Nockenwellenbruch Opel Agila
Hallo,
wir haben einen Agila 1,0, Bj. 2005.
Haben jetzt einen Nockenwellenbruch, verursacht durch gebrochene Schraube vom Lagerbock. Habe gelesen, das von Opel in dieser Hinsicht ein Rückruf war (Schrauben von Lagerdeckel werden ersetzt). Agila von 5G068130 - 5G115860. Haben ein solches Schreiben vom Händler nicht erhalten.
Serviceheft besteht nicht, da ich sämtliche Wartungsarbeiten erledige.
Würde ein Kulanzanspruch bestehen
Ein Kulanzanspruch existiert per se nicht. Kulanz ist eine vollkommen freiwillige Angelegenheit. Ob sie gewährt wird, kann ausschließlich der beantworten, an den man den Kulanzantrag stellt.
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Haben ein solches Schreiben vom Händler nicht erhalten.
Serviceheft besteht nicht, da ich sämtliche Wartungsarbeiten erledige.
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Na dann ... Pech gehabt:
Solche "Rückrufe" werden in vielen Fällen - vom Kunden unbemerkt - im Rahmen der regulären Inspektion bearbeitet und die entsprechenden Arbeiten still schweigend und ohne Berechnung vorgenommen.
Kulanzleistungen (IMMER freiwillige Herstellerleistung) kannst Du schon aus dem Grund vergessen, weil Selbige meist an die Bedingung eines lückenlos geführten Serviceheftes (entweder vom Vertragshändler oder einer Meisterwerkstatt abgestempelt) geknüpft sind