Kupplungsschaden nach 38.000 km - keine Kulanz
Ich habe nach 38.000 km einen Kupplungsschaden am C1. Der Wagen ist zwar 4 Jahre alt, aber die KM-Leistung ist da wohl ausschlaggebender. Es ist das Senso Drive Getriebe, das von allein Schaltet. Also nicht ich habe geschaltet. Mir wurde gesagt, das es nur in der Stadt gefahren wurde, daher soviel Kuppeln musste. Der C1 ist ein Stadtwagen ! Ich habe fast 800,00 Euro aus eigener Taschen zahlen müssen. Der Wagen hat jede Inspektion in der Fachwerkstatt mitgemacht. Außerde war Wochen vorher ein Warnsignal zu hören, was der Fachhändler nicht identifizieren konnte. Auch nich nach auslesen des Computers. Wozu gibt es dann ein Warnton, wenn keiner weiß was er bedeutet. Ich habe einen Anruf bekommen von Citrön, das man nach 4 Jahren mit Reparaturen rechnen muss !!!! Ich empfinde das als Ohrfeige bei dieser Km Leistung, da kann ich mir dann ausrechnen wann die nächste Kupplung fällig ist. Gibt es auch nach 4 Jahren noch Moglichkeiten???
Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre und die Garantie schließt grundsätzlich Verschleißteile aus.
Durchsetzbare Ansprüche bestehen somit nicht mehr.
Kulanz ist immer eine reine freiwillige Sache, wenn keine rechtlichen Ansprüche mehr bestehen und der Kulanzgeber irgendwelche "moralischen" Gründe für eine Beteiligung sieht und dann nachkommen möchte.
Sieht er hier wohl nicht.
Kulanzantrag kann man nochmals direkt selbst stellen, darauf achten, dass man sachlich und freundlich bleibt, jegliche Polemik und Schuldzuweisungen vermeidet, Nachweise über die Durchführung von regelmäßigen Wartungen bei einem Vertragshändler beilegen und dann abwarten was kommt.
Hallo, es gibt mit Sicherheit viele technische Geräte in deinem Umfeld, wo du genau weißt, was welcher "Ton" zu sagen hat. (Computer, Handy, Play Station usw, usw). Schlimm, daß der Händler das nicht weiß. Viel schlimmer, daß du daß nicht weißt und auch nicht mal in deinem Bordbuch nachgeschaut hast. Im Gegentei, du bist einfach weitergefahren. Also ich kann hier nicht, außer evtl. einer kleinen Rüge für den Händler, erkennen. Hill
Offenbar ist der Wagen in Estbesitz. Dann sollte doch wohl ein Bordbuch/Betriebsanleitung vorhanden sein. Da steht auch ganz sicher bei "Fahrweise" oder
"Fahren", oder sonstwo, was der Warnton bedeutet.
Dennoch Wochen damit rumzufahren heißt, das Gerät zu massakrieren.
Die Warneinrichtungen sind dazu da, sowas zu verhindern, und nicht nach Wochen mit Kulanzwünschen
zu kommen. Kaputtgehen kann auch an einem frisch
ausgelieferten Fahrzeug was. Das war schon immer so.
Dafür gibts Garantie/Gewährleistungen. Sind die
Fristen abgelaufen, hat man Pech gehabt.
Hallo, natürlich habe ich in meinem Bordbuch nachgesehen. War dann insgesamt 3 mal in der Werkstatt wegen den Signal und keiner konnte mit dem Signalton was anfangen. Wurde belächelt und gefragt ob ich angeschnallt bin !!!! Der Bordcomupter wurde auf meine Kosten ausgelesen (30,00 Euro) keine Fehlermeldung und 4 Tage später ging nichts mehr...... Schaden von 1000 Euro. Also, wenn noch nicht mal der Ciotrönhändler weiss was ein Signalton anzeigt, wozu braucht man diesen DANN !!
Was willst Du jetzt eigentlich?
Nochmals:
Kulanz ist freiwillig, WEIL keine Ansprüche mehr bestehen, entweder will der Hersteller oder er will nicht. Selbst zu 100% ganz eindeutig bewiesen ein Herstellungs- oder Montagefehler vorliegen würde, existieren trotzdem keine Ansprüche auch nur einen einzigen Cent zu übernehmen, WEIL keine Ansprüche existieren.
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Garantie fällt hier raus.
Garantie ist ebenso rein freiwillig und der Hersteller (Garantiegeber) kann seinen Garantieumfang bestimmen, wie immer er will - natürlich nicht nachträglich ändern. In jeder Garantie sind Verschleißteile, hier die Kupplung, von Leistungen ausgeschlossen.
Somit besteht keinerlei Anspruch aufgrund der Herstellergarantie, weil das Teil nicht von der Garantie umfasst wird - nicht mal eine Sekunde nach der Übergabe des Fahrzeugs. Bei keinem Hersteller, bei keinem Fahrzeug.
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gesetzliche Gewährleistung, die KÖNNTE hier greifen.
Die gesetzliche Gewährleistung läuft gegen den Verkäufer, also das Autohaus, nicht gegen den Hersteller.
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst alle Defekte, die bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorhanden waren, aber zu dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschluss noch nicht erkennbar waren.
Verschleißteile sind nicht ausgeschlossen, nutzungsbedingter Abrieb, übliche Alterung, übliche Abnutzung natürlich schon, das sind keine Defekte. Aber "echte" Defekte oder auch konstruktive Mängel oder auch Montagefehler bei der Produktion sind uneingeschränkt über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt.
Aber 1:
Die gesetzliche Gewährleistung gilt für 24 Monate ab der Übergabe des Kaufgegenstands.
Da hier mehr als 24 Monate bereits vergangen sind, muss bewiesen werden, dass sich der Defekt bereits innerhalb der Gewährleistungszeit gezeigt hat, beim Verkäufer angezeigt wurde, nur zu dem Zeitpunkt nicht richtig analysiert, fehlinterpretiert wurde.
Aber 2:
6 Monate nach der Übergabe des Kaufgegenstands tritt die sogenannte "Beweislastumkehr" ein.
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass ein Fremdverschulden nach der Übergabe die Ursache ist, oder er muss den Defekt, genauer Mangel" kostenlos beseitigen
Danach, mit dem Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer zweifelsfrei nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war und dass kein Eigenverschulden oder übliche Abnutzung vorliegt.
Beweis heißt auch Beweis und nicht nur Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit. Du musst nicht nachweisen, dass Du "unschuldig" bist oder auch berechtigte Zweifel an Deinem eigenen Fehlverhalten bestehen.
99% "unschuld" bei Dir sind etwas völlig anderes als 100% Verantwortung des Verkäufers.
Du musst zweifelsfrei beweisen, dass der Verkäufer den Mangel / Defekt zu verantworten hat.
Ob Dich selbst keine Verantwortung aus einer Verursachung trifft, selbst wenn es zu 100% ohne jedes Restrisiko beweisbar ist, ist dabei völlig unerheblich, es gibt nämlich immer noch das sogenannte "Lebensrisiko" - auch bekannt als "es kann immer mal was kaputt gehen", das trägst Du auch völlig allein.
Also:
Höre auf nach irgendwas zu suchen, wonach Du es sehr wahrscheinlich "nicht warst", mag sein, aber das steht hier überhaupt nicht zur Debatte.
Suche nach sicheren, zweifelsfreien, objektiv durch Dritte nachvollziehbaren Beweisen, dass der Verkäufer (und nicht Hersteller) den Mangel zu verantworten hat (und Verantwortung nicht mit Verursachung verwechseln).
Sollte das nicht möglich sein, dann hast Du den Mangel und die Kosten dessen Beseitigung zu verantworten
(und auch hier nicht wieder Verantwortung mit Verursachung oder Verschulden verwechseln - das hat oft nichts miteinander zu tun)
Ich war sofort in der Werkstatt als dieser Signalton kam und ich NICHTS im BORDBUCH darüber finden konnte. Die Werkstatt hat auch nicht gewusst was es ist. Insgesamt war ich 3 MAL wegen den Ton in der Werkstatt bis der Wagen nicht mehr richtig fuhr und DANN wußte der Händler plötzlich was es ist und mich der Spaß richtig Geld gekostet hat.
Ein akustisches Signal muss doch nicht zwingend mit einem Defekt zu tun haben.
Technische Warnmeldungen werden nicht unbedingt durch einen Gongschlag angezeigt, sondern immer durch eine Warnmeldung im Display und dem Abspeichern einer Meldung im Fehlerspeicher.
Ein rein akustisches Signal weist immer nur auf einen "Bedienungsmangel" hin, wie Lichtwarnung, Anschnallwarnung und ähnliches.
Dass hier ein rein akustisches Signal ohne weitere Meldung oder Anzeige im Display eine schon vorausschauende Defektanzeige für eine erst Wochen später dann ausfallende Kupplung sein soll, das ist sehr weit, schon zu weit hergeholt.
Also, es ist ein Signal gewesen.Da ich ein Automaticgetriebe habe, kann es kein Bedienungsfehler sein. Im Display war keine Fehlermeldung zu sehen und auch nicht im Bordcomputer. Ich habe mir das ja nicht ausgedacht. Es waren sogar Leute mit im Auto als der Signalton kam und auch diese konnten es nicht orten...... Das Signal kam anfangs nicht so häufig, dann immer häufiger und in kürzeren Abständen. Ist mir jetzt auch klar, da ja das einkuppeln von der Automatic nicht mehr reibungslos ging. Aber das hätte die Werkstatt -die ja Fachhändler ist - prüfen müssen, da ich darauf hingewiesen habe, das der Wagen hochtourig läuft etc. Ich bin ja der Laie und bin ständig wie blöde behandelt worden, bis der "Supergau" da war.
So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört, aber das ist ein typischer Hosenmatzkommentar eines Autoherstellerlobbyisten. Eigentlich benötigt dann
der Käufer gar keine Garantie mehr, schon gar keine Garantie(?)verlängerung. Sommersonne64 ging es vorwiegend darum, aufgrund der geringen Fahrleistung einen Schaden zu beklagen und Rat im Forum einzuholen und nicht 99% "Unschuld" zu haben. Da die Getriebesituation beim Citroen C1 hinlänglich bekannt ist, habe ich meinen geplanten Kauf dieses Autos verworfen. Dienlich wäre es gewesen, auf Citroen Druck auszuüben, warum es beim C1 ständig zu eklatanten Problemen mit den Getrieben kommt und hier Kulanz einzufordern. Nur
Verständnis für Citroen hilft Sommersonne64 und
weiteren Geschädigten nicht weiter.
Was hilft jetzt dem Fragesteller Dein Kommentar, in dem Du mich als Herstellerlobbyist bezeichnest?
Keine Ahnung wer ich bin und was ich mache, aber einfach mal jemanden in eine Schublade stecken, dann ist die kleine eigene Welt schon in Ordnung.
Frohes Fest
Ho, Ho, Ho!!!!! Lieber gegenroesler, dieser Ton ist im allgemeinen in diesem Forum nicht angebracht, egal wer mann glaubt, zu sein. Bitte versuche mal selbst dein letzten Komentar, unabhängig der technischen Aussagen, falls du welche findest, wertfrei zu beurteilen. Uns gegeneinander anzuspringen, hilft dem Kunden nicht weiter. Dafür gibt es die Funktion "Nachrichten"!!!!!!
Frohes Fest.
Hill
Danke, lieber Hillholder, für Deinen Kommentar. Es war nicht meine Absicht
mich zu erhöhen, sondern nur helfen zu wollen. Aber ein Neuer kann ja nur
lernen. In dem Sinne gebe ich mein Ver-
sprechen ab mich zu bessern und wünsche
ebenfalls ein frohes Fest und einen guten Rutsch.
Zunächst, sorry, ich habe sicher etwas überzogen. Insbesondere beim Fünfgang-schaltgetriebe gibt es eine Menge Kunden
der französischen "Zwillinge", die nach
kurzen Kilometerleistungen ein neues Ge-
triebe benötigen. Das ist bewiesen und nachzulesen. Da sich viele von Ihnen von
den Händlern die selbst verursachte "Ver-
schleißversion" anhören müssen, könnte
hier ein gewisser Druck auf die Hersteller
sinnvoll und für die geschädigten hilf-
reich sein.Juristisch war alles richtig,
aber das hilft den geschädigten auch nicht.
Unter dem Aspekt scheint mir die von Citroen Select eingeräumte zweijährige
Gebrauchtwagen-Garantie unverständlich
und prüfungswürdig.
Ein frohes Fest und guten Rutsch
Lieber Hilli! Falls Du überlegst --das ist von mir, weil offenbar hilfreich für alle.
Frohes Fest!
Das Sensodrive-Getriebe ist eine Prima Sache.
Nur ist leider die Steuerung nicht ganz ausgereift.
Und hier sollte Citroen etwas großzügiger sein, denn wenn die Sache kaputtgeht, weil die Sache nicht fertig entwickelt ist, sollte der Hersteller und nicht der Kunde dafür gerade stehen.
Bei meinem Sensodrive rupfte die Kupplung derart, daß das Fahrzeug z. B. beim Einparken ganze Sprünge machte, zielgenaues Einparken, auf den Zentimeter war so nicht möglich.
Das System mußte neu justiert werden, jetzt funktioniert das " Krichen" wieder, wie bei einer Wandlerautomatik. Aber so etwas müssen die Sensoren bemerken und es muß eine ständige Selbstjustierung geben, da dies aber nicht geschieht, ist dieses System noch nicht Serienreif.
Der Kunde ist der Testfahrer für Citroen und muß noch die Rechnung fürs nachjustieren - bzw Erneuern der Kupplung- bezahlen.
Das ist kleinkariert, liebe Fa. Citroen
Die Sensodrive- Steuerung nimmt beim Gangwechsel -egal wie die Gaspedalstellung ist- erstmal Gas weg, wenn der Kraftfluß nahezu Null ist, bekommt der Gangsteller von der Steuerelektronik Strom und schaltet in den nächsten Gang, dann bekommt der Motor wieder Drehmoment.
Der Gangwechsel vollzieht sich als sehr Kupplungsschonend.
Ich habe bei meinem Daihatsu Cuore (gleicher Motor, gleiche Kupplung, allerdings Schaltgetriebe 160 000 km drauf und die Kupplung ist noch lange nicht am Ende.
Die Sensodrive Automatic kann das Schalten noch besser, also 200 000 Km müßten ohne Weiteres möglich sein - wenn die Steuerung nicht schon vorher versagt- und mit Drehmomentübertragung schaltet.
Allenfalls sind 38 000 Km nichts.
Hier müßte es Kulanz geben- Kulanz ist allerdings eine freiwillige Sache und setzt ein Einsehen von Citroen voraus
So jetzt muss ich mich auch mal einmischen.Mein C1 habe ich als Erstbesitzerin 2008 gekauft. Kurz nach der Garantie bei 40000 km funktionierte die Kupplung nicht mehr . (Sensodrive) Von den "990"€ Reparaturkosten wurden mir aus Kulanzgründen 386€ gnädigerweise erlassen.Nun hat der Wagen 76000 km runter und die Kupplung ist wieder hin.Von fehlerhaftem fahren kann hier nicht die Rede sein weil es ja ein Automatik ist .Da sollte sich die Firma Citroen mal was einfallen lassen denn es kann ja nicht normal sein das alle 35000 - 40000 km eine neue Kupplung für fast 1000€ fällig ist .Jedenfalls war das defenetiv der letzte Citroen für mich !!!