Kann man ein abgemeldetes (verkauftes) Auto zwangsstilllegen und dafür Gebühren kassieren?
Mein Kumpel ist umgezogen und hat seinen BMW nicht gleich umgemeldet. Die Zulassungsstelle forderte ihn nach ein paar Wochen schriftlich dazu auf. Paar Tage später verkaufte er den Wagen, er wurde vom Käufer auch umgemeldet. Das war vor etwa vier Wochen. Jetzt ruft er mich an, er habe einen Brief von Zulassungsstelle bekommen, sie hätten den Wagen zwangsstillgelegt und er solle 40.- zahlen und die Schilder vorbeibringen. Dabei 'existiert das Auto so gar nicht mehr! Müssten die nicht vorher überprüfen, ob der Sachverhalt so ist, wie sie annehmen- also ob das Auto immer noch da ist mit dem alten Kennzeichen? Muss er die Gebühren zahlen?
Eigentlich müsste die Zulassungsstelle im Rechner eine Ummeldung für dieses Fahrzeug haben, jedoch kann sich das mit dem Schreiben überschnitten haben. Diese Überschneidungen kommen vor allem Zustande, wenn das fahrzeug in einem anderen Kreis / Bezirk wieder zugelassen wird. Dein Kumpel soll mit dem Kaufvertrag einfach zu Zzulassungsstelle gehen, dort vorsprechen und die Sachlage klären.
Er wird mit Sicherheit aber ein Verwarngeld berappen dürfen- Verstoß gegen die Ummeldepflicht!