Darf man am Ende einer Sackgasse in der Mitte parken, wenn links und rechts kein Auto behindert wird
Unser Auto ist am Ende einer Sackgasse in der Mitte geparkt. Als das Fahrzeug geparkt wurde, gab es weder links noch rechts andere Autos, die hätten behindert werden können. Es konnte aber wegen zu kleinem Einparkraum weder rechts noch links geparkt werden. Inzwischen wurde ein Auto rechts neben das meine geparkt, und dieses wurde von hinten zugeparkt. Wer muss das Auto entfernen, damit das zugeparkte Auto ausparken kann: Das in der Mitte, das zuerst parkte, oder das dahinter, das eigentlich der Zuparker ist?
Da der Nickname weiblich klingt, fällt mir das hier ein:
http://www.toonpool.com/user/3419/files/oh_mein_gott_komplett_zugeparkt_405165.jpg
Das Fahrzeug, was falsch parkt, es gilt §12 StVO
Ganz grob und recht einfach: Das Parken ist zulässig
am rechten Fahrbahnrand, wenn es dort nicht zB. durch Beschilderung verboten ist,
an anderen Stellen, wenn es dort durch Beschilderung für zulässig erklärt ist.
Die Beschreibung ist etwas schwer verständlich, aber "in der Mitte" hört sich nicht unbedingt nach rechtem Fahrbahnrand an, somit müssen Schilder vorhanden sein, die das Parken "in der Mitte" erlauben.
Wo haben Sie mein Bild her?