Ich würde den Fall detailliert mal der Schiedsstelle des KFZ-Handwerks schildern.
Die sind für solche strittigen Fälle zwischen Kunden und KFZ-Werkstatt zuständig und begutachten auch den defekten Motor.
Der Schiedsspruch ist für die Werkstatt bindend, für den Kunden dagegen nicht; bedeutet, dass Du immer noch vor Gercht klagen kannst, wenn Du berechtigte Zweifel am Schiedsspruch hegst.
Hat für Dich den Vorteil, dass Du nicht gleich ein finanzielles Prozessrisiko tragen musst, da solche Fälle meist gar nicht erst vor Gericht landen, die Schiedsstellen haben in Bezug auf Neutralität und objektive Begutachtung bzw. Schiedssprechung einen sehr guten Ruf.
Die Kontaktdaten der für Dein Bundesland/Regierungsbezirk zuständigen Schiedsstelle gibt's z.B. im Internet oder bei der lokalen Handwerkskammer