Ich möchte ende februar mein neues auto zulassen,mein altes Kennzeichen bzw. die Nummer behalten
Ich möchte ende februar mein neues auto zulassen,würde jedoch gerne mein altes Kennzeichen bzw. die Nummer behalten!Wie funktioniert das?
Du meldest das alte ab und meldest das neue an. Man munkelt es gäbe eine Sperrfrist von einem Tag, meines Wissens wird die aber nicht beachtet. Meines Wissens kann das alte Kennzeichen auch keiner benutzen für ein Jahr, wenn du es selbst nicht tust.
Wenn Du bei der gleichen Versicherung bleibst setz Dich telefonisch mit denen in Kontakt ob die alte Versicherungsnummer behalten werden kann oder ob Du einen neuen Vertrag bekommst. Da ja das Auto bestimmt nicht in der gleichen Versicherungsklasse bleibt wie das alte Auto läuft es wohl auf ein Neuvertrag hinaus.
Mit der eVB Nummer gehst Du zur Zulassungsstelle. Diese Nummer reicht aus fürs Amt.
Die Zulassungsstelle meldet ja automatisch der Versicherung und der KFZ-Steuerstelle das Dein alter Wagen stillgelegt oder verkauft wurde. Du kannst also am gleichen Tag das Auto abmelden und den neuen Wagen anmelden.
Mitzunehmen sind Fahrzeugbrief und -Schein des alten Wagens sowie die Nummernschilder. Wenn Dein neues Auto auch ein gebrauchter ist dann nehme auch bitte diesen Fahrzeugbrief und -Schein mit.
Im Falle der Stilllegung muss sich im Fahrzeugschein aber eine Stilllegungsbescheinigung befinden. Des weiteren brauchst Du eine aktuelle ASU und TÜV-Bescheinigung.
Wenn die alten Nummernschilder verwendet werden sollen war das schon alles.
Bei neuen Schildern muss eine Reservierung vorgenommen werden und diese muss angefertigt werden zur Vorlage. Naja und bei Wunsckennzeichen kostet es extra.
Das war schon alles und Du kannst mit Deinem neu erworbenen Fahrzeug losdüsen
Lieben Gruß
Manu
aber was die wenigsten wissen.
nach der neuzulassung hat man nur vorläufige deckung auf haftpflichtschäden.
KEINE kaskoschäden.
ausnahme: die versichungsprämie wurde vorab schon überwiesen.
also nix gleich mit losdüsen, sonder bisserl langsam machen
Was ich heute leider erleben musste, nach der Abmeldung meines alten wollte ich das selbe Kennzeichen (Mein Wunschkennzeichen) auf den neuen benutzen und dafür müsste ich 48 Stunden warten. Darum habe ich erstmal ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage für 20 Euro genommen um den Wagen fahren zu können, weil ich nicht ein andres Kennzeichen machen lassen wollte um dann paar Tage später wieder für die Umkennzeichnung zu bezahlen. Am Montag gehe ich da um 13 Uhr mit Termin hin, damit ich da nicht wieder 5 Stunden rum sitze.
um es kurz zu machen
diese regelung gibt es nicht mehr. wenn zulassungsstellen das noch durchziehen, dann nur weil sie es "gewohnt" sind.
und es waren 24h und keine 48h.
und was haben ausländer damit zu tun?
ruf einfach mal die zulassungsstelle an und frag nach.
und wie man frag und sich aufführt, das ist auch ganz entscheident.
wer gleich mit der axt in der hand ..... naja, der braucht halt als erziehungsmaßnahem ein kurzkennzeichen
Ich hab ganz freundlich gesagt, ich würde gerne mein altes Automobil abmelden und mein neues anmelden, sie meinte OK! Dann sagte ich, ich möchte aber gerne mein altes Kennzeichen behalten, denn vor 2 Jahren habe ich es extra als Wunschkennzeichen genommen, dann sagte sie, ich müsste 48 Stunden warten:O Darum habe ich das Kfz erstmal nur abgemeldet. Bei der Sachbearbeiterin oben habe ich es noch mal versucht und sie sagte das gleiche. Normalerweise kostet ne Abmeldung 6 Euro, ich musste aber 30 bezahlen, weil das alte Kennzeichen für mich reserviert wird?? Ich dachte das ist sowieso für mich reserviert für ein Jahr, weil es ja mein bezahltes Wunschkennzeichen ist...naja Montag also noch mal hin. Das mit den Ausländern meinte ich, dass man da kaum deutsche Gesichter sieht in Berlin Kreuzberg:D Naja, ich ruf da mal an.
"Früher" war das Kennzeichen, also die Buchstaben/Ziffern-Kombination für 1,5 Jahre "gesperrt", es konnte innerhalb dieses Zeitraums nur an das selbe Fahrzeug vergeben werden.
Diese 1,5 Jahre waren die Frist der "vorübergehenden Stilllegung". Mit Ablauf dieses Zeitraums kam es zur "endgültigen Stilllegung" und das Kennzeichen war damit wieder "frei".
Gibt es mit der Einführung der FZV seit 1.3.2007 alles nicht mehr. Das Fahrzeug wird weder vorübergehend noch dauerhaft Stillgelegt, sondern es gibt nur noch eine "Außerbetriebsetzung" und das Kennzeichen, also die Kombination ist (theoretisch) sofort wieder "frei".
Praktisch allerdings nicht. Die Zulassung wie auch de Versicherung laufen immer bis 24 Uhr vom Abmeldetag, man darf schließlich auch noch mit dem abgemeldeten Fahrzeug und entstempelten Kennzeichen auch noch (unter Einhaltung von Bedingungen) herum fahren.
Eine Neuzulassung erfolgt auch "taggenau", also auch bereits ab 0 Uhr gültig. Man darf ja auch mit ungestempelten Kennzeichen (unter Einhaltung von Bedingungen) für Abnahme ("TÜV") und Zulassung (zur Zulassungsstelle) herum fahren.
Bei einer sofortigen Umschreibung "in einem Zug" gibt es eine Überschneidung: Zwei verschiedene Fahrzeuge sind an einem Tag gleichzeitig auf einer Zulassung und einer Versicherung zugelassen.
Somit ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Abmeldung eines Fahrzeugs und Neuzulassung eines anderen Fahrzeugs am gleichen Tag zu machen. Es muss ein Tag dazwischen liegen.
Allerdings können Zulassungsstellen im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung davon abweichen.
Somit gibt es Zulassungsstellen bzw. -bereiche, da ist das völlig problemlos möglich, wenn der Fahrzeughalter der Gleiche bleibt.
Es gibt allerdings auch Zulassungsstellen - oft in Einzugsbereichen mit "erhöhtem kriminellen Potenzial" bei manchen Kunden - da wird dann grundsätzlich "knallhart" hantiert.
Da gibt es dann auch noch einen zusätzlichen "freien" Tag zwischen, um eine absolut wasserdichte Abtrennung der Verantwortlichkeiten und Fahrzeuge zu erhalten.
Das mit Vollkasko erst ab Zahlung der ersten Prämie ist auch nicht so ganz richtig.
Vom Gesetzestext ist eine Versicherung grundsätzlich immer erst ab Zahlungseingang in der Leistungspflicht, aber dazu gibt es zwei Ausnahmen:
Bei der KFZ-Haftpflicht muss die Versicherung ab dem ersten Tag 0:00 Uhr die Haftung übernehmen, genau das bestätigt eine Versicherung mittels der früheren "Doppelkarte" bzw. heute mit der Versicherungsbestätigung per Zahlencode.
Eine bereits vorab vereinbarte Teil- und Vollkaskoversicherung für den dann anzumeldenden Fahrzeug gilt aber ebenso.
Dass sich die exakte Prämie erst mit der Meldung der Zulassungsstelle über das genaue Fahrzeug (HSN/TSN) verbindlich ermitteln lässt und irgendwelche Schadensfreiheitsklassen von einer (fremden) Vorversicherung erst mit Anfrage nach der Zulassung abfragen lassen, liegt nicht im Verschulden des Versicherungsnehmers und darf nicht zu dessen Nachteil ausgelegt werden.
Allerdings ist es dafür nötig, dass man auch bereits vorab, zusammen mit der Haftpflicht ("Doppelkarte") eine TK/VK für das Fahrzeug vereinbart.
Sollte im Rahmen dieser Vorab-Vereinbarung dann die Versicherung einen Pauschalbetrag als "Vorkasse" verlangen, dann muss man das auch bezahlen bevor man TK/VK-Schutz hat.
Mal was Anderes...alles schön und gut.
Was kostet eine Reservierung des alten Kennzeichens denn? Habe gehört so um die 15,- Euro.
Und für wie lange maximal gilt diese Reservierung denn überhaupt! 1/2 Jahr?
vg
Ist das Tghema überhaupt noch lauwarm?
vg
Heutzutage ist das, zumindest bei uns, kein Problem.
Einmal mit allen Papieren zur Zulassungsstelle und schon kann das alte Kennzeichen an das neue Auto.