Zitat:
"also die beiden Antworten können aus Verbrauchersicht nicht richtig sein."
Hier geht es nicht um Verbraucher-SICHT, sondern um juristische Basis, also existierende Gesetze und nicht Wunschkonzert auf dem Ponyhof.
Zitat:
"Ich muss kein Auto-experte sein, um mir gefahrenlos einen PKW beim Vertragshändler kaufen zu können."
Richtig,
es bestand aber beim Kauf keine Gefahr, also einem Zustand der Verkehrsunsicherheit.
Ein "verstopfter" Filter macht ein Fahrzeug nicht verkehrsunsicher und beim Verkauf war der Filter nicht mal verstopft, sondern erst 20.000 km später, damit war der Filter beim Verkauf sogar in einem einwandfrei funktionierendem Zustand.
Zitat:
"Ich darf doch wohl davon ausgehen können, dass wenn ich mir schon bei einem Handler ein Auto kaufe, dass sich dieses Fahrzeug dann auch in einem gut gewartetem Zustand befindet."
Wo steht das?
Ist doch leicht vor dem Kauf zu überprüfen, ob alle Wartungen auch regelmäßig und pünktlich ausgeführt wurde - am Wartungsheft.
Dort sind auch eventuell notwendige Sonderarbeiten aufgeführt, wie der Wechsel des Partikelfilter oder auch Zahnriemen.
Sowohl wann ein Wechsel ausgeführt werden sollte und anhand eines Eintrags durch die ausführende Werkstatt, ob dies auch gemacht wurde.
Ist da nichts vorhanden, dann ist das ganz sicher kein Anzeichen dafür, dass es gemacht wurde.
Unterlässt man diese einfache Überprüfung, erhält der Verkäufer keine Pflichten. Die Pflichten des Verkäufers sind gesetzlich und/oder auch durch oberste Gerichtsurteile definiert vorgegeben.
In diesen Gesetzen / Urteilen finden sich auch Pflichten des Käufers. Hält der Käufer sich nicht an seine Pflichten - kann er ja machen, dann erhält er keine zusätzlichen Rechte.
Zitat:
"Und das mit den 80.000Km das ist keine Zahl, die ich mir aus den Fingern gezogen habe, sondern das haben mir zwei Peugeot-Werkstatttechniker unabhängig voneinander gesagt. Der eine davon sogar aus der Werkstatt, wo ich das Fahrzeug gekauft habe."
Schaue doch einfach in das Wartungsheft, bei welchem Kilometerstand dies durch den Hersteller empfohlen ist.
Aber selbst wenn dies dort bei einem Kilometerstand weit vor dem Verkaufstermin hätte ausgeführt werden müssen, ergeben sich immer noch keine Rechte für Dich oder Pflichten beim Verkäufer.
Das Fahrzeug ist dadurch nicht verkehrsunsicher, wie zB. bei völlig abgenutzten Bremsbelägen. Es handelt sich nur um eine nicht ausgeführte Herstellerempfehlung.
Es ist exakt das Gleiche, wie ein leerer Tank. Auch hier existiert eine Herstellerempfehlung, dass man immer genügend Sprit im Tank haben soll, aber wenn man es nicht hat, ist es
1. sehr leicht erkennbar, und
2. keine Sache, wo der Verkäufer oder Hersteller in der Haftung ist.
Zitat:
"Und der Techniker, der die Reparatur durchgeführt hat, sprach auch davon, dass es nicht sein darf, ..."
Und damit ist dann auch klar, warum der Techniker ein Techniker ist und kein Jurist.
Schon sehr merkwürdig in Deutschland:
Jedem ist schon klar, dass der ohne jeden Zweifel tatsächlich beste Friseur eher nicht am offenen Herzen operieren sollte, aber geht es um juristische Fragen, kennt sich jeder damit aus.
Zitat:
"Von daher kann ich die Antworten hier nach dem Motto "tja, pech gehabt, hättest mal vorher gefragt, ob wesentliche Teile Schrott sind..." nicht ganz nachvollziehen."
Naja, hatte ich eben geschrieben, der Unterschied zwischen dem, was Du kannst, vielleicht auch objektiv als Bester in ganz Deutschland, und was Du nicht kannst - "Jurismus".
Auch immer das gleiche, sehr merkwürdige Verhalten: Wer eine Aussage entsprechend Deinen Wunschvorstellungen macht, der hat Ahnung und weiß das richtig - alle Anderen sind doof.
Natürlich kannst Du einen Anwalt aufsuchen und natürlich wird er Deine Interessen vertreten, das ist schließlich sein Job für den Du ihn bezahlst, aber "gewinnen" wird er trotzdem eher nicht.
Versuch macht kluch, probiere es. Vielleicht hast Du einen Richter, der alle bisherigen Urteile aus diesem Bereich ignoriert und besoffen genug ist, Dir einem Anspruch zuzustimmen.
Frage doch den Techniker, ob er Dich bei den Verhandlungen gegenüber dem Verkäufer und später dann auch vor Gericht vertritt und vielleicht auch gleich das Urteil sprechen kann?