Führerschein weg,was jetzt?
PS.Dein Spezie-Anwalt ,hat verschiedene Möglichkeiten ,um Dich da raus -zu hauen- !
Diese werde ich jetzt -nicht-erläutern.
Hätte mal eine Frage nachdem ich schon so manche "Opferschicksale"durchgelesen habe.
Will hier weder was beschönigen,noch Mitleid,nur Auskunft!!!
Ich habe die Scheiße gebaut und muß auch dafür gerade stehen!
Also,meine Frau hat sich sehr schwere Verbrennungen zugezogen zu Hause und mich angerufen.Bin sofort nach Hause,nach Notarzt und Mitnahme in der Klinkik wurde mir gesagt ich solle eine Tasche packen und nachkommen.Ich,von lauter Streß,Schock,Blödheit(!!)mach das und kipp mir in der Zeit 3 Bier rein.Bin dann viel zu schnell in Richtung Krankenhaus.Geschwindigkeit um fast 50 überschritten,1,01 AAK, und der Schein war sofort weg.
Hatte noch nichts gegessen,Pause wäre erst später gewesen und bin mit ca 60 Kg und 175 cm auch kein Schwergewicht.
Was erwartet mich jetzt als "Ersttäter"
Bin 46,hatte noch nie sowas und durch eine relativ ländliche Gegend auf den Führeschein angewiesen.Danke für alle Antworten.mfG,P.de Bruijn
Hallo
Es --geht--sowie so alles schriftlich.!
Du musst,egal was man Dir vorwirft,Einspruch einlegen.
Du wirst Dich in dem Fall mit einem Anwalt in Verbindung setzten.
Du bist --hoffentlich--Rechtschutzversichert !(Verkehrs-Rechtschutz)
Wenn Du in dieser "Beziehung",noch nie irgend welchen -"Stress"- hattest,kann es "gut" für Dich laufen.(liegt an Deinem Anwalt !)
Es gibt von ---bis Promille-Grenzen--!Ab einer gewissen Grenze (weiss ich jetzt nicht),ist es eine Straftat !(dann Anwalt !)
Mit Verlaub, den Anwalt kannst Du Dir m. E. sparen. Denn bei 1,1 Promille ist die FE sowieso erst mal entzogen, da beißt die Maus keinen Faden ab. Vor allem, weil eindeutig Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Die zu erwartende Strafe sieht folgendermaßen aus:
Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR.
7 Punkte in Flensburg (für den Alkohol am Steuer, keine Ahnung, ob es für die Überschreitung des Tempolimits nicht noch extra Punkte hagelt).
Meistens 6 Monate Führerscheinentzug, hängt vom Richter ab.
Bei 50 über dem Limit wäre auch ohne Alk am Steuer ein Fahrverbot verhängt worden. Keine Ahnung, ob das jetzt mit reinverwurstet, oder extra oben drauf gepackt wird.
Sehe das wie Bestatter. Allerdings wirst du einen Anwalt brauchen wenn es zu Verhandlung kommen sollte. Da habe ich nicht so die Erfahrung mit.
Da ich aber gerne mal ein Bier trinke kann ich nur eins dazu sagen.
Drei bier sind viel zu viel für den Straßenverkehr aber viel zu wenig um nicht mehr zu wissen was man macht. Für mich stellt sich noch die Frage wie mit drei Bier 1,01 zustande kommen. Aber das ist ja nicht Thema.
Aber du hast ja eingesehen das du einen Fehler gemacht hast, also wird dir nichts anderes über bleiben um dafür gerade zu stehen.
Wünsche dir das du draus gelernt hast.
Danke erst mal für die Rückmeldungen,obwohl sehr unterschiedlich.
Anwalt wollte ich sicherheitshalber sowieso anrufen
nächste Woche.
Anwalt ist hier SOFORT angeraten, aber nutze die Zeit über das Wochenende und suche einen guten Fachanwalt Verkehrsrecht.
Der übliche Familienanwalt, der das mal mit den Nachbarn geregelt hat, ist hier sehr wahrscheinlich von der Aufgabenstellung völlig überfordert.
Diese 1,1 für die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat sind mal wieder typisches Stammtischwissen.
Die Grenze zur Straftat liegt bereits bei 0,3 Promille (null-Komma-DREI), wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind.
Eine rund 50%ige Geschwindigkeitsüberschreitung IST üblicherweise eine erhebliche Ausfallerscheinung nach dem allgemeinen Kriterienkatalog.
Hier liegen aber deutlich andere als die üblichen Umstände vor, sodass die deutliche Überschreitung auch andere Hintergründe als den reinen Alkpegel haben kann.
Nennt sich dann "berechtigte Zweifel", die in solchem Fall tatsächlich berechtigt sind und keine platte Ausrede oder juristische Hintertür.
Ist der tatsächliche BAK-Wert unter 1,1 ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit
- 500 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + ~230 Euro Verfahrenskosten
(30 Euro pauschale Kosten, ~200 Euro Auslagen für die Blutprobe)
eventuell Verdoppelung des Bußgelds wegen Gefährdung
Ist der tatsächliche BAK-Wert 1,1 oder mehr, ist es eine Straftat, sind üblicherweise:
- ~40 Tagessätze, Fahrerlaubnisentzug mit ~9 Monate Sperrfrist vor möglicher Neuerteilung, ~75 Euro Verfahrenskosten, plus Auslagen wie zB. für die Blutprobe
Sehr wahrscheinlich durch die massive Geschwindigkeitsüberschreitung und damit Gefährdung allerdings noch einen Aufschlag um 5-10 Tagessätze und 3 Monate mehr Sperrfrist.
Punkte und deren Laufzeit sind hier völlig unwichtig, es gibt sie zwar, aber Punkte "hängen" an der Fahrerlaubnis und wenn die FE in den Schredder geht (Entzug), dann gehen die Punkte da mit rein und man hat keine mehr.
Auch ab 1,1 wird sich hier auch der Anwalt "lohnen", da durch die besondere Situation andere Sichtweisen vorhanden sind und sehr wahrscheinlich aufgrund der Umstände auf den Aufschlag verzichtet werden kann oder sich auch der übliche Strafrahmen reduzieren kann.
Kommt aber immer auf die genauen Tatumstände vor Ort und den BAK-Wert an, daher hier nur eine sehr grobe Einschätzung möglich.
Nur noch als Anmerkung, Klarstellung
Zitat:
"Hatte noch nichts gegessen, ..."
Die BAK-Konzentration hat ausschließlich etwas mit der zugeführten Alkmenge und der vorhanden Blutmenge zu tun.
Ein vorhandener oder nicht vorhandener Mageninhalt verändert weder das Eine noch das Andere.
Zitat:
" ... bin mit ca 60 Kg und 175 cm auch kein Schwergewicht."
Auch das ist ohne jeden Hintergrund, "dicke" Menschen haben keine größere Blutmenge, es sind nicht mehr Adern vorhanden und die Adern sind auch nicht im Durchmesser größer.
Wäre es an dem, dann würde es doch keine Probleme mit "Kreislauf", der Durchblutung und einer Unterversorgung, Bluthochdruck und ähnlichem geben.
Einzig die Körpergröße spielt eine Rolle, aber auch die ist eher lächerlich. Zwischen einer Körpergröße von 170cm und 200cm beträgt der Unterschied der Blutmenge ~10%.
Somit eine ~10% stärkere "Verdünnung" des Alks und unter dem Strich statt 1,0 Promille "nur noch" 0,9 Promille.
Hallo, wenn Hosenmatz nicht schon geantwortet hätte, würde ich sagen, warte auf seine Meinung.
Der macht so was beruflich. Hill