewesen UND hat auch den für ein Bastlerfahrzeug entsprechenden Preis gekostet, dann ist es auch nur ein Bastlerfahrzeug ohne jede Gewährleistung.
Wurde der Begriff "Bastlerfahrzeug" nur vorgeschoben, um die Gewährleistung ausschließen zu können, also das Fahrzeug in einem dem Alter und Kilomterstand üblichen Zustand gewesen UND der Kaufpreis einem üblichem Gebrauchtwagen mit diesem ALter und Zustand entsprochen hat, dann ist es auch ein Gebrauchtwagen mit voller Gewährleistung und kein "Bastlerfahrzeug".
Hier liegt die vertragsformale Beweislast allerdings beim Käufer, immerhin hat der Käufer einen Kaufvertrag mit dem Begriff "Bastlerfahrzeug" unterschrieben und hat entpsrechende Risiken bewusst in Kauf genommen.
Unter die Gewährleistung (sofer denn vorhanden) fallen allerdings nur Mängel, die nicht einer üblichen Abnutzung oder Alterung entsprechen. Allgemeiner "Verschleiß" und Reparaturrisiken, die allein auf Alter und Fahrleistung zurückzuführen sind, sind NICHT Bestandteil der Gewährleistung.
Eine Gewährleistung ist keine Garantie.
Bei einem 14 Jahre alten Fahrzeug mit vermutlich entsprechender Kilomterleistung ist eher davon auszugehen, dass eine defekte Wasserpumpe kein Gewährleistungsmangel sondern ein üblicher Defekt ist.
Es ist daher zu vermuten, dass auch bei einem "Markenhändler" und voll bestehender Gewährleistung der Verkäufer den Schaden nicht ersetzen würde bzw. den Defekt reparieren müsste.