Ablehnung Lkw Zulassung bei Landeswechsel
In Hessen war mein Defender 130 Pick Up als Lkw zugelassen. Totz gewerblicher Nutzung will das FA dies in Sachsen-Anhalt nicht anerkennen.
Hat jemand einen Tip, wie man am besten mit dem FA weiter argumentiert ?
Die Art der Nutzung (privat/gewerblich) hat nichts mit der zulassungsrechtlichen Fahrzeugart (PKW/LKW) zu tun, nichts mit der Art der Besteuerung und nichts mit der versicherungsrechtlichen Klassifizierung. Das sind vier sich völlig unterscheidende, eigenständige und voneinander unabhängig zu betrachtende Dinge.
Da sich in der Vergangenheit die Einteilung zur KFZ-Besteuerung massiv geändert haben, ua. Gewichtsgrenzen definiert wurden, ist bei dem genannten Fahrzeug davon auszugehen, dass die Besteuerung als PKW schon richtig ist.
Sehr wahrscheinlich hätte es auch vom ehemaligen Finanzamt demnächst eine Mitteilung über die Änderung der Besteuerung gegeben.
Wird ein Fahrzeug neu zugelassen oder umgemeldet, wird gleich die richtige Steuereinstufung vergeben, bei vorhandenen Zulassungen benötigt es halt ein wenig Bearbeitungszeit.
Zum Finanzamt gehen und sich die Liste der Anforderungen zur LKW-Besteuerung geben lassen und daran prüfen.
Da aber vor wenigen Monaten festgelegt wurde, dass das zulässige Gesamtgewicht über 2.800 kg liegen muss und die Zuladung (zGG minus Leergewicht) mindestens 800 kg betragen muss, dürfte der Wagen als PKW richtig besteuert sein.