Wie lange durfte ein Auto abgemeldet sein um es wieder anzumelden
Acktueller TÜV bis Juli 2009
... danach kannst Du es auch wieder anmelden; allerdings ist dann eine Vollabnahme nach §21 StVZO und Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere nötig, da der alte KFZ-Brief nach 7 Jahren ungültig wird.
Wenn es sich um eine Vorübergehende Ausserbetriebnahne handelt bzw handeln soll, dann sollte die Wiederanmeldung innerhalb eines Jahres nach Abmeldung erfolgen.
Du kannst aber gegen Gebühr Dein Kennzeichen noch länger blocken.
Die Wiederanmeldung sollte auf jeden Fall innerhalb des gültigen TÜV und AU- Zeitraumes geschehen...