Rost an den Türen bei MB B170
Mein MB B-170 Bj. 11/2005 wurde Rost an den Türen festgestellt. Ich soll eventuell Eigenbeteiligung übernehmen.Die Höhe der Eigenbeteiligung ist Kulanzentscheidung durch MB. Kann das so sein?Es ist eineindeutiger und bekannter MB Produktionsfehler dieser Baureihen. Macht es Sinn zu klagen?
Auch wenn es ein bekannter Produktionsfehler ist, das Auto ist bald 6 Jahre alt und Verschleiß und Witterungsverhältnisse samt Pflegezustand tun ihr übriges dazu.
Du solltest ausführlich mit dem MB-Händler an einer Lösung arbeiten. Ob eine Klage Sinn macht, kann hier keiner vernünftig beantworten, weil wir doch gar nicht die Rahmenbedingungen in diesem Einzelfall kennen.
Worin besteht der Produktionsfehler? Autos rosten jetzt seit 1886 und plötzlich soll das ein Produktionsfehler sein?
Bei Gegenständen aus eisenhaltigen Materialien liegt es nunmal in der Natur der Sache, daß sie rosten, wenn sie der Witterung ausgesetzt sind.
Und daß Hersteller sich neuerdings sogar an der Beseitigung dieser natürlichen Schäden beteiligen, ist doch wohl ausschließlich positiv zu bewerten, aber keineswegs ein 'Schuldeingeständnis'.
Warum kaufst du so ein Auto ?! Wenn du weißt, das es eine 'Rostlaube' ist ?!
Sinn zu klagen macht es sicher nicht, wie Bestatter schon sagt - Autos rosten nun mal und wenn man Auto fahren will darf man sich nicht beschweren.
Grüße
Ich verstehe die Aufregung nicht. Daß Mercedes Rostlauben baut, wissen wir spätestens seit den Strichachtern, eigentlich schon seit den Flossen. Gekauft werden sie unbeirrt, trotz der völlig überzogenen Preise und der Tatsache, daß der Markt voll von besseren Produkten mit besserem Preis-Leistungsverhältnis ist. Aber der Stern muß dran sein. Hinterher sind dann die Gesichter lang und die Laune schlecht.
Mercedes mußt Du anmeckern, nicht uns, weil wir die Wahrheit schreiben. Aber dann erlebst Du mal so richtig, was deutsche Michelarroganz ist.
neuerdings sieht es so aus. mercedes beseitigt rost bis zu einer laufleistung von 100.000km egal allerdings nur noch, wenn das fahrzeug lückenlos gewartet worden ist. ansonsten gibt es keine kulanz mehr. möglicherweise kann da ein energischer auftritt und die drohung sich an stuttgart zu wenden, was helfen. viel glück.
Eine Klage wird ein Schlag in das Wasser sein.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll geklagt werden. Garantie beträgt 2 Jahre, gesetzliche Gewährleistung beträgt ebenso 2 Jahre und die sind bereits lange abgelaufen.
Kulanz ist immer eine freiwillige Entscheidung des Herstellers, gerade WEIL es keinen Anspruch durch den Kunden gibt.
Ein Klage auf Kulanz gibt es nicht, weil das eine juristische Unmöglichkeit darstellt.