Auto bei Ebay versteigert,Käufer will nach einem Monat Geld, da Verdeck defekt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mitte August habe ich mein Cabrio bei ebay versteigert. es war Mercedes 300CE-24 Cabrio von 1993 mit 162tkm. dann ist für den Preis von 6350 Euro an den Höchstbietenden gegangen. ich habe extra darauf hingewiesen,dass es kein 1a Auto ist und einiges dran ist und das Auto so gekauft wie gesehen. siehe Angebot: http://www.ebay.de/itm/150871520638?ssPageName=STRK:MESCX:IT&trksid=p3984.m1554.l2649#ht1024wt_1186 am 21.August kam nun der Käufer.Dazu ist noch zu sagen, dass er mir während der Auktion keine Frage zu dem Auto gestellt hat und auch definitiv nicht ausversehen geboten hat, sonder 3 Gebote abegegeben hat. Er kam schaute sich das Auto mehr oder weniger an,machte eine Probefahrt und sagte:
Ok , nehme ich!
zahlte in bar und fuhr damit weg. Einige Wochen später meldete er sich - das Verdeck würed nicht funktionieren und bei der Mercedes Zulassung hätte man ihm gesagt Reparatur von 10.000-15.000 (!)Euro ! Wieviel Geld ich ihm zurückgeben wollen würde oder das Auto komplett zurücknehmen würde, da das Verdeck sowieso nicht funktioniert hat und ich ihm das hätte sagen müssen. jetzt schreibt mir irgendwelche Briefe von wegen arglistige Täuschung,Staatsanwalt usw. Ich habe Zeugen!ein Freund von mir war bei der Übergabe dabei, sowie ein Freund vom Käufer, die gesehen haben,dass das Verdeck funktionert, wobei man vielleicht noch sagen muss,dass er sich das Verdeck von mir nur öffnen lassen hat,aber dann nicht mehr schliessen,weil er so dann direkt weggefahren ist. Ich habe noch andere zeugen, die bezeugen können,dass das Verdeck am selben Tag auch geschlossen hat, da ich ihm das Auto sauber übergeben wollte und morgens noch in der Waschstrasse war und ein cabrio naturgemäss natürlich nur geschlossen in der Waschstrasse gewaschen wird.
Jetzt meine Frage:
habe ich etwas zu befürchten???
Ich habe alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen und alles so formuliert,dass es klar ist, dass wenn man bietet auch wirklich kaufen muss.Das Verdeck hat ja auch funktionert!ich habe mir wirklich nichts zu schulden kommen lassen.
Bin um jede Antwort dankbar
Hast Du bei Abholung mit dem Käufer einen Kaufvertrag gemacht und das was Du im Internet und mündlich gesagt hast auch schriftlich vestgehalten ????An sonsten könntest Du ein Problehm haben.Wie Du schreibst hast Du einige Zeugen die das auch bestätigen wenn es notwendig sein sollte. Ansonsten hat der Käufer keine handhabe gegen dich.
Danke erstmal!
Nein,Schriftlich haben wir nichts gemacht,
aber wie gesagt zeugen sind vorhanden.
und es steht ja bei Ebay ganz klar drin.
Bei ebay kann stehen was will das intresiert kein Mensch der Kaufvertrag ist hier oder währe daß ich hoffe nur das deine Freunde das ev. vor Gericht auch noch sind.
Nix da, Jungs.
Eine gewonnene Ebay Auktion IST ein Kaufvertrag.
Falls das eine Auktion von privat war, ist das glasklar caveat Emptor.